Beamte

Welche Zahlen, Erfahrungswerte und anderen Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele der Personalstunden Präsenz am Polizeikommissariat 17 (absolut und/oder anteilig) in den einzelnen Jahren 2006 bis 2009 im Zuge der Einsätze/von Mitarbeitern der Dienstgruppe Präsenz geleistet wurden?

c) Wird angestrebt, die Zahl der Personalstunden Präsenz im Gebiet des PK zu steigern?

Wenn ja, mithilfe welcher Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden?

Wenn nein, weshalb nicht?

Die Polizei gewährleistet die lageorientiert erforderliche uniformierte Präsenz.

5. Dienstgruppe Präsenz (DGP)

Im Polizeikommissariat 17 wurden laut Senat in den vergangenen Jahren in der Regel sechs, zeitweise auch sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dienstgruppe Präsenz eingesetzt (Drs. 19/1073, 19/3102, 19/3561).

a) Auf welchen Erwägungen beruhte die Entscheidung, im Polizeikommissariat 17 Beamte in der Dienstgruppe Präsenz einzusetzen?

Welche örtlichen Gegebenheiten wurden dabei berücksichtigt, welche Phänomene als prioritär beurteilt?

b) Welche Aufgaben hat die Dienstgruppe Präsenz am PK 17 in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2009 im Einzelnen wahrgenommen, was waren Schwerpunkte der Einsätze und welche Phänomene haben die Arbeit der DGP geprägt (etwa Jugendgruppen, Verkehrsüberwachung)? Zur Bekämpfung welcher Arten von Kriminalität wurde die Dienstgruppe Präsenz des PK eingesetzt und um welche Einsatzorte hat sich die DGP besonders gekümmert?

c) Wie viele Stellen haben die Mitarbeiter der Dienstgruppe Präsenz zuletzt besetzt? Wie viele dieser Stellen waren bisher dem Polizeikommissariat 17 zugewiesen, wie viele gehörten formal zu welchen anderen organisatorischen Einheiten der Polizei (bitte im Einzelnen aufschlüsseln)? Folgende Führungsfunktionen sind für die Dienstgruppe Präsenz (DGP) als Stellen ausgewiesen und besetzt:

Für alle anderen Mitarbeiter der Dienstgruppe Präsenz sind keine separaten Stellen ausgewiesen. Sie besetzen Stellen als Mitarbeiter im Reviervollzugsdienst. Im Übrigen siehe zum Stichtag 30.06.2009 Drs. 19/3561.

6. Auflösung der Dienstgruppe Präsenz

Die Innenbehörde hat angekündigt, die DGP an den PKs zum 1. Oktober 2009 auflösen zu wollen.

a) Auf welchen Erwägungen beruht die Entscheidung beziehungsweise das Vorhaben, die Dienstgruppe Präsenz aufzulösen?

b) Wie wird gewährleistet, dass sich die Polizei auch in Zukunft in ausreichendem Maße um die bisher von der Dienstgruppe Präsenz wahrgenommenen Aufgaben kümmern kann?

c) Wie und durch wen sollen diese Aufgaben künftig wahrgenommen werden? Sollen derartige Einsätze regelhaft durch das Personal des Polizeikommissariats 17 durchgeführt werden und wie wird dies in der Personalbemessung berücksichtigt?

d) Wird es eine regelhafte Unterstützung des PK 17 durch andere Polizeieinheiten geben?

Wenn ja, welche organisatorischen Vorkehrungen werden dafür getroffen und wer entscheidet anhand welcher Informationen über einen derartigen Personaleinsatz?

Siehe Drs. 19/4302 und Antwort zu 7. bis 7. c).

7. Stellenverlagerungen im Zuge der Auflösung der Dienstgruppe Präsenz

a) Welche Veränderungen sind im Einzelnen hinsichtlich der Stellen und Mitarbeiter der DGP vorgenommen worden beziehungsweise beabsichtigt? Inwieweit gibt das Polizeikommissariat 17 Beamte des Polizeivollzugsdienstes ab, in welchem Umfang und an wen? Inwieweit gewinnt das PK 17 neue Vollzugsbeamte hinzu, in welchem Umfang und wo genau waren sie vorher tätig?

b) Wie viele der bisher von Mitarbeitern der Dienstgruppe Präsenz am PK 17 besetzten Stellen sind jetzt dem Polizeikommissariat zugewiesen, wie viele welchen anderen Polizeikommissariaten und wie viele welchen sonstigen Organisationseinheiten?

c) An welchen Dienststellen und für welche Funktionen werden die Stellen, welche bisher durch Mitarbeiter der DGP besetzt waren, im Einzelnen tatsächlich, das heißt unabhängig von ihrer formalen Zuweisung, genutzt? Gibt es unbesetzte Stellen, um welche handelt es sich und seit wann sind sie frei?

Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. c).

8. Beamte im Besonderen Fußstreifendienst

Am Polizeikommissariat 17 waren nach Senatsangaben (Drs. 18/6140) im Frühjahr 2007 sechs Bürgernahe Beamtinnen und Beamte (BFS) tätig.

a) Wie viele waren es am 30. Worum geht es dabei im Einzelnen?

Nein.

9. Streifenwagen

Laut Senatsauskunft (Drs. 19/1073, 19/3561) waren am Polizeikommissariat 17 bisher in der Grundlast mindestens zwei Funkstreifenwagen mit einer Besetzung von zwei Beamten einsatzfähig zu halten, maximal 2,5

Funkstreifenwagen (das heißt zusätzlich ein weiterer Funkstreifenwagen mit einem statt zwei Beamten).

a) Gibt es insoweit Änderungen, inwiefern und auf welchen Erwägungen beruhen sie?

b) Wie viele Funkstreifenwagen hat das Polizeikommissariat 17 derzeit beziehungsweise künftig in der Grundlast mindestens und maximal zu besetzen?