Frühstunden an Hamburger Schulen

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Aufnahmefähigkeit von Kindern und Jugendlichen gerade im Bereich der sogenannten Frühstunden begrenzt ist und erst in der Zeit nach 9 Uhr eine erhöhte Aufnahme- und Leistungsfähigkeit erreicht wird.

Daher fragen wir den Senat:

1. Auf welcher Grundlage findet an den Hamburger Schulen Unterricht vor 8 Uhr ­ die sogenannten Frühstunden ­ statt, wo ist das geregelt und wer hat das beschlossen?

Über die Stunden- und Pausenordnung entscheidet die Schulkonferenz gemäß § 51 Absatz 1 Satz 3 dritter Spiegelstrich Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) im Rahmen der Bestimmungen für die Stunden- und Pausenordnungen der allgemeinbildenden Schulen (Klassen 1 bis 10) vom 5. Juni 1996 in der Fassung vom 16. April 1997

(MBlSchul 1997 S. 43). Nach Ziffer 2.3 dieser Bestimmungen kann der Pflichtunterricht in den Klassen 5 bis 10 um 7.05 Uhr beginnen. Auf dieser Grundlage wurde mit Schreiben vom 27. März 2003 der Zeitrahmen für die verlässliche Halbtagsgrundschule von 8 bis 13 Uhr beziehungsweise in den dritten und vierten Klassen von 8 bis 13.30 Uhr festgelegt.

2. An welchen Hamburger Schulen findet Unterricht vor 8 Uhr statt?

a. Ab welcher Uhrzeit werden an diesen Schulen jeweils Frühstunden erteilt?

b. Welche Klassen und wie viele Schüler/-innen sind jeweils an den Schulen betroffen?

c. Welche Fächer werden an den jeweiligen Schulen in den Frühstunden unterrichtet?

Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage von Rückmeldungen der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg auf eine aktuell durchgeführte Abfrage, siehe Anlage. Angesichts der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine Qualitätssicherung der Rückmeldungen nur in eingeschränktem Umfang erfolgen.

3. Welche Untersuchungen bezüglich der Aufnahmefähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Frühstunden sind dem Senat bekannt?

a. Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien hinsichtlich der Frage, ob die Erteilung von Frühstunden mit Blick auf die Aufnahme- und Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist?

b. Welche Konsequenzen ergeben sich für den Senat aus diesen Erkenntnissen?

Bekannte Studien zur Chronobiologie zum Beispiel von Professor Christoph Randler (Leipzig) oder von Professor Jürgen Zulley (Regensburg) beruhen auf zum Teil kleinen Stichproben in unterschiedlichen Altersgruppen. Zusammenhänge zu Indikatoren schulischer Leistungen werden entweder nicht oder nur zu Noten (zum Beispiel Abiturnoten von befragten Studierenden) hergestellt. Die Studien kommen deshalb zu kaum vergleichbaren Ergebnissen.

Hamburger Schulen haben ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, den Unterrichtstag zu rhythmisieren und somit flexibel zu gestalten. So gibt es an vielen Schulen offene Eingangsphasen, Lernbüros für individuelles Lernen, Betreuungsangebote, unterschiedliche Anfangszeiten und eine veränderte Rhythmisierung des Unterrichts. Die Flexibilisierung der Unterrichtsstunden von 45 auf 60 beziehungsweise 90 Minuten sowie die geplante Einführung von Kontingentstundentafeln werden den Schulen darüber hinaus weitere Gestaltungsräume eröffnen.

Allgemeinbildende Schulen, die ihren Unterricht vor 8.00 Uhr beginnen (Stand: 25. Januar 2010)