Anstalt Hamburger Friedhöfe (HF)

Bei der Gründung wurden der Anstalt Hamburger Friedhöfe (HF) auch Aufgaben übertragen, die nicht über Gebühren finanziert werden können. Nach § 13 des Gesetzes zur Errichtung der Hamburger Friedhöfe ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ (HFG) sind HF die Kosten für diese Aufgaben von Hamburg zu erstatten. Hierzu gehören u. a. die Kosten für die Instandsetzung der Straßen und des Abwasser-/Regenwassernetzes des Friedhofs Ohlsdorf.

Die Straßen und die Abwasser-/Regenwasserleitungen des Friedhofs sind trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen nunmehr in erheblichem Umfang sanierungsbedürftig. Mit den geplanten Instandsetzungsmaßnahmen wird das Ziel einer langfristigen Wiederherstellung des bis zu 130 Jahre alten maroden Straßen- und Abwasser-/Regenwassernetzes verfolgt.

Dabei sind folgende Teilziele zu erfüllen bzw. zu sichern:

­ Erhaltung der Verkehrssicherheit,

­ Prüfung, ob die Reduzierung des vorhandenen Netzes möglich ist, um Unterhaltungskosten sowie Wasserabführungen zu senken, die Versickerung vor Ort umweltgerecht zu fördern und damit ebenfalls das angrenzende Hamburger Sielnetz zu entlasten,

­ Schutz des Grundwassers vor unerwünschten Einträgen,

­ Einhaltung der geforderten technischen Standards bzw. Erfüllung rechtlicher Auflagen und Genehmigungen1).

Mit der Drucksache 18/6282 zum Haushaltsplan 2007/2008 wurde erstmalig die Höhe der Gesamtbedarfe für die Sanierung der Straßen und des Abwasser-/Regen-wassernetzes des Friedhofs Ohlsdorf festgestellt. Haushaltsplan 2009/2010.

Einzelplan 6 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Titel 6610.891.04 „Zuschüsse an die Anstalt Hamburger Friedhöfe zur Instandsetzung der Straßen und Siele" Nachforderung von Kassenmitteln in Höhe von 5.024 Tsd. Euro im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Abwasserleitungen auf dem Friedhof Ohlsdorf

1) So müssen z. B. für die Schmutzwasseranlagen die gesetzlichen Auflagen hinsichtlich des Dichtheitsnachweises von DIN 1986­30 bis 2015 kurzfristig umgesetzt werden. Sämtliche Abwasser-/Regenwasserleitungen werden gemäß dem von Hamburg Wasser festgelegten Standard (z.B. Festlegung Materialliste, Qualitätssicherung, Anforderungsprofil Schlauchlining) hergestellt und unterliegen zudem den Bestimmungen der ZTV-Siele (Zusätzliche Technische Vereinbarungen Siele).

Für die Sanierung der Straßen finden die Entwurfsrichtlinien ER 1 (03/09) und ER 2 (03/09) der Freien und Hansestadt Hamburg (BSU) für die Dimensionierung des Oberbaus mit Asphaltdecken für Fahrbahnen Anwendung.

Grundlage waren die Ergebnisse von zwei Untersuchungen:

Für den Bereich des Straßennetzes wurde 2005 ein Gutachten für den Ohlsdorfer Friedhof erstellt, in dem u. a. eine Kostenprognose für den Zeitraum von 15 Jahren mit einem Sanierungsaufwand von 9,7 Mio. Euro (inkl. aktualisierter MwSt. mit Stand 2009 = 9,9 Mio. Euro) angegeben wurde.

Für den Bereich des Abwasser-/Regenwassernetzes wurde im Jahr 2004 von Hamburg Wasser, auf Basis einer Befahrung aus den Jahren 1998/1999, ein kurz- und mittelfristiger Sanierungsbedarf (inkl. laufender Unterhaltungsmaßnahmen) in Höhe von ca. 12 Mio. Euro ermittelt. Damit entstand ein Gesamtbedarf für die Sanierung des Straßen- und Abwasser/Regenwassernetzes in Höhe von ca. 21,7 Mio. Euro.

Diese Gesamtbedarfe wurden in den Jahren 2008 und 2009 überprüft und aktualisiert:

Für den Bereich des Straßenbaus wurde 2008 eine fachtechnische Prüfung des in 2005 erstellten Straßengutachtens vorgenommen. Die dazu verfasste Stellungnahme der BSU ergab, dass sämtliche Straßen, anders als im Straßengutachten vorgesehen, im Vollausbau zu sanieren sind. Durch den Vollausbau sind höhere Kosten als im ursprünglichen Straßengutachten anzusetzen. Für den Bereich der Maßnahmenprioritäten 0­5 Jahre entstehen damit Gesamtkosten in Höhe von 4,9 Mio. Euro statt 3,0 Mio. Euro. Für die Prioritäten 6­15 Jahre steht eine aktualisierte Kostenschätzung noch aus.

Für den Bereich des Abwasser-/Regenwassernetzes wurde im Jahr 2009 durch Hamburg Wasser eine repräsentative Befahrung in Teilabschnitten des Leitungssystems vorgenommen. Die erhaltenen Ergebnisse über den aktuellen Zustand, die Lage und die Schadensentwicklung in dem geprüften Teilbereich wurden in ein Teilsanierungskonzept aufgenommen und werden in ein im Aufbau befindliches Sanierungskonzept für das Gesamtnetz einfließen.

Gemäß den vorgenannten Untersuchungen geht Hamburg Wasser in einer Kostenprognose von 11,1 Mio. Euro für sofortige und kurzfristige Sanierungsmaßnahmen aus.

Führt man die aktualisierten Erkenntnisse über die Sanierungsbedarfe aus den Bereichen Straßen und Abwasser/Regenwasserleitungen zusammen (inklusive der oben erwähnten Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Bedarfe für Unterhaltungsmaßnahmen, Wartung, kurzfristige Reparaturen für Straßen und für Abwasser-/Regenwasserleitungen in Höhe von jeweils ca. 0,8 Mio. Euro) ergibt sich ein Aufwand bis 2020 von mindestens 24,5 Mio. Euro (s. Anlage 1).

Die dazu bereit zu stellenden Haushaltsmittel werden in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren sowie der Finanzplanung im Rahmen der jeweiligen Obergrenzen berücksichtigt.

HF wird die Gesamtprognose für das Abwasser/Regenwassernetz regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Neben der Berücksichtigung der Kostensteigerungsrate im Bausektor ist vorgesehen, über 2010 hinaus ein ganzheitliches Gesamtkonzept für den Bereich Regenwasser in Auftrag zu geben, das auch Möglichkeiten einer Reduzierung des Regenwassernetzes prüft.

III. Realisierungskonzept:

Mit der bereits genannten Drucksache 18/6282 wurden HF in 2007 und 2008 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro für eine erste Tranche der dringendsten Maßnahmen bereitgestellt.

Diese Maßnahmen wurden im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens geprüft und genehmigt.

Die Baudurchführung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Mit der vorliegenden Drucksache werden für die zweite Tranche der sofortigen und kurzfristig erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Mittel in Höhe von 5.024 Tsd. Euro nachgefordert. Es ist wiederum vorgesehen, HF diese Mittel in Form einer Zuwendung bereitzustellen.

Für die gesamten Sanierungsmaßnahmen liegen in entsprechender Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 24 LHO geprüfte Bau- und Kostenunterlagen vor.

Entgegen ursprünglichen Planungen hat eine Prüfung der Vorhabensplanungen zwischenzeitlich ergeben, dass eine Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen durch HF nicht möglich ist. Um die dringend erforderliche Sanierung dennoch zeitnah durchführen zu können, muss abweichend von der Bürgerschaftsdruckdrucksache 19/2250 „Hamburgische Konjunkturoffensive 2009/2010 ­ Nachhaltiges Wachstum ­ Ergänzung des Haushaltsplanentwurfs 2009/2010 nach § 32 der Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg" eine Finanzierung aus dem Haushalt erfolgen.

Die weiteren Sanierungsbedarfe sollen nach Priorität und zeitgerechter Realisierbarkeit in mehreren Tranchen umgesetzt werden.

Straßen

Nach dem Ergebnis eines Gutachtens von 2005 über die baulichen Zustände, die Schadensbeurteilung und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind bis zum Jahr 2020 für 84 % aller Straßen Sanierungsmaßnahmen notwendig.

Die Gesamtkosten betragen mit Stand 2009 mindestens 12,6 Mio. Euro.

Für kurzfristige Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren erfolgen sollen, liegt eine nach LBB2) aktualisierte Kostenschätzung aus dem Jahre 2008 in Höhe von mind. 4,9 Mio. Euro vor.

Zusätzlich zur Realisierung der Maßnahmen aus der

1. Tranche sollen mit dieser Drucksache 476 Tsd. Euro für die

2. Tranche nachgefordert werden.

Die Mittel sind für die Sanierung der Kapellenstraße einschließlich des zugehörigen Kreisels im Vollausbau vorgesehen. Die Straße dient als Knotenpunkt zur Verbindung des nordwestlichen mit dem östlichen Friedhofteil. Im Kreisel verläuft zudem die Buslinie 270. Funktion dieser Straße ist die direkte Verbindung für die Bereiche der Kapellen 1 und 2 sowie deren angeschlossene Grabfelder in Richtung des östlichen Teils des Friedhofes. Die Kapellenstraße wird, wie die Cordesallee, von den Besucherinnen und Besuchern als Verbindung zwischen dem östlichen und westlichen Friedhofsteil intensiver genutzt.

Abwasser-/Regenwassernetz

Das Abwasser-/Regenwassernetz mit einer aktuellen Gesamtlänge von 120 km (119 km Regenwasser und 1 km

2) Leistungsbild und -bewertung von Straßen- bzw. Sielplanung. Dieses Regelwerk (Leistungskatalog ähnlich der HOAI) enthält u. a. auch grobe Kostenwerte pro lfdm. für die Planung von Straßen/Sielen.

Abwasserwasserleitungen) muss entsprechend festgelegter Schadensklassen3) nach und nach erneuert werden.

Der Bedarf an Leitungen wurde im Rahmen einer Inspektion durch ein von HF beauftragtes Fachingenieurbüro im Jahre 1998/99 untersucht. Eine erneute Befahrung in repräsentativen Teilabschnitten von ca. 5 km erfolgte im April 2009 durch Hamburg Wasser. Von Hamburg Wasser werden die Gesamtkosten der kurzfristigen Leitungssanierung derzeit auf ca. 11,1 Mio. Euro (brutto) geschätzt.

Die jetzt für die Sanierung vorgesehenen rund 8 km des Abwasser-/Regenwassernetzes (ca. 7% des gesamten Netzes) fallen in die Schadensklassen 0 und 1. Bei der Sielsanierung wird konzeptionell neben der Schadensklasse 0 auch die Schadensklasse 1 betrachtet und gegebenenfalls saniert, wenn das Teilnetz in den jeweiligen Bereichen dadurch wieder vollständig und intakt betrieben werden kann. Insgesamt sollen mit dieser

Drucksache 4,55 Mio. Euro für die dringendsten Maßnahmen in diesem Netz mobilisiert werden.

Es wird nach derzeitigem Stand mithin von einem verbleibenden Bedarf von 6,55 Mio. Euro für Maßnahmen zur Sanierung von Abwasser-/Regenwasserleitungen der Schadensklasse 0 und 1 ausgegangen.

Alle mit den Grundinstandsetzungsarbeiten an Straßen und Abwasser-/Regenwasserleitungen auf dem Friedhof Ohlsdorf im Zusammenhang stehenden Kosten und bereitgestellten Mittel sind in der Kostenübersicht Anlage 2 dargestellt.

Eine detaillierte Aufstellung ergibt sich aus den Anlagen 2a­2d, sowie dem Lageplan (Anlage 2e). IV. Nutzen und Wirtschaftlichkeit:

Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist im Wege des Vergleichs mit Alternativlösungen nicht darstellbar, da es keine Alternativen zum Erhalt des Straßensystems auf dem Ohlsdorfer Friedhof gibt.

Das System der Straßen- und Abwasseranlagen auf dem Ohlsdorfer Friedhof dient zum einen der Erschließung und Entwässerung der Grabfelder, zum anderen als öffentlich genutzte Verkehrsfläche. Die mit den technischen Anlagen verbundenen Aufwendungen für Instandsetzungen bzw. Neubauten sind aus rechtlichen Gründen nur für den Bereich der unmittelbaren Grabfelderschließung über entsprechende Verrechnungsanteile in der Gebührenordnung der Anstalt finanzierbar.

Das durch den öffentlichen Verkehr genutzte und nicht gebührenfinanzierte Straßen- und Abwasser-/Regenwassersystem kann wegen der derzeitigen sowie der zu erwartenden zukünftigen Bedarfslage nicht reduziert werden. Alternativen zu einem zukünftigen vollumfänglichen Erhalt der jetzigen Verkehrs- und Entwässerungsanlagen werden geprüft (vgl. II. Handlungsbedarfe, Seite 3).

Eine Optimierung des Entwässerungsnetzes ist ein Programmpunkt von HF und entsprechend in der weiteren Sanierungskonzeption fest vorgesehen. Ziel ist es, das Abwasser/Regenwassernetz ökologisch und ökonomisch sinnvoll und nachhaltig zu reduzieren. Auf die kurzfristig durchzuführende Sanierung der Hauptleitungen im Rahmen des Konjunkturprogramms kann jedoch auf Grund der gesammelten Wassermassen, der Bodenverhältnisse und der Grabfeldnähe nicht zugunsten einer offenen Oberflächenentwässerung verzichtet werden.

Eine wirtschaftliche Betrachtung beschränkt sich deshalb auf die kostenoptimierende Ausführung der notwendigen Maßnahmen. Auf Grund der Empfehlung im Zusammenhang mit einer fachlichen Prüfung des Straßengutachtens von 2005 durch die BSU wurde die Planung zur Straßen- und Abwasser-/Regenwassersanierung dahingehend modifiziert, dass der Großteil der Straßenanlagen nicht im Deckenbereich instandgesetzt, sondern auch im Unterbau grunderneuert werden soll, was einem Neubau gleichkommt. Diese Empfehlung beruht auf dem gegenwärtigen Zustand sowie der zu erwartenden Belastung der Anlagen. Der mit einem Neubau verbundene Investitionsaufwand ist zunächst höher als bei einer reinen Instandsetzung. In Anbetracht des im Zuge eines Neubaus zu erwartenden längeren reparaturfreien Nutzungszeitraums ist allerdings davon auszugehen, dass sich in mittel- bis langfristiger Betrachtung ein Neubau wirtschaftlicher darstellt als periodisch wiederkehrende Instandsetzungen.

V. Auswirkungen auf die Vermögenslage der Stadt Hamburg hat sich im Rahmen der Doppik-Einführung dafür entschieden, Investitionsfördermaßnahmen an Dritte im Einklang mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren, wenn damit eine Nutzungsbindung auf die Erbringung staatlicher Aufgaben bewirkt wird. Bilanziell geschieht dies, indem der durch die Förderung gestiftete Nutzen als immaterieller Vermögensgegenstand (als Recht) aktiviert wird. Es wird also nicht der geförderte Vermögensgegenstand aktiviert, sondern die Gegenleistungsverpflichtung, die der Empfänger der Zuwendung eingegangen ist. Dementsprechend werden auch Investitionszuschüsse an Tochterorganisationen, hier die Hamburger Friedhöfe, aktiviert. Das Vermögen wird so korrekt ausgewiesen, da der Investitionszuschuss bei HF als Sonderposten passiviert wird. Der Investitionszuschuss an HF wird entsprechend der im Zuwendungsbescheid vereinbarten Bindungszeit abgeschrieben und in der Bilanz unter dem Posten „Immaterielle Vermögensgegenstände" als geleisteter Investitionszuschuss ausgewiesen. Dieses hat eine Erhöhung des Anlagevermögens zur Folge.