Zeitarbeit bei Asklepios

Nach dem Verkauf von 74,9 Prozent Anteilen des ehemaligen Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) an Asklepios (25,1 Prozent der Anteile verblieben bei der Freien und Hansestadt Hamburg) werden die Geschäfte der bei der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH verbliebenen Krankenhäuser sowie an- beziehungsweise ausgegliederte Betriebe von dem maßgeblich vom Asklepios-Mutterkonzern in Königstein/Taunus eingesetzten Management geführt.

Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH haben gemeinsam mit dem UKE einen Arbeitgeberverband gegründet (Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg KAH), der mit der Gewerkschaft ver.di und dem Marburger Bund Tarifverträge abgeschlossen hat, nach denen die fest bei Asklepios angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt werden.

Nun wurde von Asklepios zusätzlich eine „Personal-Service-Gesellschaft" gegründet, die auf der Basis des iGZ-Tarifs auf der Basis von Zeitarbeitsverhältnissen Beschäftigte weitervermittelt. Die bei dieser „Personal-ServiceGesellschaft" Beschäftigten sollen „marktadäquat" bezahlt werden.

Ich frage den Senat:

1. Welche Tochterfirmen hat die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH?

Die Tochterfirmen der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) sind für den jeweiligen Berichtszeitraum in den Beteiligungsberichten (http://beteiligungsbericht.fb.hamburg.de) genannt. Die Asklepios Hamburg Personalservice GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der AKHH.

2. Mit welchen Firmen arbeitet die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH regelmäßig zusammen?

Bei den erfragten Informationen handelt es sich um Gegenstände des operativen Geschäfts der AKHH, die sich der Kenntnis des Senats entziehen. Die AKHH hat Auskünfte dazu nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit § 52 GmbH-Gesetz handele.

3. Wem gehört die im Vorspann angesprochene „Personal-Service-Gesellschaft"?

Die Tochterfirmen der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) sind für den jeweiligen Berichtszeitraum in den Beteiligungsberichten (http://beteiligungsbericht.fb.hamburg.de) genannt. Die Asklepios Hamburg Personalservice GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der AKHH.

4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bei der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (Konzern) zum Stichtag 31. Oktober 2009 insgesamt beschäftigt?

5. Wie teilen sich diese bei der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die einzelnen Betriebe auf? Bitte innerhalb der Betriebe nach Ärzten, Pflegebereich, Küche, Reinigung, Verwaltung et cetera aufschlüsseln.

6. Wie viele dieser Beschäftigten haben Vollzeitarbeitsplätze, wie viele sind teilzeitbeschäftigt?

7. Wie viele dieser Beschäftigten haben unbefristete Arbeitsplätze, wie viele sind befristet? Wie lange sind durchschnittlich die Laufzeiten von befristeten Arbeitsverträgen? In welchen Betrieben gibt es den größten Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen, in welchen gibt es den kleinsten Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen?

8. Wie viele der im Bereich der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben (Stichtag 31. Oktober 2009) kein unmittelbares Arbeitsverhältnis mit der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, sondern sind von Zeitarbeitsfirmen zugeteilt worden?

9. Mit welchen Zeitarbeitsfirmen arbeiten die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und deren Tochterunternehmen zusammen?

10. Nach welchen Tarifen werden die Beschäftigten der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH sowie deren Tochterunternehmen entlohnt? (Bitte nach einzelnen Betrieben getrennt angeben.)

11. Wie ist das Verhältnis zwischen den Lohnkosten, die für eine Mitarbeiterin beziehungsweise einen Mitarbeiter aufgebracht werden müssen, die beziehungsweise der über eine Zeitarbeitsfirma zugeteilt worden ist, und dem gemäß TV KAH tariflichen Entgelt einer/eines fest bei der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH angestellten Mitarbeiterin/-s bei vergleichbarer Aufgabenstellung?

12. Wie ist das Verhältnis zwischen den Lohnkosten, die für eine Mitarbeiterin beziehungsweise einen Mitarbeiter aufgebracht werden müssen, die beziehungsweise der über eine Zeitarbeitsfirma zugeteilt worden ist, und dem gemäß iGZ tariflichen Entgelt?

Siehe Antwort zu 2.