Die Luftschadstoffsituation ist auf Grund der gewerblichindustriellen Nutzungen im Umfeld innerstädtisch geprägt
Eine nennenswerte Beeinflussung durch die ca. 500 m im Süden befindliche BAB A 25 ist nicht zu erwarten. Insbesondere zum Schutz der zukünftigen sensiblen Nutzungen im gemischten Gebiet ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ein geeignetes Schallschutzkonzept zu erarbeiten.
Die Luftschadstoffsituation ist auf Grund der gewerblichindustriellen Nutzungen im Umfeld innerstädtisch geprägt. Überschreitungen von gesetzlichen Grenzwerten verschiedener Schadstoffe sind allerdings erfahrungsgemäß nicht zu erwarten.
Auf Grund der aktuellen Nutzungen zählt das Plangebiet zu den bioklimatisch-lufthygienischen Belastungsräumen.
Die vorhandenen einzelnen Brach-, Kleingarten- und Wasserflächen wirken klimatisch entlastend. Durch die Darstellung von „Gemischter Baufläche" ist, verglichen mit dem aktuellen Bestand, mit einer höheren Versiegelungsrate und verdichteten Bauweise zu rechnen, welche zu negativen klimatischen Effekten führen kann (z.B. verringerte Verdunstung, erhöhte Wärmeabstrahlung). Die Veränderungen des Lokalklimas sind im Vergleich zur Vorbelastung allerdings unerheblich. Auswirkungen auf das übergeordnete Klima sind bei Verwirklichung der Planung nicht zu erwarten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung kann durch geeignete Regelungen zur angemessenen Durchgrünung des Gebietes ein Beitrag zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation geleistet werden.
Schutzgüter Wasser und Boden Östlich und südlich des Plangebietes verlaufen der Bergedorfer Schleusengraben sowie die Kampbille, deren Gewässerqualität als „kritisch belastet" eingestuft wird.
Ein Eingriff in diese Oberflächengewässer wird durch die Planung nicht erfolgen.
Die natürlichen Böden sind durch anthropogene Aufhöhungen stark gestört. Auf Grund der vorhandenen Versieglungsanteile ist mit einer eingeschränkten Versickerungsfähigkeit zu rechnen.
Im Plangebiet befinden sich verschiedene Bodenverunreinigungen sowie mehrere Grundwasserschäden mit unterschiedlichen Ausmaßen. Bis auf die Kleingartenflächen sind im gesamten Plangebiet insgesamt drei Altlastverdachtsflächen vorhanden. Hierbei handelt es sich um Altstandorte (Metallverarbeitung, Herstellung und Lagerung organischer Grundstoffe) sowie um Altablagerungen (Bauschutt, Industrie- und Gewerbeabfall), die im Wesentlichen deutliche Belastungen der Böden mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) sowie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) verursachen. Darüber hinaus zeigt sich an einigen Stellen eine erhöhte Schwermetallbelastung.
Die drei kleineren lokalen Grundwasserschäden und ein größerer deutlich über das Plangebiet hinausgehender Grundwasserschaden weisen Belastungen mit MKW (Minderölkohlenwasserstoffen), LCKW (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe) und mit Schwermetallen auf.
Zusätzlich wurde in Teilbereichen eine Bodengasbelastung (Methan) festgestellt.
Das Plangebiet wird auf Grund der verschiedenen Verunreinigungen gemäß § 5 Absatz 3 Nummer 3 BauGB als „Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind" im Beiblatt zum Flächennutzungsplan gekennzeichnet.
Im Rahmen der nachfolgenden Planverfahren ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Versickerung von Niederschlagswasser in den belasteten Bereichen möglichst unterbleibt, Gassicherungsmaßnahmen für die Gebäude vorgenommen werden und belasteter Oberboden ausgetauscht wird. Darüber hinaus ist bei Baumaßnahmen mit Mehrkosten auf Grund der erforderlichen Wasseraufbereitung zu rechnen.
Die Belastungen stehen der vorgesehenen Darstellung von „Gemischten Bauflächen" allerdings nicht entgegen.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt sowie Landschaft/Stadtbild
Das Plangebiet hat auf Grund der strukturgebenden und baumbestandenen Gewässer Bedeutung als Jagdgebiet für Fledermäuse. In Bezug auf die Vogelwelt sind lediglich störungsresistente Arten zu erwarten.
Das Landschaftsbild wird durch die Gewässerläufe des Schleusengrabens und der Kampbille sowie den brachliegenden Industrieflächen geprägt. Der Schleusengraben fungiert als Landschaftsachse in Richtung Bergedorfer Zentrum sowie in die Vier- und Marschlande.
Das Plangebiet erfährt zukünftig eine neue Gestaltung, das Orts- und Landschaftsbild wird durch die Neuplanung aufgewertet.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gilt es die gehölzbestandenen naturnahen Uferbereiche sowohl für das Landschaftsbild als auch als Jagdhabitat für Fledermäuse weitgehend zu erhalten.
Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Derzeit besitzt der Schleusengraben auf Grund der schlechten Zugänglichkeit keine nennenswerte Erholungsfunktion für den Menschen und ist wenig erlebbar.
Mit der Darstellung eines zusätzlichen Grünstreifens zum Schleusengraben wird der Zugang verbessert und somit die Erlebbarkeit gesteigert.
Anderweitige Auswirkungen auf den Menschen wurden bereits bei den jeweiligen Schutzgütern thematisiert (insbesondere zu Lärm und Bodenverunreinigungen). Innerhalb des Plangebietes befinden sich historische Fabrikgebäude, welche auf Grund ihrer gestalterischen Qualität erhaltenswert sind und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden müssen.
Die derzeit vorhandenen Kleingärten entlang der Kampbille sollen im Zuge der Planung verlagert werden. Weitere Sachgüter sind nicht betroffen.
Überwachung (Monitoring)
Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.
Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
Zusammenfassung des Umweltberichtes
Der von der Änderung betroffene Bereich ist Teil des Stadtentwicklungsprojekts „Lebensader Schleusengraben". Die Umnutzung bisheriger Gewerbe- und Industrieflächen entspricht einer sparsamen Flächeninanspruchnahme und somit einer nachhaltigen Planung.
Auf Grund der derzeitigen Bestandssituation alter industriell und gewerblich genutzter Flächen und den erheblichen Bodenverunreinigungen und Störungen von Lebensräumen sind durch die Planung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Zukünftige empfindliche Nutzungen sind vor den Immissionen der umliegenden Betriebe durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Nennenswerte Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu erwarten. Die vorhandenen Bodenbelastungen, welche im Beiblatt zum Flächennutzungsplan gekennzeichnet werden, können im Zuge der Baumaßnahmen zumindest teilweise entfernt und somit eine Verbesserung für die Schutzgüter Boden und Wasser erzielt werden.
Die strukturreichen Ufer entlang Schleusengraben und Kampbille gilt es aus landschaftsplanerischen und artenschutzrechtlichen Notwendigkeiten zu erhalten. Mit der neuen Grünverbindung zum Schleusengraben wird ein Beitrag zur Stärkung der Erholungsfunktion und Erlebbarkeit des Gebietes für die Bevölkerung geleistet.
Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
7. Abwägungsergebnis
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die beabsichtigten gemischten Nutzungen auf Grund der vorhandenen Strukturen zurzeit nur im vorgesehenen Bereich ermöglicht werden können. Auf Grund der Lage im Gesamtgebiet ist die Standortwahl auch aus städtebaulich-landschaftsplanerischer Sicht sinnvoll und nachvollziehbar.
Die gegebenenfalls mit der Umstrukturierung verbundenen umweltrelevanten Auswirkungen können auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen gemindert werden.
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird im Geltungsbereich nördlich des Kampbille-Grünzugs und südlich der Einmündung des Wiesnerringes zwischen Weidenbaumsweg und Schleusengraben (L 5/09 Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschaftsprogramms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Anlage ...Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg Vom..........
1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der... Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist das Hamburgische Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) in der Fassung vom 9. Oktober 2007 (HmbGVBl. S. 356, 392).
Das Planänderungsverfahren L 5/09 wird durch die ... Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) erforderlich. Die Zustimmung zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Landschaftsprogramms durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der Bekanntmachung vom 22. Juni 2009 (Amtl. Anz. S. 1304) stattgefunden.
Auf Grund des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), ist eine Strategische Umweltprüfung bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach § 14 b Absatz 1 Nummer 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 1.9 der Anlage 3 des UVPG obligatorisch durchzuführen.
Für diese Änderung des Landschaftsprogramms wird daher eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
2. Inhalt des Landschaftsprogramms
Das Landschaftsprogramm stellt in dem zu ändernden Bereich die Milieus „Gewerbe/Industrie und Hafen" sowie „Parkanlage" entlang der Kampbille dar; ebenso sind die Milieuübergreifenden Funktionen „Entwickeln des Landschaftsbildes" und „Entwicklungsbereich Naturhaushalt" dargestellt.
In der Karte Arten- und Biotopschutz sind in dem zu ändernden Bereich die Biotopentwicklungsräume „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen" (14a) und „Parkanlage" (10a) dargestellt.
3. Inhalt des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) mit seiner... Änderung stellt in dem zu ändernden Bereich „Gemischte Bauflächen" und „Grünflächen" dar.
4. Anlass und Inhalt der Planung Anlass ist die Anpassung an die in Ziffer 3 aufgeführte geänderte Flächennutzungsplandarstellung.
Es ist beabsichtigt, die im Stadtteil Bergedorf zwischen dem Schleusengraben im Osten und dem Weidenbaumsweg im Westen gelegene gewerblich genutzte Baufläche, die im Süden durch die Kampbille begrenzt wird und nördlich bis zur Höhe der Einmündung des Wiesnerringes in den Weidenbaumsweg reicht, für eine gemischte Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses alten Gewerbe- und Industriestandortes hat abgenommen, so dass heute in Teilbereichen Brachflächen und untergenutzte Flächen vorhanden sind. Mit der Änderung der Bauflächendarstellung zugunsten gemischter Nutzung soll eine Aufwertung des Schleusengrabens einhergehen, die der attraktiven Lage südlich des Bezirkszentrums Bergedorf gerecht werden kann. Mit der Planung wird die durchgängige Erschließung der Uferbereiche von Schleusengraben und Kampbille sowie die Grünvernetzung mit dem westlich angrenzenden Wohngebiet beabsichtigt.
Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wird im Landschaftsprogramm das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen" im Änderungsbereich überwiegend in das Milieu „Verdichteter Stadtraum" geändert. Nördlich angrenzend an das Milieu „Verdichteter Stadtraum" wird ein Streifen als Milieu „Parkanlage" dargestellt, um die Verbindung von dem westlich gelegenen Wohngebiet zum Grünzug am Schleusengraben sicherzustellen. Die vorhandene Darstellung des Milieus „Parkanlage" entlang der Kampbille wird auf Grund der neuen Planung im Bereich der Einmündung des Grünzuges am Schleusengraben geringfügig zugunsten der Bauflächendarstellung angepasst.
Die Milieuübergreifenden Funktionen „Entwickeln des Landschaftsbildes" und „Entwicklungsbereich Naturhaushalt" und die Darstellung der „Landschaftsachse" entlang des Schleusengrabens bleiben bestehen.
In der Karte Arten- und Biotopschutz wird der bisher dargestellte Biotopentwicklungsraum „Industrie-, Gewerbeund Hafenflächen" (14a) in den Biotopentwicklungsraum „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil" (12) geändert. Im Norden wird ein Streifen als Biotopentwicklungsraum „Parkanlage" (10a) dargestellt.
Der Biotopentwicklungsraum „Parkanlage" (10a) an der Kampbille im Bereich der Einmündung des Grünzuges am Schleusengraben wird entsprechend der neuen Planung ebenfalls geringfügig zugunsten der Bauflächendarstellung angepasst.
Das Gebiet der Änderung des Landschaftsprogramms umfasst eine Fläche von ca. 7,45 ha.
5. Umweltbericht
Darstellung der Ziele des Landschaftsprogramms für das Änderungsgebiet
Mit der Milieudarstellung „Gewerbe/Industrie und Hafen" für den überwiegenden Teil des Änderungsgebietes wird der bisherigen Nutzung entsprochen. Die Uferbereiche von Schleusengraben und Kampbille sind auf Grund ihrer Bedeutung als wichtige Wegeverbindungen von der Bergedorfer Innenstadt in die Erholungsgebiete der Vier- und Marschlande und zu den Erholungsflächen am Allermöher See als Milieu „Parkanlage" dargestellt.
Die Überlagerung der Milieudarstellungen mit dem „Entwicklungsbereich Naturhaushalt" bedeutet für die betreffenden Flächen, dass noch erhaltene natürliche Funktionen der Naturhaushaltsmedien Boden und Wasser sowie klimatische und lufthygienische Funktionen vorrangig zu Erläuterungsbericht zur Änderung des Landschaftsprogramms (Gemischte Bauflächen westlich Schleusengraben in Bergedorf)