Versicherung

­ Staatliche Handelsschule Anckelmannstraße 10 (H 1), Anckelmannstraße 10, Borgfelde;

­ Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Weidenstieg (H 5), Weidenstieg 29, Eimsbüttel;

­ Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (H 8), Eulenkamp 46, Wandsbek;

­ Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Harburg (H 10), Göhlbachtal 38, Harburg;

­ Staatliche Handelsschule Ausschläger Weg 10 (H 12), Ausschläger Weg 10, Borgfelde;

­ Staatliche Fremdsprachenschule (H 15), Mittelweg 42a, Rotherbaum;

­ Wirtschaftsgymnasium St. Pauli (H 16), Budapester Straße 58, St. Pauli;

­ Staatliche Schule Gesundheitspflege (W 1), Lübecker Straße 2, Hohenfelde;

­ Berufliche Schule Uferstraße (W 2), Uferstraße 9 und 10, Barmbek-Süd;

­ Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg (W 5), Alter Postweg 38, Harburg;

­ Berufliche Schule Burgstraße (W 8), Burgstraße 33-35, Hamm;

­ Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße Fröbelseminar (FSP I), Wagnerstraße 60, Barmbek-Süd.

Die Bruttogeschossfläche (BGF) der Schulen beträgt insgesamt rund 174.000 m2. Die Schulgebäude sind zwischen 1920 und 1970 erbaut worden. Einige der Standorte sind als denkmalwürdig eingestuft worden.

Zurzeit werden diese Berufsschulen von rund 17.900 der insgesamt ca. 58.000 Voll- und Teilzeitschülerinnen und -schüler des beruflichen Schulwesens besucht. Für die 15 Berufsschulen sowie die dazugehörigen Sporthallen, Nebengebäude und Außenanlagen mit Sportflächen besteht wie oben dargestellt ein erheblicher Investitionsbedarf. An den zukünftigen Doppelstandorten der W 1/W 8, der G 5/H 8, der H 5/H 16, der W 5/H 10 und dem Dreifachstandort H 1/H 12/H 15 sollen Neubauten entstehen.

An den Standorten G 10, G 11 und FSP 1/W 2 besteht überwiegend Sanierungsbedarf.

Durch die Ansiedlung einzelner Schulen an bestehenden Standorten entstehen Synergieeffekte in der Bewirtschaftung, z. B. die Aufwandsminimierung bei Schließ- und Pförtnerdiensten, die Optimierung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Facility-Management-Leistungen sowie gegebenenfalls auch bei Gemeinschaftseinrichtungen und in der Schulverwaltung.

Neue Mehrfachstandorte sollen durch folgende Neuansiedlungen entstehen:

­ Der bisherige gemeinsame Standort der Schulen W 1 und G 5 im Stadtteil Hohenfelde, Lübecker Straße 2/Steinhauerdamm 4 soll aufgegeben und der Vermarktung zugeführt werden.

Die Schule W 1 soll am Standort der W8 in der Burgstraße 33-35 neu angesiedelt werden. Eine bestehende Zweigstelle wird dabei in der Hinrichsenstraße 35 verbleiben. Beide Schulen sind u. a. im Bereich Gesundheitspflege tätig; die Verlagerung bietet damit auch fachliche und personelle Vorteile hinsichtlich des Lehrereinsatzes und der Unterrichtsgestaltung.

Die Neuansiedlung der Schule G 5 soll am ehemaligen Zweitstandort der Schule H 8 im Eulenkamp 46 erfolgen. Dieser soll damit auch zum neuen Hauptstandort der H 8 werden. Der bisherige Hauptstandort der H 8 am Eilbektal wird mittelfristig für Aus- bzw. Zwischenlagerungen von beruflichen Schulen bei Baumaßnahmen benötigt und kann dann einer anderen Verwendung zugeführt werden. Beide Schulen haben den Schwerpunkt Medien und bieten mit der Verlagerung hervorragende Bedingungen für einen nachfragegerechten Ausbau und eine Verzahnung ihrer Aktivitäten.

­ Die bisherigen Standorte der Schule W 5 im Stadtteil Heimfeld, Alter Postweg 38 und Petersweg, sollen aufgegeben werden und für allgemeinbildende Schulen genutzt werden. Die Neuansiedlung ist am Standort der H 10 in der Straße Göhlbachtal 38 geplant. Mit der Aufgabe der bisherigen Standorte und der Verlagerung auf das ausreichend große Grundstück der H 10 im Göhlbachtal lassen sich Effizienzvorteile erzielen.

­ Die Nutzung des bisherigen Standorts durch die H 15 am Mittelweg 42a soll aufgegeben und die Schule am bereits bestehenden Doppelstandort der H 1/H 12

Anckelmannstraße 10/Ausschläger Weg 10 in einem vollständigen Neubau angesiedelt werden, wodurch ein Dreifachstandort entsteht. Diese Ansiedlung sowie die geplanten Neubauten führen insgesamt zu einer besseren Ausnutzung des Grundstücks. Außerdem werden damit die Standorte Mittelweg und Barmbeker Straße (H 15) entbehrlich, für die eine andere bildungsbezogene Nutzung21) vorgesehen ist. Da es sich bei allen Schulen um kaufmännische Berufsschulen handelt, werden auch Synergieeffekte hinsichtlich der Unterrichtsorganisation erwartet.

­ Die Schule H 5 soll ihren bisherigen Standort am Weidenstieg sowie den Interimsstandort Telemannstraße aufgeben. Die Mittel des Bundeskonjunkturprogramms ermöglichen es, am Standort Weidenstieg ­ verkehrsgünstig und in unmittelbarer Nähe zum Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ­ ein Haus der Lehrerbildung zu errichten. Der Standort Telemannstraße soll der Vermarktung zugeführt werden. Die Neuansiedlung der Schule H 5 soll am Standort der H 16 in der Budapester Straße 58 erfolgen. An dem geplanten gemeinsamen Standort können die starken fachlichen Bezüge der beiden Schulen im Bereich des Banken- und Versicherungswesens effizient genutzt werden.

Insgesamt sollen ca. 18.000 m² BGF abgerissen, ca. 56.000 m² BGF neu- bzw. zugebaut und ca. 100.000 m² BGF saniert werden. Damit werden zukünftig 214.000 m² statt 174.000 m² zur Verfügung stehen, davon werden rund 26 % neu gebaut und rund 50 % saniert. Das finanzielle Gesamtvolumen des Vorhabens bewegt sich hinsichtlich der Baubzw. Sanierungsleistungen etwa in den gleichen Größenordnungen wie das Modell Hamburg Süd.

Wirtschaftlichkeitsprognose

Vor der Entscheidung über die Ausschreibung dieser Tranche hat die Behörde für Schule und Berufsbildung mit Hilfe eines einschlägig ausgewiesenen Beratungsunternehmens eine Wirtschaftlichkeitsprognose erstellt. Darin 21) U. a. zur Erweiterung der Jugendmusikschule am Mittelweg.

In der Barmbeker Straße zeichnet sich zur Deckung schulischer Raumbedarfe die Nutzung als Erweiterungsfläche für zwei bestehende Schulen ab. wurde ermittelt, inwieweit sich bei der Realisierung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen und dem Betrieb der Schulen als ÖPP-Modell wirtschaftliche Vorteile generieren lassen. Die Realisierungsvariante Eigenerstellung und -betrieb (Public Sector Comparator) wurde untersucht, bewertet und mit der ÖPP-Variante, die auf der Basis von Erfahrungswerten berechnet wurde, verglichen. Diese Prognose wird im weiteren Vergabeverfahren auf der Basis des besten Gebots zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung entsprechend den einschlägigen Leitfäden des Bundes und den Hinweisen des Rechnungshofes bei der Prüfung des Modells Hamburg Süd (siehe Abschnitt 3) konkretisiert.

Die prognostizierten Gesamtkosten für die Varianten wurden über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren ermittelt und auf den Projektstart diskontiert. Die so ermittelten Barwerte der Varianten wurden dann miteinander verglichen. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Bau- bzw. Sanierungskosten, den Verwaltungs- und Controllingkosten in der Bau- und Betriebsphase, den Transaktionsund Projektmanagementkosten (ÖPP-Kosten), den Betriebskosten, den Finanzierungskosten und den Risikokosten zusammen.

Die ÖPP-Variante, unter der Berücksichtigung jeweils endfälliger Zahlungen nach Fertigstellung der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, stellt sich mit einem prognostizierten Effizienzvorteil von 5 % („worst case") bis 10 % („best case") gegenüber dem PSC als die wirtschaftlichere Realisierungsvariante dar. Die Effizienzvorteile für die Bau- und Sanierungsleistungen sowie die Betriebsleistungen wurden dabei konservativ angesetzt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für dieses ÖPP-Projekt andere Rahmenbedingungen (berufliche Schulen, Denkmalschutz, Situation am Finanzmarkt) herrschen als für das Modell Hamburg Süd.22) Der Senat sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die weiteren Daten der Wirtschaftlichkeitsprognose zu veröffentlichen, um seine Verhandlungsposition im Vergabeverfahren nicht zu schwächen. Vor Vertragsschluss wird die Bürgerschaft mit dem Ergebnis der Verhandlungen befasst. In diesem Rahmen wird dann der auf dem konkreten Vertragsangebot des besten Bieters beruhende Wirtschaftlichkeitsvergleich dargestellt.

Sachstand und weiteres Verfahren

Die europaweite Bekanntmachung der Ausschreibung des ÖPP-Projekts berufliche Schulen wurde am 22. April 2009 veröffentlicht. Das Vergabeverfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Im sog. Teilnahmeverfahren werden unter den Firmen, die bis zum 29. Mai 2009 ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten, diejenigen Firmen ausgewählt, die zum Angebot aufgefordert werden. Mit der Versendung der Verdingungsunterlagen nebst Verfahrensbrief an die ausgewählten Bieter wird das eigentliche Verhandlungsverfahren beginnen.

Nach den Planungen der zuständigen Behörde wird das Verhandlungsverfahren mit zwei Angebotsphasen bis Ende 2010 dauern. Auf dieser Grundlage wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich Anfang 2011 über das Ergebnis des Vergabeverfahrens unterrichten und beantragen, dem Vertragsschluss und den finanziellen Auswirkungen des Projekts zuzustimmen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens könnte der Zuschlag an den Partner erteilt werden. Damit könnten nach Vertragsunterzeichnung die Baumaßnahmen im Laufe des Jahres 2011 beginnen.

7. Ausblick

Erweiterung des Modells Hamburg Süd

Die Schulleitungen mehrerer Schulen, die sich in einem direkten räumlichen oder schulorganisatorischen Verbund mit Schulen des Modells Hamburg Süd befinden, haben ihr Interesse daran bekundet, dass ihr Schulstandort mit in das Modell Hamburg Süd aufgenommen wird. Eine derartige Erweiterung lässt der Vertrag mit der GWG Gewerbe jederzeit zu.

In Finkenwerder (Bezirk Mitte) sind dies die Aueschule und die Westerschule. Beide Grundschulen werden zukünftig als Ganztagsschulen betrieben. Um den daraus resultierenden Bedarf kurzfristig realisieren zu können, wurde die GWG Gewerbe bereits mit der Planung der erforderlichen zwei Pausenmehrzweckhallen beauftragt.

Mit der Aufnahme der beiden Grundschulen wären dann alle Finkenwerder Schulen Teil des Modells Hamburg Süd. Dies lässt erhebliche organisatorische Vorteile bei der zukünftigen Raum- und Flächenplanung sowie der dazugehörigen Umsetzung für alle Schulen Finkenwerders erwarten.

Im Bezirk Harburg sollen die Grund-, Haupt- und Realschule Neugraben, die Grundschule Kerschensteiner Straße und das Lessing-Gymnasium neu in das Modell Hamburg Süd aufgenommen werden. Die Schule Neugraben grenzt räumlich direkt an die Frieda-StoppenbrinkSchule. Beide Schulen sind Teil des Schulverbunds Neuwiedental/Neugraben/Quellmoor/Süderelbe, der durch die Neugründung der Schule im Neubaugebiet NeugrabenFischbek (NF 65) unabhängig von den Erfordernissen der Schulreform neu zu ordnen ist. Mit Ausnahme der Schule Neugraben nehmen alle betroffenen Schulen bereits am Modell Hamburg Süd teil. Mit Hereinnahme der Schule Neugraben werden der Betrieb, die planerische Umsetzung und die Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahmen deutlich erleichtert.

Die Schule Kerschensteiner Straße befindet sich zusammen mit der Gesamtschule Harburg räumlich auf derselben Liegenschaft im Zentrum Harburgs. An diesem Standort bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten, Flächen- oder Raumreserven. An beiden Schulstandorten besteht jedoch im Zusammenhang mit der Einführung der verpflichtenden Ganztagsschule zusätzlicher Raumbedarf, insgesamt ca. 1.500 m² Hauptnutzfläche (HNF). Aus diesem Grund ist die Verlagerung der Schule Kerschensteiner Straße an den Standort des Lessing-Gymnasiums beabsichtigt. Die vorhandenen Gebäude können nicht nur den gesamten Flächenmehrbedarf für eine Ganztagsschule, sondern auch die gemäß vorliegendem Entwurf des Schulentwicklungsplans erwarteten Flächenbedarfe einer dreizügigen Primarschule abdecken.

Für das ebenfalls in das Modell Hamburg Süd aufzunehmende Lessing-Gymnasium ist zurzeit ein Umzug in das nach Fertigstellung des Neubaus der Schule Maretstraße freiwerdende Schulgebäude an der Bunatwiete beabsichtigt. Auf diese Weise ist es möglich, den Raumbedarf des Lessing-Gymnasiums abzudecken. Hinzu kommt, dass 21) Aus diesem Grund wurde z. B. eine Projektfinanzierung als Finanzierungsalternative verworfen. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass eine Eigenfinanzierung der FHH über das zu gründende Sondervermögen „Schule ­ Bau und Betrieb" von Schulen bzw. Forfaitierung (Forderungsverkauf mit Einredeverzicht) realisiert wird. alle erforderlichen Fachräume bereits vorhanden sind. Das Gebäude Bunatwiete verbleibt damit im Modell Hamburg Süd und wird weiterhin schulisch genutzt.

Die Sanierungs- und erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen sowie der Bedarf für die energetische Aufwertung der Gebäude werden derzeit von einem Ingenieurbüro ermittelt. Da die Daten und Kennziffern der Standorte noch nicht vollständig erfasst worden sind, können die Kosten der Modellerweiterung noch nicht abschließend beziffert werden.

Ergänzend zu den vorgenannten Schulen haben die Schulleitungen der Schulen Dempwolffstraße, Am Falkenberg, Grumbrechtstraße, Sinstorf, Hanhoopsfeld und Slomanstieg ihr Interesse bekundet, mit ihrer Schule in das Modell Hamburg Süd aufgenommen zu werden. Die Beschreibung der in das Modell Hamburg Süd neu aufzunehmenden Schulen können der Anlage 6 zum Abschnitt entnommen werden.

Für die vorgenannten 11 Schulen mit rund 41.600 m² Hauptnutzfläche stellen sich die Kosten entsprechend einer ersten Kostenschätzung auf der Basis des Modells Hamburg Süd wie folgt dar:

Nach Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten wird der Senat der Bürgerschaft gegebenenfalls eine Drucksache zur Erweiterung des Modells Hamburg Süd vorlegen.

Auswirkungen der Schulreform auf das Modell Hamburg Süd

Zum Zeitpunkt der Endredaktion dieser Drucksache liegt der Entwurf eines Schulentwicklungsplans vor. Dieser ist den schulischen Gremien, den Kreiselternräten, den Kreisschülerräten und den Bezirksversammlungen übersandt worden, damit sie bis Ende September 2009 Stellung nehmen können. Anschließend haben Elternkammer, Lehrerkammer und Schülerkammer sowie der Landesschulbeirat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen soll dann Ende November 2009 die Deputation der Behörde für Schule und Berufsbildung über den endgültigen Schulentwicklungsplan für die staatlichen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg von 2010 bis 2017 beschließen.

Bei den am Modell Hamburg Süd beteiligten 32 Schulen im Süden Hamburgs handelt es sich um:

­ 14 Grundschulen

­ 3 Grund-, Haupt- und Realschulen

­ 6 Gesamtschulen

­ 7 Gymnasien

­ 2 Sonderschulen

Diese Schulen sind den folgenden Regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSK) zuzuordnen:

­ Region 3: Wilhelmsburg und Veddel;

­ Region 21: Harburg, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorf, Marmstorf, Sinstorf, Langenbek, Rönneburg, Neuland und Gut Moor;

­ Region 22a: Süderelbe;

­ Region 22b: Finkenwerder.

Nach Umsetzung des Entwurfs bleibt die Anzahl der im Modell befindlichen Schulen stabil, die Verteilung auf die neuen Schulformen ändert sich jedoch wie folgt:

­ 15 Primarschulen

­ 8 Stadtteilschulen

­ 7 Gymnasien

­ 2 Sonderschulen

Eine genaue Bestimmung der Minder- und Mehrbedarfe an Flächen und der hieraus resultierenden Kosten ist zurzeit noch nicht möglich.

Die BSB hat zunächst, soweit ohne das Auslösen von Folgekosten möglich, in Absprache mit der GWG Gewerbe bauliche Maßnahmen ausgesetzt oder getauscht, um bestehende Planungen neuen Entwicklungen anpassen zu können. Dabei besteht gegenwärtig allerdings das Risiko von Zinsschäden, wenn die entsprechenden Maßnahmen nicht zügig beauftragt werden. Dies liegt daran, dass in dem vorliegenden Modell der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft der Partner die Finanzierung für das inhaltlich und zeitlich detaillierte Bau- und Sanierungsprogramms sicherstellen muss. Wenn die entsprechend reservierten Mittel nicht zeitgerecht abgerufen werden, kann dies zu Zinsschäden führen. Diese Schäden stellen sich aber selbst in pessimistischen Szenarien immer noch in einer Größenordnung dar, die weit unter 1 % des beauftragten Gesamtvolumens im Modell Hamburg Süd liegt und von daher den Wirtschaftlichkeitsvergleich im Ergebnis nicht beeinflussen. Ein entsprechendes Risiko ist im Übrigen bei der in Arbeit befindlichen sog. HIBB-Tranche von 15 beruflichen Schulen nicht gegeben, da in dieser Tranche die Finanzierung von Seiten der FHH gestellt werden soll (siehe Abschnitt 6).

Das Modell Hamburg Süd bietet aber andererseits den Vorteil, dass alle von der BSB entschiedenen baulichen Maßnahmen sehr schnell und kostensicher umzusetzen sind. Für eine schnelle Umsetzung der notwendigen Maßnahmen spricht vor allem, dass für viele Standorte des Modells Hamburg Süd bereits Entwürfe unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RSK vorliegen und die vorbereitenden Planungsunterlagen für Baumaßnahmen bereits erstellt wurden. Für den Neubau der Elbinselschule (Buddestraße) im Bildungszentrum „Tor zur Welt" und den Neubau der Schule Quellmoor im Bildungs- und Beratungszentrum Neugraben-Fischbek (NF 65) sind bei der Planung die Bedarfe einer Primarschule bereits berücksichtigt worden. Bei der Geschwindigkeit zur baulichen Umsetzung der Schulentwicklungsplanung bietet die Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft mit der GWG einen weiteren großen Vorteil: Im Rahmen der sog. In-houseBeziehung (also innerhalb des „Konzerns Hamburg") ist die Beauftragung auch umfänglicher neuer baulicher Maßnahmen vergaberechtlich schnell und direkt möglich.

Kostensicherheit ist dadurch gewährleistet.