Zielsetzung der Preisänderung. Die letzte Anhebung der Fahrpreise im HVV wird im Januar 2010 ein Jahr zurückliegen

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 19. Eine Tarifanhebung ist erforderlich, um die hohe Dichte und Qualität des ÖPNV Angebots zu sichern, ohne die staatlichen Zuschüsse durch steigende Zuschüsse zu überlasten. Sie dient zudem dem Ausgleich finanzieller Belastungen auf Grund von Angebotsverbesserungen im Busbereich ab Dezember 2009.

Hierfür sind für Hamburg Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro zu veranschlagen und für die HVV-Umlandkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen 1,5 Mio. Euro jährlich.

In die Preisfindung im HVV fließen unterschiedliche Kenngrößen ein. Um eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung sicherzustellen, hat der HVV die wichtigsten Kenngrößen zu einem Index zusammengefasst, der seit 2008 gepflegt wird. Grundlage des Indexes ist die allgemeine Entwicklung der Verbraucherpreise, korrigiert um die gewichteten lokalen Einflussfaktoren Diesel-, Stromund Lohnkosten der Verkehrsunternehmen im HVV.

Die Werte geben dabei jeweils die durchschnittliche jährliche Entwicklung für drei Jahre wieder. Damit wird eine Glättung des Indexes erreicht und starke Schwankungen

­ wie z. B. der Anstieg der Dieselpreise Mitte 2008 ­ wirken sich nicht unmittelbar auf die Fahrpreise im HVV aus. Der HVV-Tarifindex soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 berücksichtigt werden. Der Index ersetzt nicht die Meinungsbildung der Aufgabenträger im HVV. Er soll vielmehr als Orientierung hierfür dienen.

Für den 1. Januar 2009 liefert der HVV-Tarifindex einen Wert von 2,68 % und für den 1. Januar 2010 einen Wert von 2,43 %. Für die Jahre 2009 und 2010 zusammen begründet der HVV-Tarifindex damit eine Preisanhebung um 5,18 %, von denen mit der Preisanhebung zum 1. Januar 2009 bereits 3,3 % realisiert wurden. Damit führt der HVV-Tarifindex für die Preisanhebung zum 1. Januar 2010 zu einem Wert von 1,8 %.

Unter Berücksichtigung der Nachfrageelastizitäten wird diese Preisanpassung um 1,8 % zu einer Einnahmensteigerung von rund 8 Mio. Euro pro Jahr führen.

2 Die neuen Fahrpreise Grundsätzlich wird mit dieser Preisänderung die Strategie verfolgt, die Preise für längere Reiseweiten stärker anzuheben. Hieraus ergeben sich folgende Anhebungsraten bei den unterschiedlichen Fahrkartenarten:

Im Durchschnitt ergibt dies eine Preisanhebungsrate von 1,8 %.

Im Juni 2007 hatten wir die Einzelkarte Kurzstrecke mit einem Preis von 1,30 Euro eingeführt. Somit bieten wir nun im HVV eine augenfällige, günstige Einstiegspreisstufe an.

Die Einzelkarte Kurzstrecke wird sehr gut von unseren Fahrgästen angenommen. Der Preis der Einzelkarte Kurzstrecke soll daher ­ wie bereits zur Preisänderung zum Januar 2009 ­ nicht angehoben werden, um die positive öffentliche Wahrnehmung dieses Angebotes zu stützen.

Einzelkarte Stadtverkehr

Auch die Einzelkarte Stadtverkehr soll nicht angehoben werden, um bei dieser Sorte mit im HVV-Vergleich eher geringer finanzieller Bedeutung einen in der Handhabung ungünstigen Preis von 1,25 Euro zu vermeiden. Wechselgeld mit 5-Cent-Beträgen kann so im Ortsverkehr außerhalb des HVV-Großbereichs vermieden werden. Zur dann folgenden Preisänderung soll der Preis der Einzelkarte Stadtverkehr dann um 10 Cent angehoben werden, um mittelfristig Preisgleichheit mit der Kurzstreckenkarte herzustellen.

Einzelkarte und Tageskarte Kind

Der Preis der Einzelkarte Kind von 1 Euro soll nicht angehoben werden. Die Vorteile dieses einprägsamen und gerade für Kinder einfach zu handhabenden Preises wollen wir weiter nutzen. Bei den kommenden Preisänderungen wäre dann jeweils zu prüfen, ob ein in der Handhabung schwieriger Preis von 1,05 Euro vermeidbar ist und ein Preisschritt um 10 Cent auf 1,10 Euro marktgerecht ist.

SchnellBus-/1.-Klasse-Zuschlag

Wegen der recht hohen Zahlungsbereitschaft der Kunden für Komfortangebote und der vergleichsweise günstigen 1.-Klasse-Zuschläge im HVV sollen die Komfortzuschläge deutlich überproportional um rund 7 % angehoben werden.

FlexiCard

Die Tarifangebote FlexiCard und Wochenkarte sollen vereinheitlicht werden. Die Preise der Wochenkarten sollen zukünftig dem fünffachen Tagessatz der FlexiCards entsprechen, während der Basisbetrag entfällt: Der Preis für eine Kalenderwoche und einen beliebigen 7-Tage-Zeitraum ist dann gleich. Damit entfallen die für Fahrgäste nur schwer nachvollziehbaren Preisdifferenzen zwischen Wochenkarte und FlexiCard und das Berechnungsschema der FlexiCard wird ohne Basisbetrag einfacher. Unverändert gelten die FlexiCard-Regeln, dass für je 7 Geltungstage 5 Tagessätze zu berechnen sind und für einen Gleitmonat 20 Tagessätze.

Der Preis eines Gleitmonats entspricht damit genau vier Wochenkartenpreisen. Ein Gleitmonat ist dann rund 5 % bis 6 % teurer als ein Kalendermonat.

Überproportionale Preisanhebung bei langen Reiseweiten

Um die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste aus den HVV-Verbundausweitungen nach Schleswig Holstein und Niedersachsen zu reduzieren, sollen die Preise für längere Reiseweiten stärker angehoben werden. Bei den Gesamtbereichszeitkarten wird die Höhe der Preisanhebung durch Stückelungsmöglichkeiten anderer Zeitkarten begrenzt.

Bei den Allgemeinen Monatskarten liegen die Preisanhebungen für kürzere und mittlere Strecken zwischen 0,9 % (2 Zonen) und 1,3 % (3 Zonen). Bei den längeren Reiseweiten soll die Allgemeine Monatskarte für den Gesamtbereich um 1,1 %, die Allgemeinen Monatskarten für den Großbereich plus x Zonen sollen um 1,6 % bis 2,3 % angehoben werden.

Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs

Bei den Schüler- und Ausbildungszeitkarten beträgt das Preisverhältnis zu den Allgemeinen Zeitkarten zurzeit 74,7 : 100, es soll jedoch ein Verhältnis von 75 : 100 erreicht werden. Bei dieser Preisänderung sollen die Ausbildungszeitkarten im Durchschnitt um 1,5 % angehoben werden.