Die aktuellen Kosten wurden im Rahmen einer Bau und Kostenunterlage gemäß §§ 2454 LHO durch die PR Betriebsgesellschaft mbH

Wann bekommt die U-Bahn-Station Meiendorfer Weg endlich das versprochene Park-and-ride-Haus? (V)

Nachdem nunmehr mit dem benachbarten Wohnungsbauvorhaben begonnen wurde, fragen wir erneut den Senat:

1. Wie ist im Hinblick auf die Zeit-, Realisierungs- und Kostenplanung ­ angesichts der Tatsache, dass der Wohnungsbau nunmehr begonnen wird

­ der aktuelle Sachstand beim versprochenen Park-and-ride-Haus?

Die aktuellen Kosten wurden im Rahmen einer Bau- und Kostenunterlage gemäß §§ 24/54 LHO durch die P+R Betriebsgesellschaft mbH ermittelt.

Über Mehrkosten gegenüber der in den Drs. 18/7551 genannten, aus zweckgebundenen angesammelten Ausgleichsbeträgen nach § 49 Hamburgischer Bauordnung, die finanziert werden, wird der Bürgerschaft in der Drucksache zum Haushaltsverlauf 2009 berichtet.

Erst nach der Befassung der Bürgerschaft mit dem Haushaltsverlauf können die Finanzmittel gebunden und eingesetzt werden. Auf der Basis der gesicherten Finanzierung und der geprüften Unterlagen kann die Zuwendung an die P+R Betriebsgesellschaft mbH bewilligt werden. Im Anschluss beginnen die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Ausschreibung der Baumaßnahme.

Ein konkreter Termin für den Baubeginn kann gegenwärtig nicht genannt werden.

2. Insbesondere:

a. Mit welchem Kostenvolumen beziehungsweise welcher Kostensteigerung gegenüber dem in Drs. 18/7551 genannten Kostenrahmen ist nach gegenwärtigem Planungsstand nunmehr zu rechnen?

Nach derzeitiger Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 6 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 0,9 Millionen Euro gegenüber dem in Drs. 18/7551 genannten Kostenrahmen.

b. Im Falle einer Kostensteigerung: Was hat diese verursacht? Wer hat diese zu verantworten? Bei welcher Kostenposition tritt diese in welchem Umfang ein (bitte anhand der Kalkulation aus Drs. 18/7551 darstellen)?

Im Planungsprozess ergaben sich erhöhte gestalterische Anforderungen, die bei der ersten Kostenschätzung noch nicht enthalten waren. Die Drs. 18/7551 unterscheidet zwischen den bauwerksbezogenen Kosten (4,4 Millionen Euro) und den Kosten für den Grunderwerb (0,7 Millionen Euro). Die in der Antwort zu 2. a. genannte Kostensteigerung fällt unter die Position der bauwerksbezogenen Kosten.

c. Wie und woraus soll diese Kostensteigerung gedeckt werden?

Es ist vorgesehen, die gesamte Park-and-ride-Anlage einschließlich der Mehrkosten aus Ausgleichsbeträgen (Titel 6300.893.02) zu finanzieren.

d. Wann wird die Bürgerschaft damit befasst?

Siehe Antwort zu 1.