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Wie sieht die integrative Sprachförderung in der Primar- und Sekundarstufe jeweils aus? Wie viele Förderstunden erhalten die Kinder pro Woche?
Die integrative Sprachförderung in der Primar- und Sekundarstufe wird im Rahmen des Regelunterrichts von allen Lehrkräften für alle Schülerinnen und Schüler erteilt.
Somit erfolgt keine zusätzliche Ressourcenzuteilung. Daten zur integrativen Sprachförderung werden nicht erhoben.
Lehrkräfte gestalten ihren Unterricht sprachbewusst, stellen bei der Erarbeitung von Themen die jeweils erforderlichen differenzierenden Materialien bereit und achten bei der Gestaltung von Aufgaben darauf, dass genügend Raum gegeben wird, um unterschiedliche sprachliche Mittel einzusetzen. Binnendifferenzierende Maßnahmen knüpfen an die individuellen Sprachlernvoraussetzungen einzelner Schülerinnen und Schüler an.
In der Primarstufe werden vor allem sprachfördernde Situationen geplant, die sich auf die aktive Sprache der Schülerinnen und Schüler konzentrieren. Hilfen und Impulse unterstützen die Aneignung noch nicht gelernter Sprachstrukturen und unterschiedlich schwieriger sprachlicher Äußerungen in binnendifferenzierenden Maßnahmen.
In der Sekundarstufe liegt der Schwerpunkt der integrativen Sprachförderung beim Erwerb der fachlichen Inhalte. Der Unterricht stellt den Schülerinnen und Schülern Verstehenshilfen und sprachliche Mittel zur Verfügung und führt in Sprachlernstrategien und Arbeitsmethoden ein. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren dabei ihren sprachlichen Lernprozess und legen eigene Lernziele fest.
26. Wie viele Kinder wurden in der Primar- und Sekundarstufe I seit der Einführung des neuen Sprachkonzepts pro Jahr additiv gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen, RSK-Region, Schuljahren, Schulstufen, Migrationshintergrund, nicht deutscher Staatsangehörigkeit und Geschlecht.)
Siehe Antwort zu 22.
27. Wie viele Kinder wurden in der Primar- und Sekundarstufe I seit der Einführung des neuen Sprachkonzepts pro Jahr integrativ gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen, RSK-Region, Schuljahren, Schulstufen, Migrationshintergrund, nicht deutscher Staatsangehörigkeit und Geschlecht.)
Siehe Antwort zu 25.
Lehrer/-innenstellen „Für die Durchführung der Sprachförderung stehen den Hamburger Schulen insgesamt 400 LehrersteIlen zur Verfügung. Sie werden auf die staatlichen allgemeinen Schulen nach dem pauschalen Bedarf aufgeteilt, der sich nach Schülerzahl und Sozialindex berechnen lässt. Zusätzlich stehen für die Sprachförderung an staatlichen Sonderschulen weitere 45 Stellen zur Verfügung. Mit diesen wird berücksichtigt, dass zweisprachige oder nicht deutschsprachige Kinder an Sonderschulen, die einen ausgeprägten Sprachförderbedarf haben, einer ganz besonderen Förderung bedürfen." (Bildungsbericht Hamburg 2009)
28. Wie viele Lehrer/-innenstellen standen seit 2004 den Hamburger Schulen zur Durchführung der Sprachförderung zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, staatlich allgemeinen Schulen und Sonderschulen.)
Für die Durchführung der Sprachförderung wurden den Hamburger Schulen gemäß der Personalorganisation zum 1. August 2009 folgende Lehrer/-innenstellen zugewiesen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. 19/2000, 18/7828, 18/5000 und 18/452 (Anlagen 9.1 bis 9.4).
29. Wie sind die 400 Lehrer/-innenstellen für die allgemeinen Schulen und die 45 Stellen für die Sonderschulen auf die einzelnen Schulen aufgeteilt?
Die Verteilung der Mittel für die Sprachförderung auf die einzelnen Schulen sind in der Anlage 10 dargestellt (Stand: Personalorganisation zum 1. August 2009). Die im Bildungsbericht 2009 genannten 400 Lehrer/-innenstellen enthalten bereits die 45 Lehrer/-innenstellen aus den Sonderschulen.
30. Wie viele Lehrer/-innenstellen wurden seit 2004 für die additive Sprachförderung sowohl in der Vorschule, Primarstufe und Sekundarstufe I eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Schuljahren. Bitte die Lehrer/-innenstellen als auch die Vollzeitäquivalente angeben.)
Siehe Antwort zu 28.
31. Wie viele Lehrer/-innenstellen wurden seit 2004 für die integrative Sprachförderung sowohl in der Vorschule, Primarstufe und Sekundarstufe I eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Schuljahren. Bitte die Lehrer/-innenstellen als auch die Vollzeitäquivalente angeben.)
Siehe Antwort zu 25.
Förderstunden „Über alle Schulstufen hinweg stehen den einzelnen Schulen durchschnittlich 1.136 Förderstunden pro Jahr zur Verfügung. Der bei Weitem größte Teil der Ressourcen wird für die additive Sprachförderung eingesetzt, ein kleiner Teil für integrative Fördermaßnahmen.
Die durchschnittliche Gesamtförderdauer pro Schuljahr und pro Schülerin bzw. Schüler liegt rein rechnerisch bei knapp 46 Schulstunden von jeweils 45 Minuten Länge. Für das Schuljahr 2007/08 zeigt sich, dass die Anzahl der Förderstunden, die laut den Angaben der Schulleitungen im Bilanzierungsbogen nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden, bei durchschnittlich 76,2 Stunden pro Schuljahr und Schule lag und damit im Vergleich zum Vorjahr (111,6 Stunden) um 3,3 Prozent gesunken ist." (Bildungsbericht Hamburg 2009)
32. Wie viele Förderstunden standen seit Einführung des neuen Sprachkonzepts zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach Schuljahren, nach Schulen, pro Kind, nach der additiven und integrativen Sprachförderung.
Siehe Antwort zu 22.
33. Wie verteilen sich die Förderstunden auf die einzelnen Klassenstufen der unterschiedlichen Schulformen?
Auf der Grundlage der Angaben der Schulleitungen für das Monitoring (Bilanzierungsund Ressourcenbogen) ergeben sich für die Schuljahre 2005/2006, 2006/2007 und
2007/2008 die in der Anlage 11 dargestellten Verteilungen der Förderstunden auf die einzelnen Klassenstufen. Der Bericht über das Monitoring des Schuljahres 2008/2009 liegt noch nicht vor.
34. Wie kann es sein, dass Förderstunden für Sprachförderung zweckentfremdet eingesetzt werden?
Die Schulen sind verpflichtet, die gemäß Sozialindex zugewiesenen additiven Sprachförderressourcen grundsätzlich für zusätzliche Lernzeiten einzusetzen. Bis zu 30 Prozent der Sprachförderressourcen können im Rahmen des schuleigenen Sprachförderkonzepts in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht als sogenanntes Förderband organisiert werden. Förderbänder ermöglichen es, zu festgelegten Unterrichtsthemen mit unterschiedlichen Schwerpunkten kleinere Lerngruppen zu bilden, die klassen- und jahrgangsübergreifend zusammengesetzt sein können. Förderbänder finden während der regulären Unterrichtszeit statt. Die Erwartung ist, dass in kleineren Lerngruppen Sprachförderung erfolgreich durchgeführt werden kann. Insofern werden diese Ressourcen auch in Förderbändern zweckentsprechend eingesetzt. Darüber hinaus entscheiden die Schulen eigenverantwortlich über die Verwendung der Förderressourcen und berichten nach Beendigung des Schuljahres der zuständigen Behörde über den Einsatz.
35. Für welche anderen Zwecke werden die Förderstunden eingesetzt?
Nach den Angaben der Schulleitungen werden Förderstunden bei hohen Krankenständen auch für Unterrichtsvertretung bei Grundstunden, zum Ausgleich von Unterfrequenzen, zur Durchführung von Klassenreisen, Projekten und Schulveranstaltungen verwendet.
36. Hat nicht jedes Kind mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf ein Anrecht auf Förderstunden? Wie werden die Schulen diesem gerecht, wenn sie die Förderstunden zweckentfremden?
Ja, eine begründete Zweckentfremdung liegt nur dann vor, wenn ansonsten Stunden des Grundunterrichts ausfallen würden.
37. Wie erfährt die Schulbehörde davon, dass an Schulen Förderstunden zweckentfremdet werden?
38. Wie wirkt die Schulbehörde darauf hin, dass die Förderstunden nicht zweckentfremdet werden? Wie reagiert die Schulbehörde, wenn sie von der Zweckentfremdung erfährt?
Die Schulen sind verpflichtet, über die Verwendung der Fördermittel Bericht zu erstatten. Sie führen Bilanzgespräche mit der Schulaufsicht auf der Grundlage einer Zusammenfassung der Daten des Monitorings.
Wenn Sprachförderstunden zweckentfremdet wurden, wird im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) für das Folgejahr entsprechend nachgesteuert. Bei Klärungsbedarf führen Schulaufsichten Qualitätskonferenzen mit Unterstützung der zuständigen Fachreferenten beziehungsweise Fachreferentinnen im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) durch.
Wenn eine Schule neue Konzepte der Sprachförderung erproben und die Sprachförderstunden anders als im Hamburger Sprachförderkonzept vorgeschrieben einsetzen möchte, besteht die Möglichkeit, dies im Rahmen eines Schulversuchs bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Umsetzung der Fördermaßnahmen „Die konzeptionellen Ziele der additiven Sprachförderung (vor allem qualifizierte Diagnose, Förderplanung, Sicherung der Kontinuität und Kontrolle des Lernerfolgs) wurden in den meisten Schulen weitgehend umgesetzt. Allerdings führen erst sechs Prozent der Schulen bei zweisprachigen Schülern die Diagnose in der fremden Herkunftssprache aus. Die Durchführung der integrativen Förderung stößt noch immer auf größere Schwierigkeiten.