JVA

Büchereien im Hamburger Strafvollzug

Das Sachgebiet Justizanstaltsbüchereien (JAB) innerhalb der Fachstelle der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen betreibt seit 40 Jahren Büchereien im Hamburger Strafvollzug.

Der Strafvollzug dient der Sicherheit der Bevölkerung wie auch der Resozialisierung des Straftäters, sodass der Gefangene auch das Recht hat, in seiner Freizeit im Strafvollzug Bücher zu benutzen.

Die Abteilung JAB der Fachstelle der Bücherhallen Hamburg betreut in Zusammenarbeit mit der Hamburger Justizbehörde aktuell zehn Büchereien in den sechs Hamburger Justizvollzugsanstalten. Die Zusammenarbeit zwischen Justiz und einem großstädtischen Bibliothekssystem ist eine Besonderheit auf dem Gebiet der Gefängnisbibliotheken in Deutschland. Dieses Modell gibt es in ähnlicher Form nur noch in Bremen, allerdings in einem kleineren Rahmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) wie folgt:

1. Welcher Gesamtbestand an Büchern steht den Gefangenen insgesamt zur Verfügung?

Im Bestand sind circa 22.000 Bücher in zehn Anstaltsbüchereien. Über den Bücherbestand der HÖB hinaus stehen den Gefangenen in allen Justizvollzugsanstalten zahlenmäßig nicht erfasste Bücher zur Nutzung zur Verfügung, die aus privaten Spenden stammen.

2. Welche weiteren Medien sind den Gefangenen zugänglich?

Der Gesamtmedienbestand der HÖB (rund 1,7 Millionen Medien, das heißt Bücher und audiovisuelle Medien) kann über den Leihverkehr genutzt werden. Darüber hinaus sind den Gefangenen Zeitungen und Zeitschriften zugänglich, die den Anstalten über Freiabonnements oder als Spende zur Verfügung gestellt werden.

3. Wie hoch ist die Zahl der Gefangenen, die das Angebot der Anstaltsbücherei nutzen?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

4. Mit welchem Personal sind die Anstaltsbüchereien besetzt?

In der Abteilung Justizanstaltsbüchereien (JAB) der HÖB sind ein Bibliothekar (eine volle Stelle) und zwei Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMI) mit 1,5 Stellen für die Betreuung der Anstaltsbüchereien zuständig. Die Arbeit der JAB wird vor Ort durch Bedienstete der Anstalten und durch die Arbeit von Gefangenen organisatorisch unterstützt. In der JVA Billwerder obliegt die interne Organisation und Koordination des Bücherverleihs dem Freizeitkoordinator der Anstalt. In der JVA Fuhlsbüttel wird die Bücherei von einem der Dienstleiter der Anstalt betreut. In der JVA Glasmoor ist die Bücherei dem Bereich der Hauskammer angeschlossen. Im Jugendvollzug der JVA Hahnöfersand ist ein Lehrer der Anstalt Ansprechpartner der JAB. In der Teilanstalt für Frauen der JVA Hahnöfersand ist dafür eine Beamtin des Allgemeinen Vollzugsdienstes zuständig. In der Untersuchungshaftanstalt obliegt dies dem Sachbearbeiter der Anstaltsleitung. Darüber hinaus gibt es in den Büchereien der JVA Billwerder und der JVA Fuhlsbüttel jeweils zwei und in denen der Untersuchungshaftanstalt drei Gefangenenarbeitsplätze in Vollzeit. In der JVA Glasmoor sowie im Jugend- und Frauenvollzug der JVA Hahnöfersand werden Gefangene stundenweise in den Büchereien beschäftigt.

5. Sind durch die Personalbesetzung sowohl fachliche Beratungen als auch ein bibliothekarischer Erfahrungsaustausch mit den Gefangenen möglich?

Die Mitarbeiter der HÖB kommen nicht direkt mit den Gefangenen in Kontakt, die die Medien ausleihen, betreuen und beraten aber die Büchereiarbeiter (Gefangene) und Büchereibetreuer (Anstaltsbedienstete) bei ihrer Tätigkeit. Diese können die Büchereinutzer bei der Ausleihe in organisatorischen Fragen beraten. Eine fachliche Beratung oder ein bibliothekarischer Erfahrungsaustausch mit den Gefangenen sind in den Büchereien nicht vorgesehen.

6. Im Jahr 2008 konnte erstmals ein schriftlicher Kooperationsvertrag zwischen den Bücherhallen Hamburg und der Justizbehörde Hamburg geschlossen werden, diese Vereinbarung beinhaltet unter anderem die finanzielle Unterstützung der Bücherhallen. Wie hoch ist die jährliche Unterstützung?

Die finanzielle Kostenbeteiligung der Justizbehörde wurde zum 1. Januar 2010 von bisher 50.000 Euro auf jetzt 125.000 Euro jährlich erhöht. Zusätzlich stellt die Justizbehörde den Bücherhallen jährlich 10.000 Euro für den Ankauf neuer Medien bereit.

7. Ist die Unterstützung ausreichend, um der Nachfrage der Gefangenen nach der Mediennutzung gerecht zu werden?