Darstellung der Ziele des Landschaftsprogramms für das Änderungsgebiet

Die bisherigen Entwicklungsziele beinhalten eine landwirtschaftliche Nutzung. Am Brennerhof im „Haus des Gartenbaus" ist die Landwirtschaftskammer untergebracht. Im nordwestlichen Bereich auf den Freiflächen der Schule Sandwisch ist umfangreicher Baumbestand vorhanden. Eine „Grüne Wegeverbindung" führt von der Straße Brennerhof über das Denkmalensemble Kirchhof Moorfleet in die Vier- und Marschlande und in die Moorfleeter Wanne. Die „Landschaftsachse Östliche ElbtalAchse" grenzt in diesem Bereich an die stark befahrene Andreas-Meyer-Straße und trennt die Industrie- und Gewerbeflächen im Nordosten von den dörflichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen im Raum Moorfleet.

Ziel des Landschaftsprogramms für diesen Teilraum ist eine schonende Entwicklung der Marschenlandschaft mit der Maßgabe, das Freiraumverbundsystem zu vervollständigen sowie die Umweltbelastungen und -beeinträchtigungen zu verringern. Wegen der von der benachbarten Industrie- und Gewerbenutzung ausgehenden Belastungen überlagert die Darstellung „Entwicklungsbereich Naturhaushalt" die Milieudarstellung „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft". Sie soll die Identität dieses landwirtschaftlich geprägten Raumes, der in die Industrie- und Gewerbeflächen des Hamburger Ostens hineinragt, sicherstellen.

Die in der Karte Arten- und Biotopschutz als Biotopentwicklungsraum „Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen" (9a) und „Dörfliche Lebensräume" (11b) dargestellten Flächen sind auf Grund ihres flächen- und naturbedingten Standortpotenzials, ihrer räumlichen Lage und Zuordnung zu anderen Biotopentwicklungsräumen für den Arten- und Biotopschutz von Bedeutung.

Darstellung des aktuellen Zustandes der Umwelt:

Der Änderungsbereich liegt im Bereich der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft der Marsch, am Rande der Östlichen Elbtal-Achse, die hier an die städtischen Entwicklungsräume Hamburgs stößt. Das Landschaftsbild wird von der Stadtkontur im Norden und Osten und dem Dorfrand und historischen Kirchenensemble Moorfleet im Westen geprägt. Die Autobahn BAB A 1 führt in räumlicher Nähe im Süden an dem Änderungsbereich vorbei. Die landwirtschaftlichen Flächen werden ­ wie im Landschaftsprogramm dargestellt ­ als Grün-/Weideland genutzt. Der Moorfleeter Schlauchgraben, der das Plangebiet im Süden begrenzt, dient der Oberflächenentwässerung in West-Ost-Richtung. Östlich der Straße Brennerhof wurde der Moorfleeter Schlauchgraben im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen aus dem Planfeststellungsbeschluss zur Schlickdeponie Feldhofe geöffnet und renaturiert. Ein zweiter Entwässerungsgraben, der Sandwischgraben, durchzieht den Änderungsbereich in Nord-Süd-Richtung. Er wird in seinem Verlauf von einem Raum prägenden Feldgehölz begleitet. Die Weidefläche ist durch Aufbringung von überschüssigem Boden in der Vergangenheit im Mittelteil um ca. 2 m aufgewölbt. Sie fällt zu den Entwässerungsgräben im Westen und Süden und zur Straße Brennerhof im Osten ab.

Auf den Freiflächen der ehemaligen Schule Moorfleet hat sich nach Nutzungsaufgabe ein artenreiches Pioniergehölz entwickelt, das neuen baulichen Nutzungen weichen soll.

Die größten Bäume stehen im Norden und Osten der Fläche im Bereich des Sandwischgrabens.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung/Änderung des Landschaftsprogramms:

Bei Durchführung der Planänderung entstehen voraussichtlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen.

Die Grün- und Weidelandnutzung und die begrünte Freifläche der Schule werden einer städtebaulichen Konzentration von Bildungseinrichtungen für den Gartenbau und die Landwirtschaft weichen. Die Nutzung der Bildungseinrichtungen wird zu einer Zunahme des Verkehrs führen.

Freiraumverbund:

Der Änderungsbereich ist Bestandteil der „Landschaftsachse Östliche Elbtal-Achse" und beinhaltet den Verlauf der überörtlich bedeutenden „Grünen Wegeverbindung" als Verbindungsglied zwischen Unterem Landweg, Schlickhügel Feldhofe, der Moorfleeter Wanne und dem Brennerhof als Eingangstor in die Vier- und Marschlande. Die neue Nutzung ermöglicht jedoch den Bau der für den Freiraumverbund wichtigen „Grünen Wegeverbindung" südlich des Kompetenzzentrums entlang der dort angrenzenden Ausgleichsfläche von der Straße Brennerhof zum Moorfleeter Kirchenweg. Zur Fortführung und Schließung des Wegenetzes wird die „Grüne Wegeverbindung" entlang der Straße Brennerhof in einem anderen Änderungsverfahren des Landschaftsprogramms nach Süden verlängert.

Um den nördlichen Anschluss an die Grünverbindung entlang des Unteren Landweges zu ermöglichen, wird die „Grüne Wegeverbindung" in Fortsetzung des Moorfleeter Kirchenweges bis zur Straße Brennerhof, Ecke AndreasMeyer-Straße, ergänzt.

Landschaftsbild:

Die landwirtschaftliche Nutzung der Grünfläche und der Baumbestand auf der Freifläche der Schule weichen einer städtebaulichen Nutzung. Die Gebäude des neuen Kompetenzzentrums für Gartenbau und Landwirtschaft greifen in den Dorfrand des Dorfensembles Moorfleet hinein und beeinträchtigen es dadurch erheblich. Der Landschaftscharakter und das Landschaftsbild werden zugunsten einer städtischen Nutzung vollständig verändert. Die nordöstliche Grenze der „Landschaftsachse Östliche Elbtal-Achse" wird dadurch in ihrer Funktion nach Südwesten verdrängt. Der Blick vom Brennerhof auf das denkmalgeschützte Kirchenensemble wird durch neue Hochbauten und Gewächshäuser beeinträchtigt.

Naturhaushalt:

Durch den Bau des neuen Kompetenzzentrums werden große Flächen der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft überbaut und versiegelt, so dass ein großflächiger Verlust von belebtem, unverdichtetem Boden zu verzeichnen ist.

Dies verändert und beeinträchtigt den Naturhaushalt negativ. Der hohe Versiegelungsgrad im Norden erhöht den Oberflächenabfluss der Niederschläge, die zukünftig in einem Regenrückhaltebecken aufgefangen werden müssen. Durch die teilweise intensive gartenbauliche Nutzung können Schadstoffe in Boden und Stau-/Grundwasser eingetragen werden. Es wird davon ausgegangen, dass dies entsprechend den fachlichen Anforderungen erfolgt und nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen bei den betroffenen Schutzgütern führt.

Arten- und Biotopschutz:

Im Norden des Änderungsbereichs gehen bedeutende Gehölzbestände und Grünlandflächen durch die Versiegelung für den Biotopverbund verloren und führen in diesem Bereich zum Verlust von Natur und Landschaft. Die Grünlandflächen im Verbund mit den angrenzenden Gehölzbeständen sind artenreiche Lebensräume für eine relativ hohe Anzahl von Brutvogelarten, darunter auch einige in ihrem Bestand gefährdete Arten. Als besonders geschützte Arten würden außerdem Fledermäuse festgestellt, deren Habitate durch die Baumaßnahmen jedoch nicht zerstört werden. Durch die Entwicklung von extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft in der Nähe kann eine ökologische Aufwertung erwirkt werden, so dass die bisher bestehenden Funktionen für Natur und Landschaft jedoch nicht vollständig verloren gehen. Darüber hinaus befinden sich im räumlichen Zusammenhang außerhalb des Änderungsbereiches ähnliche Grünland- und Gehölzstrukturen als Ausweichlebensräume, so dass für die lokalen Populationen der Tier- und Pflanzenarten keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu erwarten ist.

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planänderung des Landschaftsprogramms:

Die bestehenden Grün- und Weidelandflächen würden weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Der Baumbestand auf der Freifläche der ehemaligen Schule Moorfleet könnte erhalten werden (im Bebauungsplan überbaubare Fläche). Der Randbereich der „Landschaftsachse Östliche Elbtal-Achse" könnte sich weiterhin mit seiner landwirtschaftlichen Nutzung gegen die angrenzenden städtischen Entwicklungen behaupten.

Vernünftige Alternativen/Alternativenprüfung, Bewertung Alternative Bauflächen zur Ansiedlung des Kompetenzzentrums stehen im näheren Umfeld nicht zur Verfügung.

Die Landwirtschaftskammer als Teil des zukünftigen Zentrums hat bereits ihren Sitz am Brennerhof. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Bildungs- und Beratungseinrichtungen führt zu Synergieeffekten, die sich auf diesem Standort positiv auswirken.

Hinweise auf Schwierigkeiten, technische Lücken, fehlende Kenntnisse:

Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die Strategische Umweltprüfung auf der Ebene des Landschaftsprogramms.

Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind folgende Punkte zu beachten:

Die Erschließung und Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen für das Kompetenzzentrum soll ausschließlich über die Straße Brennerhof erfolgen. Auf der Westseite der Straße Brennerhof soll eine ausreichend bemessene grüne Fuß- und Radwegeverbindung geführt werden, die südlich des Kompetenzzentrums das Gelände zum Moorfleeter Kirchenweg quert. Zur Unterstützung des Naturhaushalts sind im baulich verdichteten Nordbereich Mindestbereiche unversiegelter Grundstücksflächen festzusetzen. Vorhandene Gehölzstrukturen, insbesondere entlang der Entwässerungsgräben sollen erhalten bleiben, um die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes abzumildern.

Monitoring/Umweltüberwachung:

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Zusammenfassung des Umweltberichtes:

Durch die Änderung der Milieus „Dorf", „Friedhof" und „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" in „Öffentliche Einrichtung" wird eine bauliche Verdichtung der Fläche ermöglicht. Durch die zusätzliche Bebauung wird das Landschaftsbild erheblich verändert werden, insbesondere wird die Bebauung auf den nördlichen Flächen einen städtischen Charakter erhalten und der Rand der „Landschaftsachse" verliert seine landwirtschaftlich geprägte Bedeutung. Durch Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wie Anpflanz- und Erhaltungsgebote für Bäume und Sträucher, Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche als Wegeverbindung zwischen der Straße Brennerhof und dem Moorfleeter Kirchenweg, Festsetzung von Dachbegrünung auf Flachdächern sowie die Festsetzung von Ausgleichsflächen mit extensiver Grünlandnutzung werden positive Auswirkungen auf die Schutzgüter erzielt.