HafenCity Universität ­ Kostenentwicklung

In der Drs. 19/2731 vom 07.04.2009 führte der Senat aus, dass für den Neubau der HCU „die Kostenberechnung als verbindliche Kostenobergrenze festgeschrieben und zwischen Vor- und Entwurfsplanung die Kosten weiter gesenkt werden konnten".

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1) Wurde mittlerweile ein Kostenanschlag nach DIN 276 für den Neubau erstellt?

a) Wenn ja, welche Baukosten wurden dabei ermittelt? Bitte nach Kostengruppen auflisten.

b) Wie haben sich die Baukosten zwischen der Kostenberechnung und dem Kostenanschlag entwickelt?

Nein, derzeit werden die Ausschreibungen, die Grundlage für die Erstellung eines Kostenanschlags sind, vorbereitet. Ein Kostenanschlag für den Neubau der HafenCity Universität Hamburg (HCU) wird voraussichtlich Ende Juni 2010 vorliegen.

2) Wurden für den Neubau der HCU mittlerweile Ausschreibungen durchgeführt?

a) Wenn ja, welche Gewerke wurden ausgeschrieben?

b) Wurden schon Gewerke vergeben?

Wenn ja, welche?

Neben der Vergabe von Planungsleistungen wurden folgende Bauleistungen ausgeschrieben und in Auftrag gegeben:

· die Pfahlkopfsondierung der Kaimauerverankerungen als Grundlage der Gründungsplanung,

· der Bauzaun und

· das Baustellenschild.

Derzeit laufen die europaweiten Ausschreibungen für die Leistungen Kampfmittelsondierung und Gründung. Die Vergabe ist für Ende Januar 2010 geplant.

3) Wie haben sich die Baukosten im Bieterverfahren entwickelt?

a) Wurden die Baukosten gemäß Kostenberechnung beziehungsweise Kostenanschlag eingehalten?

Es wurden bisher noch keine Bieterverfahren durchgeführt.

4) Wann werden die Vorbereitungsarbeiten auf dem Grundstück für die HCU abgeschlossen sein?

Als Vorbereitungsmaßnahmen werden die Kampfmittelsondierung Ende März 2010 sowie die Pfahlgründung im Juni 2010 abgeschlossen sein. Die Pfahlkopfsondierung ist bereits abgeschlossen.

5) Wann soll die Grundsteinlegung für den Neubau der HCU erfolgen?

Die Grundsteinlegung ist nach derzeitigem Planungsstand für Juli 2010 geplant.

6) Entstehen für die Gründungsarbeiten zum Neubau der HCU Mehrkosten durch den Einsatz von erschütterungsdämpfenden Matten im Zusammenhang mit der Streckenführung der U 4?

a) Wenn ja, in welcher Höhe entstehen Mehrkosten?

b) Sind die etwaigen Mehrkosten in den bisherigen Kostenschätzungen beziehungsweise -berechnungen bereits berücksichtigt worden?

c) Seit wann sind diese Mehrkosten bekannt?

Für die Gründung des HCU-Neubaus sind keine erschütterungsdämpfenden Maßnahmen vorgesehen. Unterschottermatten sind jedoch im Bereich der U-Bahn-Trasse notwendig. Dies wurde erst nach Abschluss der Kostenberechnung in einem Abstimmungsprozess zwischen der Hamburger Hochbahn AG (HHA), der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und der zuständigen Behörde festgestellt. Die Kosten sind von den Eigentümern der Grundstücke zu tragen, die von der Trasse tangiert werden. Der auf das Grundstück der HCU entfallende Kostenteil von rund 57.000 Euro wurde zwischen HCH und der zuständigen Behörde vereinbart und kann nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des Baubudgets aufgefangen werden.

7) Haben sich die Gesamtkosten für den Neubau der HCU seit Beschluss durch die Bürgerschaft erhöht?

8) Haben sich die Gesamtkosten für den Neubau der HCU durch Umplanungen oder Änderungen erhöht?

9) Gibt es bei den durch die BSU zu erlassenden planungsrechtlichen Voraussetzungen Unterschiede zwischen der westlichen und der östlichen HafenCity?

Wenn ja, welche (detaillierte Darstellung)? Nein.

10) Welche Folgen ergeben sich durch unterschiedliches Planungsrecht in der östlichen und westlichen HafenCity für den Bau der U 4 und entstehen für Investoren in der östlichen HafenCity höhere Kosten als im westlichen Teil?

Entfällt.