Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität

Ich frage den Senat:

Mit dem bundesweiten Definitionssystem zur „Politisch motivierten Kriminalität" (PMK) wurde im Jahr 2001 ein System eingeführt, das eine bundeseinheitliche Erfassung sowie die differenzierte Abbildung politisch motivierter und extremistischer Straftaten nach bundesweit einheitlichen Kriterien ermöglicht.

Die Klassifizierung der jeweiligen Straftat erfolgt nach Deliktsqualität (Politisch motivierte Kriminalität, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Terrorismus, Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation) sowie nach Phänomenbereich (PMKRechts, PMK-Links, Politisch motivierte Kriminalität von Ausländerinnen und Ausländern, Sonstige beziehungsweise nicht zuzuordnende PMK) auf der Grundlage des hierfür bestehenden bundesweit gültigen Regelungswerks, das auf Fachebene der Staatsschutzdienststellen anlassbezogen aktualisiert wird.

Extremistische Delikte sind eine Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität. Die Einstufung einer politisch motivierten Straftat als „extremistisch" erfolgt dann, wenn Beweise/Indizien (etwa Zeugenaussagen, Spurenlagen, Bekennungen et cetera) tatsächlich Anhaltspunkte dafür bieten, dass die Straftat gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet war. Fehlen solche tatsächlichen Anhaltspunkte, erfolgt eine entsprechende Zuordnung nicht.

Stichtag für die Erfassung der jährlich registrierten Taten ist der 31. Januar des Folgejahres; bis zu diesem Stichtag sind Nachmeldungen möglich, die Monatsangaben insofern vorläufig und dementsprechende Vergleiche mit unterjährigen Angaben der Vorjahre nicht aussagekräftig.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie stellen sich im Hinblick auf die in der Voranfrage erfragten PMKDaten die Aufklärungsquoten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar?

Die Aufklärungsquoten haben sich auf der Datenbasis der Antwort des Senats in Drs. Die PMK Links steigt kräftig an, die linksextremistische Kriminalität sinkt deutlich.

a. Wie unterscheiden sich die entsprechenden Erhebungsparameter?

Siehe Vorbemerkung.

b. Wie kann der Senat den Unterschied/Widerspruch erklären (bitte möglichst bezogen auf die konkrete Entwicklung 2009 erklären)?

c. Inwieweit werden die PMK-Ergebnisse noch bis wann nachüberprüft? Inwieweit kann es hierbei noch zu Nachzuordnungen von PMK Links Fällen zum Bereich Linksextremismus geben?

Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz analysieren derzeit die Entwicklung der PMK in Hamburg im Jahr 2009. Von der Bewertung unterjähriger Daten beziehungsweise entsprechender Trends wird abgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. d. und Vorbemerkung.

d. Inwieweit hat es wann, wie und welche Erhebungsveränderungen im Bereich PMK Links/linksextremistische Straftaten gegeben und warum?

Die Definition der „extremistischen" Straftat im bundesweiten Definitionssystem „Politisch motivierter Kriminalität" orientiert sich am Extremismusbegriff der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dazu vorhandener Rechtsprechung.

In Zweifelsfällen wird die abschließende Bewertung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder eingeholt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.