S-Bahn-Brücke Elbgaustraße

Im Februar ist Presseberichten zufolge wieder ein Lastwagen unter der S-Bahn-Brücke Elbgaustraße steckengeblieben. Mehr als 100 Unfälle dieser Art seien in den vergangenen acht Jahren vorgekommen. Die Vielzahl der Unfälle soll unter anderem auf eine mißverständliche Beschilderung zurückzuführen sein.Dennoch ist bislang weder durch die Stadt Hamburg noch durch die Deutsche Bahn als Straßenbaulastträger bzw. Eigentümer der Brücke der Wille zu Veränderungen erkennbar. Hinzu kommt, dass die zu geringe Durchfahrtshöhe bei der Bevölkerung als Sicherheitsproblem für den Straßen- und Fußgängerverkehr sowie für den Bahnverkehr empfunden wird. An vergleichbaren Stellen, z. B. an der Reventlowstraße in Othmarschen, wurde die Durchfahrtshöhe vergrößert, indem die Straße abgesenkt und die Bahntrasse angehoben wurde. Dies geschah im Rahmen einer Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, die gemeinsam von der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bahn AG getragen wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die von der Presse gemeldeten „mehr als 100 Anfahrunfälle" können aufgrund von Aufzeichnungen der zuständigen Stellen nicht nachvollzogen werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Kraftfahrzeuge insgesamt unterfahren täglich die S-Bahn-Brücke Elbgaustraße?

a) Wie viele davon sind Lkw?

b) Wie hoch ist der Lkw-Anteil, der die Durchfahrtshöhe überschreitet?

Nach einer Zählung vom 7. März 1993 ­ deren Ergebnisse in der Größenordnung auch derzeit aktuell sind ­ unterquerten die Brücke ca. 20 000 Kraftfahrzeuge, davon 7 Prozent Lkw und Busse.

Lkw-Höhen werden nicht erfaßt.

2. Auf welche Alternativstrecken weichen die Lkw-Fahrer aus, um die Brücke zu umfahren?

Für den Schwerverkehr aus Richtung Norden (Schnelsen/Pinneberg) ist ab Eidelstedter Platz eine LkwUmleitungsstrecke über folgende Hauptverkehrsstraßen ausgeschildert worden: Kieler Straße / Volksparkstraße / Binsbarg / Farnhornweg. Aus Richtung Stellingen wurde vor der Einmündung Kieler Straße / Elbgaustraße eine Hinweistafel mit der Durchfahrtshöhe und einer Entfernungsangabe montiert.

Für den Verkehr aus Richtung Süden (Osdorf/Lurup) wird vor der Einmündung Elbgaustraße/Farnhornweg auf die Höhenbeschränkung hingewiesen. Auf eine Umleitungsstrecke wurde verzichtet, weil aus dieser Richtung kaum Anfahrunfälle zu verzeichnen sind.

Dieser Verkehr kann im Bedarfsfall über die Fangdieckstraße in Richtung Schnackenburgallee fließen.

2. a) Sind Wohnstraßen davon betroffen, und welche sind dies?

Nein.

2. b) Wie groß (in km) ist der jeweilige Umweg, den die Lkw in Kauf nehmen müssen?

Ca. 4 km.

3. Wie oft und wie lange ist es durch einen derartigen Unfall seit 1995 zu Betriebsunterbrechungen oderVerspätungen der S-Bahn gekommen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Einzelfällen mit Angaben zur Dauer der Unterbrechungen/Verspätungen)?

Die S-Bahn Hamburg GmbH kann die Daten erst ab 1997 (eingeschränkt) bzw.1998 (vollständig) liefern: Gesamtsperrzeit Jahr Sperrungen der Gleise Verspätungen betroffene Züge.

4. Wie kann aus Sicht des Senats dieses Verkehrs- und Sicherheitsproblem abgestellt werden?

a) Sind bereits Maßnahmen geplant? Wenn ja:Welche? Wie hoch sind die Kosten, und wie sollen sie finanziert werden? Wenn nein: Warum nicht?

Im unmittelbaren Brückenbereich wird durch diverse, teilweise beleuchtete Verkehrszeichen auf die Höhenbeschränkung hingewiesen und die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Mit der bestehenden Beschilderung und der Existenz einer Umleitungsstrecke sind aus der Sicht der Straßenverkehrsbehörde alle denkbaren Maßnahmen zurVerbesserung der Situation getroffen worden.KurzfristigeVerbesserungen durch Aufstellen weiterer Verkehrszeichen sind nicht zu erwarten.

5. Wurden seitens der Stadt Hamburg bereits Verhandlungen mit der Deutschen Bahn aufgenommen, um die Durchfahrtshöhe unter der Eisenbahnüberführung zu vergrößern?

Wenn ja: Mit welchem Ergebnis und wann kann mit dem Beginn der entsprechenden Baumaßnahme gerechnet werden? Wenn nein: Warum nicht?

Nein.

Die Vergrößerung der Durchfahrtshöhe ist nur mit einem hohen Kostenaufwand zu erreichen.

Eine Kostenbeteiligung des Eisenbahnunternehmers kommt in diesem Falle nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur S-Bahn-Brücke Reventlowstraße vom 11. März 1993

(Az. 7 C 35.92) nicht in Betracht.

Somit wären sämtliche Kosten für eine Straßenabsenkung von Hamburg zu tragen. Mittel stehen für eine derartige Maßnahme im Hamburger Haushalt zur Zeit nicht zur Verfügung.

6. Welche kurzfristigen Verbesserungen durch Veränderung der Beschilderung an der Straße sind denkbar und sollen ggf. in Kürze durchgeführt werden?

Siehe Antwort zu 4.