Verstärkung der Wirtschaftsabteilung bei der Staatsanwaltschaft

Betreff: Verstärkung der Wirtschaftsabteilung bei der Staatsanwaltschaft

Die Wirtschaftsreferentinnen und -referenten der Staatsanwaltschaft leisten aufgrund ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie steuerlichen Fachkenntnisse unverzichtbare Vorarbeiten für die Aufklärung zahlreicher Wirtschaftsstraftaten. Straftaten, die ohne die entsprechende Zuarbeit für die Staatsanwälte kaum, jedenfalls nicht in vertretbarem zeitlichen Rahmen, zu bearbeiten wären. Gerade die umfangreichen und komplexen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftsund Finanzkrise lassen sich nur mithilfe dieser Wirtschaftsreferenten strukturiert und zügig betreiben.

Gleiches gilt für die Aufklärung der stetig zunehmenden und erheblich arbeitsintensiven Verfahren wegen Verstößen gegen nationale und internationale Rechnungslegungsvorschriften.

Nachdem Ende 2006 das Wirtschaftsreferat um zwei Stellen erweitert wurde, muss den rasanten Entwicklungen in diesem Bereich weiter Rechnung getragen werden.

Die derzeitige personelle Ausstattung der Wirtschaftsabteilung mit lediglich vier betriebswirtschaftlich ausgebildeten Wirtschaftsreferenten ist inzwischen nicht mehr ausreichend, um im Hinblick auf den stetigen Anstieg der Wirtschaftsstrafverfahren aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zukünftig eine hinreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Die durchschnittliche Dauer der Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen stieg zwischen 2005 und 2009 um etwa 50 Prozent an.

Um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsreferats Hamburg für die Zukunft zu gewährleisten und somit den stetig zunehmenden fachlichen Anforderungen im Zuge der voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und den strafrechtlichen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftkrise entgegenzutreten, sollte die Zahl der Wirtschaftsreferenten um mindestens zwei Stellen erhöht werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Stellenplan 2009/2010, Kapitel 2180 werden folgende Stellen neu ausgebracht: 2 Stellen Regierungsrätin/Regierungsrat A 13.

2. Die Kosten für die zusätzlichen Stellen sind durch Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 2 abzudecken.