Polizeieinsatz im „Ahoi"

Laut dem „Hamburger Abendblatt" (online am 5.12.2009) wurden in der Nacht vom 4. auf den 5.12.2009 „Polizeibeamte angegriffen. Bei einer geplanten Festnahme wegen Verdachts des Rauschgifthandels im Lokal „Ahoi" an der Hafenstraße sei es zu Tumulten mit den Gästen gekommen, berichtete ein Sprecher der Polizei. Kurze Zeit später habe sich auf der Balduintreppe eine größere Menschengruppe gebildet. Aus der Gruppe heraus seien Flaschen und Steine gegen die anrückende Hundertschaft der Polizei geworfen worden. Vier Polizisten seien dabei angegriffen und verletzt worden, so der Polizeisprecher. Ein Polizei (Fehler im Original) soll aufgrund seiner Verletzungen dienstunfähig sein. Die Polizei habe mit einem größeren Aufgebot die Ansammlung aufgelöst und mindestens vier Personen vorläufig in Gewahrsam genommen."

Dieser Darstellung widerspricht das Ahoi-Kollektiv in einer Presseerklärung.

Demzufolge sei es zu Handgreiflichkeiten einer Gruppe von circa 15 Personen gegen eine Person gekommen. Das zunächst harmlos erscheinende Handgemenge habe sich im weiteren Verlauf zu einer heftigen Rangelei entwickelt, die Situation sei zunehmend unübersichtlich geworden und habe sich den Kollektivmitgliedern und Gästen als „Wirtshausschlägerei" dargestellt.

Erst bei dem Versuch der Deeskalation und des Herausdrängens der Gruppe habe sich herausgestellt, dass diese aus Zivilbeamten der Polizei bestanden habe.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Um wie viel Uhr haben wie viele Beamte das Lokal „Ahoi" betreten, um einen mutmaßlichen Dealer festzunehmen?

Die Begegnungsstätte „Ahoi" wurde am 5. Dezember 2009 um 0.55 Uhr von drei Polizeibeamten betreten.

2. Trifft es zu, dass der Festgenommene aus Sierra Leone stammt?

Ja.

3. Waren die Beamten, die die Festnahme vornahmen, in Zivil oder uniformiert?

Die Beamten trugen zivile Kleidung.

4. Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt haben sich die Beamten ausgewiesen? Inwiefern und ab wann waren sie für die Gäste des „Ahoi" als Polizeibeamte erkennbar?

Die Beamten betraten das Objekt und gingen auf den etwa eineinhalb bis zwei Metern vom Eingang entfernt stehenden Tatverdächtigen zu. Dort wiesen sie sich durch das Hochhalten ihrer Dienstausweise und durch lautes Rufen als Polizeibeamte aus. Spätestens zu diesem Zeitpunkt waren sie auch für andere Besucher als Polizeibeamte erkennbar.

5. Auf welcher Rechtsgrundlage agierten die Zivilbeamten und mit welchem Ziel waren sie im Einsatz?

Ziel war die Festnahme eines Tatverdächtigen zur Strafverfolgung auf der Rechtsgrundlage der Strafprozessordnung (StPO).

6. Welche Normen regeln den Einsatz ziviler Beamte und wodurch wird der Einsatz ziviler Beamter besonders im Hinblick auf den Grundsatz der Offenheit behördlichen Handelns begrenzt?

Grundlagen und Grenzen für den Einsatz von Polizeibeamtinnen und -beamten in Zivil finden sich in § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG). Darüber hinaus enthält die Polizeidienstvorschrift 350 (HH) diesbezügliche Bestimmungen.

7. Zu welchem Zeitpunkt hat wer polizeiliche Verstärkung angefordert?

Polizeiliche Verstärkung wurde am 5. Dezember 2009 um 0.57 Uhr durch die Beamten vor Ort angefordert.

8. Wie viele uniformierte Polizeibeamte trafen wann vor dem „Ahoi" ein?

Wie viele Polizeibeamte waren in diesem Zusammenhang insgesamt im Einsatz?

Insgesamt waren 136 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, davon 124 in Uniform. Die Eintreffzeit der Beamtinnen/Beamten vor Ort lässt sich im Einzelnen nicht feststellen.

9. Wurden zum Ort der Auseinandersetzung führende Straßen durch Polizeiwagen blockiert?

Wenn ja, welche und mit wie vielen Streifenwagen?

Einsatzfahrzeuge der zur Unterstützung benötigten Kräfte wurden unter Inanspruchnahme der Sonderrechte in der St. Pauli Hafenstraße, St. Pauli Fischmarkt und der Bernhard-Nocht-Straße abgestellt. Dadurch kam es zu Verkehrsbehinderungen in diesen und umliegenden Straßen. Die Anzahl der Fahrzeuge lässt sich nicht mehr ermitteln.

10.

a. Wer hat den Polizeieinsatz geleitet?

Ein Dienstgruppenleiter des Polizeikommissariats (PK) 15.

b. Laut Zeugenaussagen war es der Tresenbesetzung des „Ahoi" nicht möglich herauszufinden, wer die Einsatzleitung innehatte. Trifft diese Darstellung zu?

Wenn nein, wem gegenüber hat sich der Einsatzleiter/die Einsatzleiterin als solche/-r ausgewiesen?

Der Polizei ist nicht bekannt, dass ein Beteiligter oder eine andere Person versucht hat, den Einsatzführer ausfindig zu machen. Eine Notwendigkeit für den Einsatzführer, sich anwesenden Personen von sich aus vorzustellen, bestand nicht.

11. Haben Polizeibeamte Pfefferspray eingesetzt?

Wenn ja,

a. vor der Kneipe?

Ja.

b. in der Kneipe?

Nein.

12. Wie viele Gäste oder Umstehende wurden durch Schlagstock- und/oder Pfeffersprayeinsatz verletzt?

Der Polizei sind entsprechende Verletzungen bisher nicht bekannt.

13. Wie viele Polizeibeamte wurden verletzt?

Vier.

14. Wie viele Personen wurden festgenommen?

Vier.

15. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet?

Fünf.

16. Um wie viel Uhr war der Einsatz beendet?

Um 5.45 Uhr.