Neubau der Meiendorfer Straße

Die Meiendorfer Straße muss im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Spitzbergenweg dringend saniert werden. Dieses Teilstück der B 75 ist in einem desolaten Zustand, der sich fast täglich verschlechtert. Betroffen sind nicht nur die Fahrbahn, sondern ebenso die noch immer nicht befestigten Nebenflächen für Fußgänger und Radfahrer, die vom ruhenden Verkehr immer stärker in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße sollen einerseits die Fahrbahn saniert, andererseits im Rahmen eines bedarfsgerechten Ausbaus die Geh- und Radwege erstmals befestigt, der ruhende Verkehr mit Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer neu geordnet und, wo erforderlich, Abbiegefahrstreifen geschaffen oder verlängert werden. Linksabbiegefahrstreifen sind laut Senatsantwort (Drs. 19/857) in die Straßen Saseler Straße, Grönlander Damm, Hofstückenweg und Spitzbergenweg, Aufweitungen des Fahrstreifens für Linksabbieger in den Schneehuhnkamp, den Dassauweg und in die Wildgansstraße vorgesehen. Die Fahrbahn selbst soll zweispurig bleiben, gesunde Bäume erhalten werden.

Die zuständige Behörde strebt für die Maßnahme einen Planfeststellungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2010 an. Die Grundinstandsetzung könnte dann frühestens 2011 erfolgen unter der Voraussetzung, dass im Haushaltsplan 2011/2012 die notwendigen Mittel bereitgestellt werden und der erforderliche Grunderwerb getätigt wurde (Drs. 19/3306). Am 24. August 2009 erfolgte die sogenannte 1. Verschickung der Straßenbauplanung mit der Aufforderung an die angeschriebenen Dienststellen, zu der vorliegenden Planung Stellungnahmen abzugeben.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der beabsichtigten Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße dar?

Zurzeit wird die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) nach § 24 Landeshaushaltsordnung und für die Planfeststellung erstellt. Der Antrag auf Planfeststellung soll Anfang 2010 gestellt werden. Die Genehmigung der HU-Bau soll im Frühjahr 2010 erfolgen.

Die in der Drs. 19/3306 genannten Termine werden nach wie vor angestrebt.

2. Welche Fortschritte wurden seit der letzten Senatsantwort in dieser Sache (Drs. 19/3306) im Zusammenhang mit der beabsichtigten Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße gemacht?

Die Planungsunterlagen wurden verschickt, die eingegangenen Stellungnahmen diskutiert und die Pläne entsprechend fortgeschrieben.

3. Was sind im Zusammenhang mit der beabsichtigten Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße die nächsten Arbeitsschritte und wie sieht der derzeitige Zeitplan für diese Arbeitsschritte aus?

Siehe Antwort zu 1.

4. Zum Zeitpunkt der letzten Senatsantwort (23. Juni 2009) war die Entwurfsplanung noch nicht abgeschlossen. Wurde die Entwurfsplanung zwischenzeitlich abgeschlossen?

Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein: Warum nicht? Welche zeitliche Perspektive strebt die zuständige Behörde hierfür an?

Nein, die Entwurfsplanung kann erst abgeschlossen werden, wenn das Planrecht für alle Bauabschnitte vorliegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1., 3. und 8.

5. Von welchen Dienststellen und Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen eingegangen und welche Anregungen oder Bedenken enthielten diese Stellungnahmen zusammengefasst jeweils?

Stellungnahmen sind vom überwiegenden Teil der angeschriebenen Dienststellen und Träger öffentlicher Belange eingegangen. Dies sind im Wesentlichen betroffene Fachbehörden, das zuständige Bezirksamt, die Hamburger Stadtreinigung und ein Verkehrsunternehmen. Diese enthielten Anregungen und Hinweise im Hinblick auf diverse Detailpunkte der Planung, wie zum Beispiel die Beschilderung und Markierung, die Radwege, die Überfahrten, die Signalisierung, die Entwässerung, die Bäume, das Parken, das Planrecht, die Denkmäler, die Grünstreifen und die Fahrgastunterstände.

6. Von welchen Dienststellen und Trägern öffentlicher Belange wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen?

Keine Stellungnahme abgegeben haben die Behinderten- und Taxenverbände, Werbeträger, der Hamburger Verkehrsverbund und eine Fachdienststelle.

7. Welche technischen Änderungen welcher Art und welchen Umfangs resultieren nach gegenwärtigem Kenntnisstand der zuständigen Behörde aus den eingegangenen Stellungnahmen?

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden weitestgehend berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich aus den Stellungnahmen gegenüber der ersten Verschickung aber keine wesentlichen Änderungen der Planung.

8. Welche zeitliche Perspektive streben die zuständige Behörde beziehungsweise der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer mittlerweile für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der zuständigen Anhörungsbehörde an?

Siehe Antwort zu 1.

9. Inwieweit wurde bereits mit dem für die Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße erforderlichen Grunderwerb begonnen?

Mit dem Grunderwerb für die Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße kann erst begonnen werden, wenn die haushaltsrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. In einigen Fällen ist jedoch zur Flächensicherung das Vorkaufsrecht ausgeübt worden.

10. Inwieweit und wann werden seitens der zuständigen Behörde die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger über die beabsichtigte Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße informiert und bei der Straßenbauplanung mit einbezogen?

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben die Anliegerinnen und Anlieger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zur Planung zu äußern. Im Übrigen werden die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn informiert.

11. Inwieweit beinhaltet die Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße Teilbaumaßnahmen, die Erschließungs- beziehungsweise Ausbaubeiträge nach sich ziehen?

Erschließungsbeiträge können hier nicht erhoben werden. Für Erweiterungen und Verbesserungen können Ausbaubeiträge erhoben werden, wobei die Fahrbahn allein von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert wird.

12. Inwieweit beteiligt sich der Bund an den Kosten der Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße als Teilstück der Bundesstraße 75?

Der Bund beteiligt sich nicht.

13. Im Rahmen der Erschließung des Verbrauchermarktes in der Meiendorfer Straße 85 bis 89 wurde die Grundinstandsetzung im Abschnitt zwischen Wildgansstraße und Saseler Straße vorgezogen. Mit den Bauarbeiten wurde am 3. August 2009 begonnen.

a) Wie stellt sich in diesem Zusammenhang der aktuelle Sachstand dar?

b) Werden die Bauarbeiten für die Erschließungsmaßnahme wie geplant im November 2009 abgeschlossen werden können?

Wenn nein: Warum nicht?

Die Fahrbahn ist bereits fertiggestellt. Restarbeiten in den Nebenflächen sollen im November 2009 abgeschlossen werden.

c) Inwieweit ist der für die Erschließungsmaßnahme notwendige Grunderwerb zwischenzeitlich erfolgt?

Alle notwendigen Grundstücke stehen zur Verfügung.

14. Laut Senatsantworten (Drs. 19/857, 19/1916, 19/3306) wurden von der zuständigen Behörde in 2004 circa 20.000 Euro, in 2005 circa 50. Euro, in 2006 circa 105.000 Euro, in 2007 circa 85.000 Euro und in 2008 circa 70.000 Euro und in 2009 bislang (Stand: 23. Juni) 13.000 Euro für den Unterhalt der maroden Meiendorfer Straße ausgegeben, zusammen rund 343.000 Euro.

In welcher Höhe hat die zuständige Behörde im Jahre 2009 nach aktuellem Stand bislang Mittel für den Unterhalt der Meiendorfer Straße ausgegeben?

Laut Auskunft des zuständigen Bezirksamts circa 20.000 Euro einschließlich sogenannter Patcharbeiten.