Internationales Maritimes Museum Hamburg: Was passiert mit den 3 Millionen Euro, die aus der Zuwendung der Stadt für den Bau übrig sind?
Betreff: Internationales Maritimes Museum Hamburg: Was passiert mit den 3 Millionen Euro, die aus der Zuwendung der Stadt für den Bau übrig sind?
Gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft vom 12. Februar 2004 (Drs. 17/3986) erhielt die Peter Tamm Sen. Stiftung als Trägerin des Internationalen Maritimen Museums Hamburg eine einmalige Zuwendung der Stadt Hamburg (FHH) in Höhe von 30 Millionen Euro. Der Verwendungszweck dieser Mittel wird in dem zwischen der FHH und der Peter Tamm Sen. Stiftung am 24. Juni 2004 geschlossenen Zuwendungsvertrag eindeutig definiert: Die Deckung der Kosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Kaispeicher B sowie die sonstigen Investitionen für die Einrichtung des Museums.
Mit der Drs. 19/4483 gibt der Senat nun Auskunft über die Verwendung dieser Mittel. Daraus ergibt sich, dass nach Abschluss der Arbeiten und Eröffnung des Museums zum 30. September 2008 noch Restmittel in Höhe von 3.094.000 Euro vorhanden waren, die „gemäß Zuwendungsvertrag §§ 2 und 7 verwendet bzw. dem Stiftungsvermögen der Peter Tamm Sen. Stiftung zugeführt" werden sollen.
Nun wird in derselben Drucksache dargelegt, dass die Bau- und Investitionsmaßnahmen nach § 2 des Zuwendungsvertrages abgeschlossen sind, hierfür also keine weiteren Mittel benötigt werden. Offenbar, so lässt sich der Drucksache in einer Nebenbemerkung entnehmen, wurden sogar nicht alle der im Vertrag ausdrücklich als Verwendungszweck genannten Baumaßnahmen durchgeführt, denn es ist von einem „nicht realisierten Glasvor- und Verbindungsbau" die Rede. Darüber sei die Behörde für Kultur, Sport und Medien mit der Peter Tamm Sen. Stiftung „im Gespräch". Gleichzeitig wird ausgeführt, dass aus den oben genannten Restmitteln „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung weitere 1.138 Tsd. Euro für den weiteren Ausbau des Museums sowie Reattraktivierungsmaßnahmen verwendet werden" sollen. Und weiter: „Der verbleibende Rest soll vertragsgemäß dem Stiftungsvermögen zugeführt werden."
Nun gehören aber gemäß Vertragstext der „weitere Ausbau des Museums" also über den für die Einrichtung projektierten Um- und Ausbau hinaus oder sogenannte „Reattraktivierungsmaßnahmen" nicht zum eingegrenzten Verwendungszweck der Zuwendung. Von einer Zuführung von Restmitteln zum Vermögen der Stiftung ist in dem Vertrag ebenfalls keine Rede. Unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten ist es im Gegenteil üblich und richtig, dass für einen bestimmten, klar abgegrenzten einmaligen Zweck nicht verbrauchte Mittel an den Haushalt der FHH zurückfließen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Peter Tamm Sen. Stiftung, wie folgt:
1. Aus welchen Gründen sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon ab, die aus der oben genannten Zuwendung nicht für den Verwendungszweck verbrauchten Mittel in Höhe von 3.094.000 Euro vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern und dem Haushalt der FHH zuzuführen?
Der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Peter Tamm Sen. Stiftung sowie Herrn Prof. Peter Tamm geschlossene Zuwendungsvertrag sieht in § 1 eine nicht rückzahlbare Zuwendung vor.
2. Warum wurde der oben genannte projektierte „Glas- und Verbindungsbau" nicht realisiert?
Die Realisierung eines Glas- und Verbindungsbaus ist nicht zwingend Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Er war zu einem früheren Zeitpunkt der Projektplanung vorgesehen, doch musste nach genauer Prüfung davon ausgegangen werden, dass mit der Realisierung des Kubus das kalkulierte Baubudget überschritten würde (vergleiche Protokoll des Kulturausschusses vom 8. Februar 2006).
3. Welche weiteren ursprünglich projektierten und in die Kalkulation der Zuwendungshöhe eingegangenen Bau- oder Investitionsmaßnahmen wurden nicht realisiert und warum?
Sämtliche in der Drs. 17/3986 projektierten und in die Kalkulation der Zuwendungshöhe eingegangenen Bau- und Investitionsmaßnahmen wurden realisiert.
4. Worin besteht konkret der „weitere Ausbau", der „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung" erfolgen soll? Warum wird dieser nicht aus beziehungsweise unter Zuhilfenahme der Eigenmittel der Stiftung finanziert?
5. Worin bestehen konkret die „Reattraktivierungsmaßnahmen", die „nach den derzeitigen Vorstellungen der Peter Tamm Sen. Stiftung" erfolgen sollen? Aus welchen Gründen ist eine „Reattraktivierung" nötig? Warum wird diese nicht aus beziehungsweise unter Zuhilfenahme der Eigenmittel der Stiftung finanziert?
Nach Auskunft der Peter Tamm Sen. Stiftung bestehen der weitere Ausbau und Reattraktivierungsmaßnahmen in:
· Fertigstellung des Archivs, des Schaudepots und des Lesesaals
· Ausstattung und Mobiliar für wechselnde Ausstellungen
· Anschub des Museumsmarketings
· Weitere Ausbaumaßnahmen für das Museum und die Gastronomie.
Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Peter Tamm Sen. Stiftung erforderlich, um den Museumsbetrieb für die Besucherinnen und Besucher erfolgreich gestalten zu können. Nach § 2 des Zuwendungsvertrages können die nicht rückzahlbaren Zuwendungsmittel für den Um- beziehungsweise Ausbau sowie die Einrichtung des Kaispeichers und andere satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Soweit noch Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen, müssen Eigenmittel insoweit nicht in Anspruch genommen werden.
6. Was ist der Inhalt und der Charakter der in der Drs. 19/4483 unter 2.4. genannten Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und der Peter Tamm Sen. Stiftung, wenn der Senat doch offenbar so die Aussage der Drucksache die Verwendung der verbliebenen Mittel dem Ermessen der Stiftung selbst überlassen will? Welche Forderungen stellt die zuständige Behörde an den Zuwendungsempfänger?
Inhalt der Gespräche mit der Peter Tamm Sen. Stiftung war die Unterrichtung der Stiftung über die Einschätzung des Senats, dass mittels der Integration des Glas- und Verbindungsbaus eine deutliche architektonische und inhaltliche Aufwertung des Museums möglich wäre. Die Gespräche mit der Stiftung haben ergeben, dass die Bauund Betriebskosten des Kubus auch zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig hoch wären und nicht aus dem Zuwendungsbetrag von 30 Millionen Euro zu finanzieren wären. Darüber hinaus ist die statische Realisierung nur unter einem Finanzeinsatz realisierbar, der den zur Verfügung stehenden Restbetrag weit übersteigt.
Nach dem bestehenden Zuwendungsvertrag können insoweit keine Forderungen der zuständigen Behörde an den Zuwendungsempfänger gerichtet werden.
7. Der zwischen der zuständigen Behörde und dem Zuwendungsempfänger am 24. Juni 2004 geschlossene Vertrag weicht von dem in Drs. 17/3986 dokumentierten Vertragsentwurf in einem Punkt inhaltlich ab, der in Drs. 19/4483 unter 2.1. dargestellt wird. Was bedeutet diese Abweichung in der Sache und wodurch war sie begründet?
Der Zuwendungsvertrag wurde im Zuge der Endverhandlungen im Frühjahr 2004 in § 7 verändert. Es handelt sich dabei um eine Konkretisierung des Grundsatzes von § 1, wonach es sich bei der Zuwendung von 30 Millionen Euro um eine nicht rückzahlbare Zuwendung als Zuschuss in Form eines einmaligen Festbetrags handelt, sowie eine Regelung zu Verfahren, Form und Inhaltsstruktur des Verwendungsnachweises.