Krankenpflege

Zum 1. Oktober 2009 werde eine Leitende Hebamme eingestellt, zum 1. November 2009 eine Hebamme aus dem Bereich der Pränatalambulanz in den Kreißsaal versetzt und es komme zum 1. November 2009 und zum 1. Dezember 2009 jeweils eine weitere Kraft. So werde man im Januar an sieben Tagen der Woche eine vierte Schicht haben. Der zweite Bereich, der ihnen im Moment Sorgen mache, sei die Dialyse. Durch die Schwere der Erkrankungen der einzelnen Patienten müssten mehr Außendialysen in den Intensivbereichen durchgeführt werden als in der Vergangenheit. Sie hätten sich für ein neues, aus ärztlicher Sicht sehr modernes, patientenschonendes Verfahren entschieden. Es sollten die Intensivpflegekräfte in das Verfahren eingewiesen werden, sodass zwischen dem Anlegen und Abnehmen der Geräte, das von den fachkompetenten Kräften der Dialyse vorgenommen würde, bis zu vier Patienten von einer Pflegekraft betreut werden könnten.

Die SPD-Abgeordneten fragten bezüglich der Task Force und ihrer Arbeitsgruppen, ob es eine Ergebnisdokumentation gebe und ihnen diese zur Verfügung gestellt werden könne. Sie wüssten zudem gern, wie die Informationen bei der genannten Überführung der Ergebnisse in die Linie übermittelt würden. Würden die Gruppen nun nicht weiter tagen?

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass zu den versandten Unterlagen auch der Statusbericht der Task Force mit Stand vom 15. September 2009 gehöre, dem der Sachstand der angesprochenen Themen und die Art der Aufarbeitung entnommen werden könne. Es handele sich um eine für Außenstehende verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erneuerten das Angebot, sich die einzelnen Bereiche im UKE anzusehen und Fragen zu den Abläufen zu stellen. Hinsichtlich der Überführung in die Linie und bestehender Arbeitsgruppen stellten sie klar, dass zu jedem Zeitpunkt ­ vor und nach der Task Force ­ zwischen 25 ­ 30 Arbeitsgruppen bestünden und man sich so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess befinde. Die Task Force sei aufgrund besonderer Dringlichkeit gegründet worden, die nun nicht mehr bestehe. Da sich manche Arbeitsgruppen als sehr hilfreich erwiesen hätten, tagten sie nun weiter, manchmal ergänzt um einzelne Personen. Dies betreffe besonders den Bereich IT. Auch die OP-Arbeitsgruppe bestehe weiter und sei erweitert worden. Darüber hinaus seien für den OP-Bereich wegen der Komplexität des Themas wöchentliche Clustersitzungen durchgeführt worden, bei der die Umsetzung des OP-Statuts besprochen werde.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen darauf, dass zwei konkrete Resultate auch dem Internet zu entnehmen seien, zum Beispiel das neue OP-Statut. Sie ergänzten, dass zurzeit etwa 40 Prozent der Operationen pünktlich und ungefähr 90 Prozent mit einer Verzögerung von bis zu 15 Minuten begännen. Diese Zahlen seien sehr viel besser als zu Zeiten der alten, dezentralen Strukturen, was ein deutliches Beispiel dafür sei, wie das UKE an der Erreichung seiner ambitionierten Ziele arbeite.

Ein Bettenbelegungsstatut, das von allen Klinikdirektoren verabschiedet werden müsse, sei derzeit in der Abstimmung. Hierbei gehe es darum, dass Betten nicht länger ausschließlich einer Klinik zugeordnet würden, sondern auch medizinisch benachbarten Stationen zur Verfügung gestellt werden könnten.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erkundigten sich, wie sich das für sie wichtige Indiz der Überlastungsanzeigen entwickelt habe.

Dazu führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, dass die Anzeigen derzeit über die Stationsleitungen der Pflegedienstleitung übermittelt würden. Nach Möglichkeit werde sofort darauf reagiert, zum Beispiel durch Personaleinsatz oder Bettenschließung. Es werde immer am Wochenende nach Bedarf mit den verantwortlichen Ärzten abgestimmt, ob ein Bett geschlossen werden müsse, dann erfolge ein täglicher Abgleich und es werde ausgehend von der Personalsituation gehandelt. Aus dem Intensivbereich seien in den letzten Wochen so gut wie keine Überlastungsanzeigen mehr zu verzeichnen gewesen, es habe aber welche aus dem Bereich der Dialyse gegeben. Hier habe die Direktorin für Patienten- und Pflegemanagement selbst eine Prüfung vorgenommen und festgestellt, dass eine Überwachung von vier Patienten mit dem System Genius nicht als Überlastung anzusehen sei.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten sodann nach dem Grund für den Rückgang der Überlastungsanzeigen. Hänge das auch mit dem Weg der Übermittlung zusammen?

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sahen da keinen Zusammenhang. Ihrer Einschätzung nach sei der Rückgang auf ihre eingesetzten Maßnahmen zurückzuführen, wie zum Beispiel die zusätzlichen Personaleinstellungen. Sie fügten hinzu, dass sich zu den Zeitpunkten, an denen die Krankenpflegeschulen ihre examinierten Kräfte entließen, immer Spitzensituationen ergäben, doch bemühten sie sich stets, diese aufzufangen und gegenzusteuern, was sicherlich auch zu einem Rückgang der Anzeigen führe. Während der monatlichen Besprechungen der Intensivstationen hätten die Mitarbeiter davon gesprochen, dass die neue Personalsituation eine spürbare Entlastung für die Mitarbeiter darstelle.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE waren mit der Antwort nicht zufrieden. Es wundere sie, dass die Überlastungsanzeigen nicht mehr direkt an den Vorstand gingen. Sie fragten, warum diese Änderung vorgenommen worden sei und ob auch damit der Rückgang der Überlastungsanzeige erklärt werden könne

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten, dass die Überlastungsanzeigen in jedem Falle noch an die Direktorin für Patienten- und Pflegemanagement gesendet würden, doch gebe es einen üblichen Dienstweg, den sie auch für erforderlich hielten, damit die vorgesetzte Stationsleitung in jedem Falle über eine kritische Situation informiert werde und gegebenenfalls aus eigenem Ermessen Maßnahmen veranlassen könne.

Für sie, so die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, sei unverständlich, warum bei Überlastungsanzeigen der Dienstweg einzuhalten sei und bei Nichtbeachtung eine Abmahnung erfolgen könne.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass gerade die Schriftlichen Kleinen Anfragen aus der Fraktion DIE LINKE darauf aufmerksam gemacht hätten, dass ein geregeltes Verfahren erforderlich sei, um den Gesamtüberblick zu den Überlastungsanzeigen zu haben. Dies sei nun etabliert worden. Die Vermutung, dass es durch diese Änderung zu einer Beeinträchtigung des Meldeverhaltens gekommen wäre, wiesen sie entschieden zurück. Richtig sei, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiter auf den Stationen ­ auch auf den Intensivstationen und im Bereich der Notaufnahme ­ merklich gestiegen sei, was zu einem der Rückgang der Anzeigen geführt habe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter baten auch darum, zu berücksichtigen, dass nicht jede Überlastungsanzeige auch einer Überlastung entspreche. Nach Prüfung durch das Führungspersonal bestehe manchmal gar kein Nachsteuerungsbedarf.

Die SPD-Abgeordneten kamen auf den Bericht zu den Ausfällen der IT-Systeme zurück. Sie fragten zudem, ob kritische Vorkommnisse oder Überlastungsanzeigen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Blutkonserven aufgetreten seien. Wie aktuell in der Presse zu lesen gewesen sei, sei aufgrund unvollständigen Instrumentariums bei zwei Patienten eine zweite Operation unter Vollnarkose notwendig geworden.

Hierzu baten sie um Stellungnahme. Außerdem wollten sie wissen, welche Vorkommnisse im Zusammenhang mit Operationen kritisch gewesen seien und welche Konsequenzen man daraus gezogen habe. Es gehe ihnen bei dieser Frage um das Erkennen von strukturellen Fehlerquellen, die zur Beeinträchtigung der Patientensicherheit führen können. Es interessierte sie auch, ob alle auftretenden Organisationsprobleme über CIRS dokumentiert würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass ihnen eine Meldung zum Thema Blutkonserven nicht bekannt sei. Hinsichtlich der Computersysteme führten sie aus, dass zahlreiche Einzelsysteme im Einsatz seien, wobei die Auflistung habe deutlich machen sollen, dass gewisse Ausfallzeiten zum klinischen Alltag gehörten. Es stünden aber ausreichend Ausfallkonzepte zur Verfügung, die in allen Fällen umfassend gegriffen hätten. Zu den angesprochenen kritischen Vorkommnissen erklärten sie, dass man Fehler je nachdem differenziere, ob sie zu einem Patientenschaden geführt hätten oder nicht. In dem in der nächsten Sitzung zu behandelnden Gutachten sei aufgeführt, dass es in zwei Fällen zu einem Patientenschaden gekommen sei, der darin bestanden habe, dass eine einzeitig geplante Operation zweizeitig habe durch geführt werden müssen. Dies habe den Grund gehabt, dass Instrumente für den zweiten Schritt nicht wie benötigt vorhanden gewesen seien. Dies könne immer vorkommen. Sie wie auch das Gutachten hätten es im direkten Zusammenhang mit der Inbetriebnahme gesehen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hielten insgesamt fest, dass bei der Inbetriebnahme des Neuen Klinikums zwar einige Probleme aufgetreten seien, doch sehr viele, die man früher wegen der Dezentralität gehabt habe, kämen nun nicht mehr vor. Soarian habe sich, wie bereits dargelegt, erfreulicherweise sehr stabil gezeigt. Eine weitere Verbesserung in der Kommunikation von Arzt zu Arzt habe man dadurch erreicht, dass Piepersysteme durch Handys ersetzt worden seien.

Die SPD-Abgeordneten sahen ihre Frage, ob alle Probleme dokumentiert würden, als nicht beantwortet an. Sie wollten wissen, ob CIRS dieses sicherstelle, und betonten, dass alle kritischen Vorkommnisse im Zusammenhang mit Operationen dokumentiert werden müssten.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass im UKE ein zweigliedriges Meldesystem bestehe. Wenn ein Patientenschaden eingetreten sei, hätten die Ärzte die Verpflichtung, entsprechende Meldebögen auszufüllen und sie dem Ärztlichen Direktor unmittelbar zuzuleiten. Ein weiteres Exemplar erhalte das Qualitätsmanagement. Bei 850 Ärzten am UKE, so der Ärztliche Direktor des UKE, könne er nicht sicherstellen, dass es hundertprozentig funktioniere, doch wenn er feststelle, dass ein nicht gemeldeter Patientenschaden eingetreten sei, gehe er diesem persönlich nach und spreche mit Ärzten und deren Vorgesetzten, damit sich so etwas nicht wiederhole. Ein sehr gutes und transparentes Meldesystem bilde darüber hinaus CIRS, das auf Anonymität beruhe. Auch hier könne er keine Garantie für eine komplette Erfassung aller Probleme übernehmen, doch die Anzahl der Meldungen sei im Verlauf der letzten Jahre gestiegen, was alle Fehlerexperten als sehr gutes Zeichen werteten, weil daraus eine Akzeptanz des Systems abgeleitet werden könne. Die Mitarbeiter meldeten Vorfälle, weil sie wüssten, dass daraus etwas Konkretes und Sinnvolles folge. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gingen davon aus, dass alle Patientenschäden erfasst würden. Nur eine Minderheit dieser Fälle, so betonten sie, habe aber eine strukturelle oder organisatorische Ursache.

Die SPD-Abgeordneten fragten noch einmal nach, wem Überlastungsanzeigen bei einer kritischen Situation bei der Bereitstellung von Blutkonserven gemeldet würden und was dann passiere.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten klar, dass zwischen Überlastungsanzeigen, CIRS-Meldungen und Meldungen von unerwünschten Ereignissen unterschieden werden müsse. Unerwünschte Ereignisse bedeuteten einen Patientenschaden, der dem Ärztlichen Direktor gemeldet werde. CIRS-Meldungen, die anonym seien, gingen an das Qualitätsmanagement und gehörten bewusst nicht in die Linie. Der Ärztliche Direktor habe darauf keinen Zugriff, da die Mitarbeiter in ihrer Hierarchieebene geschützt sein sollten. Überlastungsanzeigen aus dem Bereich der Pflege und der medizinisch-technischen Radiologieassistenten (MTRA) gingen auf dem Dienstweg an die Direktorin des Patienten- und Pflegemanagements.

Die CDU-Abgeordneten lobten sodann die Art der Kommunikation zwischen den für das UKE zuständigen Senatsvertreterinnen und -vertretern und dem Ausschuss. Sie dankten dafür, dass sie sich enorm professionalisiert und in konstruktivem Sinne positiv entwickelt habe.

Die SPD-Abgeordneten bezogen sich anschließend auf die zur letzten Sitzung abgegebene Protokollerklärung, dass einem Patienten ein Medikament verabreicht worden sei, gegen das er allergisch gewesen sei. Der gesamte Vorgang liege der Schlichtungsstelle vor und es werde behauptet, dass diese bislang nicht über die notwendigen Krankenakten verfüge. Dazu baten sie um nähere Auskünfte, insbesondere auch dazu, ob die elektronische oder die papierne Akte übersandt werde.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass die Akten in ausgedruckter Form übersandt würden. Zum Verfahren legten sie dar, das UKE habe die Schlichtungsstelle um den 20. April 2009 herum angerufen und zu der Zeit auch einen großen Teil der Informationen übersandt. Die Familie habe dann am 16. Juni 2009 der Schlichtung zugestimmt.