Betriebshof von HAMBURG WASSER am Streekweg

Betreff: Betriebshof von HAMBURG WASSER am Streekweg Ende Juli 2009 hat HAMBURG WASSER mit den drei Vertrauensleuten eines Bürgerbegehrens sowie dem NABU eine Vereinbarung geschlossen, um die Erweiterung eines Betriebshofes am Streekweg in Volksdorf realisieren zu können.

Ich frage den Senat: HAMBURG WASSER beabsichtigt seine beiden Betriebshöfe am Streekweg (Rohrnetzbetrieb Nord) und an der Rahlau (Sielbetrieb Ost) am Streekweg zusammenzulegen. Ein hiergegen gerichtetes Bürgerbegehren wurde nach intensiven Verhandlungen mit den Vertrauensleuten und dem Bezirksamt Wandsbek durch Beschluss der Bezirksversammlung vom 3. September 2009 einvernehmlich beendet. Seitdem hat HAMBURG WASSER die Planungen unter Berücksichtigung der Vereinbarungen mit den Vertrauensleuten und dem Bezirksamt für die Erweiterung des Betriebsplatzes wieder aufgenommen. Aufgrund der getroffenen Verabredungen werden zurzeit umfangreiche Planungen zur weiteren Optimierung der Betriebsabläufe vorgenommen.

Daran werden sich die für die Baugenehmigung erforderlichen Planungen anschließen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtentwässerung AöR die Fragen wie folgt:

1. In der oben genannten Vereinbarung verpflichten sich die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, die Erweiterung des Betriebshofes am Streekweg nicht infrage zu stellen.

Wie ist der aktuelle Sachstand und der Zeitplan bezüglich des geplanten Bauvorhabens? Welche Baumaßnahmen (Gebäude, Parkflächen und Ähnliches) sind im Einzelnen auf dem Gelände vorgesehen?

Das Bauvorhaben wird im Verlauf des Jahres 2010 detailliert geplant und soll 2011 realisiert werden. Aufgrund des Planungsstands sind derzeit noch keine Aussagen bezüglich einzelner Baumaßnahmen möglich.

Wurden die erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen bereits erteilt?

Wenn nein, wann wird ein entsprechender Bescheid erwartet?

Nein, es wurde noch kein Antrag gestellt.

Wie viele Mitarbeiter arbeiten derzeit am Standort Streekweg? Wie viele und welche Betriebsfahrzeuge sind dort stationiert?

Gegenwärtig sind dort 84 Mitarbeiter und 38 Betriebsfahrzeuge (Pkw, Kolonnenfahrzeuge, Lkw und Bagger) stationiert.

Wie viele zusätzliche Mitarbeiter sollen an den Standort Streekweg wechseln? Wie viele und welche zusätzlichen Betriebsfahrzeuge werden an den Standort Streekweg verlegt?

Es sollen 57 Arbeitsplätze und 28 Fahrzeuge (Pkw, Kolonnenfahrzeuge, ein Lkw sowie vier Spül- und Saugfahrzeuge) verlegt werden.

Ist eine Überplanung der derzeitigen Wohngebäude auf dem Betriebshofgelände vorgesehen?

Wenn ja, wurden die Mieter der Wohnflächen hierüber bereits informiert und ist die Anmietung beziehungsweise der Erwerb von Alternativflächen vorgesehen?

Siehe Antwort zu 1.1.

2. In der oben genannten Vereinbarung verpflichtet sich HAMBURG WASSER, die nordöstliche Ausfahrt des Geländes mit einer Schranke zu versehen.

Wann ist die Installation der Schranke geplant?

Die Installation der Schranke erfolgt im Verlauf der Baumaßnahme.

Ist sichergestellt, dass auch für die Zeit der Bauphase besondere Maßnahmen zur Sicherung des stark frequentierten Schulweges im Einfahrtsbereich des Betriebshofes erfolgen?

Im Rahmen der Prüfung zur Erlaubnis der Sondernutzung für die Baustellenüberfahrt gemäß § 19 Hamburger Wegegesetz werden auch Belange der Schulwegsicherung geprüft und gegebenenfalls durch Auflagen sichergestellt.

3. In der oben genannten Vereinbarung verpflichtet sich HAMBURG WASSER, dafür Sorge zu tragen, dass die sogenannte Hundewiese (Flurstück 2856) nicht bebaut wird.

Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des von HAMBURG WASSER geplanten Ankaufs der Hundewiese?

Wenn ein Ankauf durch HAMBURG WASSER noch nicht erfolgt ist:

Wann ist mit dem Eigentumsübergang zu rechnen und welche Gremien werden wann darüber entscheiden?

Zurzeit werden die Möglichkeiten eines Kaufs sondiert.

Wann endet der Pachtvertrag mit dem derzeitigen Nutzer der Fläche? Ist eine Verlängerung des Pachtvertrages beabsichtigt?

Der Pachtvertrag ist unbefristet.

4. Auf welchen Flächen sollen welche Ausgleichsmaßnehmen für die geplante Baumaßnahme realisiert werden? Wann ist die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen?

5. Wie haben sich durch die Veränderungen der Bauplanung die ursprünglich kommunizierten Werte zum Investitionsvolumen und zu den Synergieeffekten verändert?

Aufgrund des Planungsstands sind hierzu noch keine Aussagen möglich.