Situation der Familienbildungsstätten in Hamburg

Die acht von kirchlichen Trägern betriebenen Familienbildungsstätten stellen zusammen mit den Elternschulen der Bezirksämter wichtige Einrichtungen für Familien in den Hamburger Stadtteilen dar. Sie dienen dem zwischenmenschlichen Kontakt, tragen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch bei, stehen Eltern und Kindern mit Informationen und Beratungsmöglichkeiten zur Seite und sind ein Teil der aktiven Freizeitgestaltung vieler Familien. Aufgrund der angespannten Haushaltslage mussten in den vergangenen Legislaturperioden auch bei diesen familien- und kinder- und jugendpolitisch bedeutsamen Institutionen Kürzungen vorgenommen werden. Inzwischen ist von den Trägern zu hören, dass weitere Einsparungen die Schließung von Einrichtungen zur Folge haben werden. In besonderem Maße seien davon die Familienbildungsstätten betroffen, deren Mittel durch die Steuerreform in den kommenden Jahren in einem ganz erheblichen Ausmaß zurückgehen würden. Außerdem wird von kirchlicher Seite eine ungleiche Verteilung der Bezuschussung bemängelt. Dozenten der Elternschulen erhielten höhere Honorare und die Kurse würden zu weitaus geringeren Gebühren angeboten, als dies den Familienbildungsstätten aus betriebswirtschaftlicher Sicht möglich sei.

Die öffentlichen Mittel für Elternschulen und Familienbildungsstätten wurden trotz angespannter Haushaltslage nicht gekürzt. Hinsichtlich der unterschiedlichen Honorarhöhe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternschulen und für Familienbildungsstätten der evangelischen Kirchenkreise ist darauf hinzuweisen, dass die Honorare der nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Elternschulen der „Vereinbarung über die Gewährung von Unterrichtsvergütung"1 entsprechen, während derTräger der evangelischen Einrichtungen durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln einen Zuschuss zur Zahlung von Honoraren erhält. Die Höhe der gezahlten Honorare bestimmen die Träger der Familienbildungsstätten selbst.

1 Vereinbarung über die Abgeltung unterrichtlicher Tätigkeiten durch nebenamtliche, nebenberufliche oder teilzeitbeschäftigte Lehrer zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg ­ Senatsamt für den Verwaltungsdienst ­ und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft ­ Landesverband Hamburg ­, dem Deutschen Beamtenbund ­ Landesbund Hamburg ­ und dem Deutschen Gewerkschaftsbund ­ Landesbezirk Nordmark ­ vom 30. September 1980, zuletzt ergänzt 1991.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welchen Stellenwert haben die Familienbildungsstätten nach Ansicht des Senats in der Familienpolitik? Wie bewertet der Senat die derzeitige Situation?

Die von den städtischen Elternschulen und den Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft vorgehaltenen Angebote der Familienbildung dienen der Unterstützung und Entlastung von jungen Familien und nehmen damit eine wichtige Aufgabe im Rahmen der präventiven Familienhilfe wahr.

2. Wie hoch waren die Trägermittel (einschließlich der bezirklichen Mittel), die die Familienbildungsstätten und die Elternschulen in den vergangenen fünf Jahren erhielten (bitte aufschlüsseln)? Wie hoch war der Anteil dieser Mittel am jeweiligen Gesamtbudget?

Die sieben Familienbildungsstätten der Kirchenkreise und die Frauen- und Familienbildungsstätte in der Trägerschaft der Katholischen Kirche erhalten Zuwendungsmittel aus dem Landesjugendplan.

Das Diakonische Werk erhält als Zuwendungsempfänger für die evangelischen Einrichtungen Zuwendungen zur anteiligen Finanzierung der Honorare der Eltern-Kind-Arbeit in der Familienbildung. Die Katholische Frauen- und Familienbildungsstätte erhält eine anteilige Förderung der Personalkosten für die Koordination der Eltern-Kind-Arbeit in den katholischen Gemeinden.

Die 23 städtischen Elternschulen sind als Einrichtungen der bezirklichen Jugendämter in ihren Personal-, Betriebs- und Sachmitteln mit über 90 Prozent aus Haushaltsmitteln finanziert. Einnahmen fließen dem Hamburger Haushalt aus Gebühren für die Teilnahme an Elternschulveranstaltungen zu.

3. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Zuschüsse für Elternschulen und Familienbildungsstätten in den vergangenen fünf Jahren in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen (bitte gesondert aufführen)?

Vom Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig-Holstein und vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales wurden die nachstehenden Angaben zur Förderung von Familienbildungsstätten für die Jahre 1995 bis 1999 übermittelt. Als laufende Kosten werden anteilig Personal-, Honorar- und Sachmittelausgaben finanziert. Aussagen zum Anteil dieser Ausgaben an einem Gesamtbudget stehen nicht zur Verfügung. Beide Länder haben keine Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.

2 Für den Zeitraum 1996 bis 1998 sind Zuwendungen der Kommunen enthalten.

4. Falls sich die Befürchtungen von Seiten der Familienbildungsstätten bestätigen sollten, dass die Mittel ­ bedingt durch die Steuerreform ­ in erheblichem Maße zurückgehen, welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, sich zu hypothetischen Fragen zu äußern.

5. Welche Auswirkungen wird das Gesetz zur Scheinselbständigkeit für die Arbeit bezirklicher und kirchlicher Einrichtungen haben und welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen?

Der neu eingeführte § 7 Absatz 4 SGB IV schafft keinen neuen Versicherungstatbestand, sondern dient dazu, die Feststellung so genannter scheinselbständiger Beschäftigungen zu erleichtern. Der Senat geht davon aus, dass die für Honorarkräfte in Elternschulen und Familienbildungsstätten geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bisher eingehalten wurden und finanzielle oder organisatorische Auswirkungen insoweit nicht zu erwarten sind.