Wohnen

Auf der derzeitigen Gewerbefläche besteht ein ca. 4,5 m mächtiges Spülfeld mit erhöhten Schwermetallgehalten.

Mit der Rücknahme der gewerblichen Baufläche im Änderungsbereich zugunsten von naturbestimmten Flächen soll das Spülfeld entfernt werden, was sich positiv auf die Schutzgüter auswirkt (z.B. Versickerung, Grundwasserneubildung, Entfernung einer Altlast).

Schutzgüter Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt und Landschaft Südlich angrenzend an die Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter befindet sich das Naturschutzgebiet (NSG) Rhee. Durch die Planung wird das NSG nicht beeinträchtigt.

Die neuen naturbestimmten Flächen und der Wald erzeugen einen neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Durch die Rücknahme der gewerblichen Bauflächen im Änderungsbereich und die Ausdehnung der naturbestimmten Flächen ergeben sich für das Landschaftsbild auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung ebenfalls positive Auswirkungen. Mit der Umrahmung der gewerblichen Bauflächen durch Wald wird eine Gliederung des Gebietes erzielt, die ebenfalls positiv auf das Landschaftsbild einwirkt.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Der Deich entlang der Elbe (Obergeorgswerder Hauptdeich) ist die Hauptdeichlinie. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung wird im Bereich der Autobahnbrücke naturbestimmte Fläche entwickelt. Dafür soll ein Spülfeld entfernt werden. Hierbei ist auf die Standfestigkeit des Deiches zu achten. Dies ist in nachfolgenden Planverfahren zu berücksichtigen.

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Die Entwicklungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind für das Schutzgut positiv einzuschätzen. Es werden entlang der Hauptdeichslinie neue Maßnahmeflächen entstehen und zulasten von Waldflächen wird das vorhandene Wohnen planungsrechtlich gesichert.

Die anderen Auswirkungen auf den Menschen wurden bereits bei den vorgenannten Schutzgütern beschrieben.

Überwachung (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Zusammenfassung Umweltbericht

Die Darstellung von Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter dienen der Bestandsicherung der vorhandenen Bebauung und führen somit zu keiner Veränderung des Umweltzustandes. Die Rücknahme der derzeitigen gewerblichen Baufläche im Außendeichsbereich ist als außerordentlich positiv zu beurteilen.

Insgesamt ergeben sich durch die Planung positive Effekte auf die Umwelt.

Die Schutzgüter Boden und Wasser erfahren eine günstige Entwicklung durch die Beseitigung des Spülfeldes. Die Schutzgüter Klima, Pflanzen- und Tiere sowie Landschaftsbild verbessern sich durch die Darstellung von naturbestimmten Flächen.

Bei den Schutzgütern Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Mensch werden keine Veränderungen erwartet.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

(1) Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird im Geltungsbereich beiderseits Obergeorgswerder Deich zwischen Bundesautobahn A1 und Norderelbe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 135) geändert.

(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.

(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.

1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist das Hamburgische Naturschutzgesetz in der Fassung vom 9. Oktober 2007 (HmbGVBl. S. 356, 392).

Das Planänderungsverfahren L 01/04 (Landschaftsprogramm) einschließlich A 01/04 (Arten- und Biotopschutzprogramm) wurde durch die Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) erforderlich. Die Zustimmung zur Einleitung des Planänderungsverfahrens durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der Bekanntmachung vom 19. Januar 2007 (Amtl. Anz. S. 387) stattgefunden.

Auf Grund des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), ist eine Strategische Umweltprüfung bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach § 14b Absatz 1 Nummer 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 1.9 der Anlage 3 des UVPG obligatorisch durchzuführen.

Für diese Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm wird daher eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

2. Inhalt des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

Das Landschaftsprogramm stellt in den zu ändernden Bereichen im Osten des Stadtteils Wilhelmsburg (Bezirk Hamburg-Mitte) folgendes dar:

Der Bereich der geplanten Maßnahmenfläche zwischen Georgswerder Hauptdeich und Norderelbe wird im Landschaftsprogramm als Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen" dargestellt. Die milieuübergreifenden Funktionen „Landschaftsachse", „ Wahlperiode

Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist der zu ändernde Bereich als Biotopentwicklungsraum „Industrie, Gewerbe- und Hafenflächen" (14a) dargestellt.

Südlich angrenzend, im Bereich der Dorfbebauung am Obergeorgswerder Deich, werden im Landschaftsprogramm das Milieu „Wald mit Altablagerung" sowie die milieuübergreifenden Funktionen „Landschaftsachse", „Entwicklungsbereich Naturhaushalt und Grüne Wegeverbindung" dargestellt.

Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist der zu ändernde Bereich am Obergeorgswerder Deich als Biotopentwicklungsraum „Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder" (8e) auf Altablagerungen dargestellt.

Im Bereich Kreetsand stellt das Landschaftsprogramm in dem zu ändernden Bereich das Milieu „Wald mit Altablagerung" sowie in Nähe des Ufers der Norderelbe die milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung" und im nördlichen Bereich die milieuübergreifende Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt" dar.

Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist dieser Bereich als Biotopentwicklungsraum „Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (8e) auf Altablagerungen" dargestellt.

Die Flächen des Dorfbereichs entlang des Obergeorgswerder Deichs und des Bereichs Kreetsand sind in beiden Plänen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt, das jeweils an das dazwischen liegende Naturschutzgebiet „Rhee" angrenzt.

Der östlich des Gebietes verlaufende Abschnitt der Norderelbe ist als Natura 2000-Gebiet „Hamburger Unterelbe" gemeldet.

3. Inhalt des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan mit seiner... Änderung stellt in den zu ändernden Bereichen im Stadtteil Wilhelmsburg Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter, Wald und Naturbestimmte Flächen dar.

Im zu ändernden Bereich verläuft die Hauptdeichlinie entlang der Norderelbe.

4. Anlass und Inhalt der Planung

Im Osten des Stadtteils Wilhelmsburg ist auf dem Altspülfeld Obergeorgswerder die Ansiedlung gewerblicher und industrieller Nutzungen beabsichtigt. Da hierfür eine Wasseranbindung nicht erforderlich ist, soll der im Vordeichsbereich an der Norderelbe liegende Teil des Altspülfelds abgetragen sowie renaturiert und die gesamte dortige Vordeichsfläche bis zum Georgswerder Hauptdeich naturnah entwickelt werden. Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wird im Landschaftsprogramm in dem zu ändernden Bereich das Milieu Gewerbe/Industrie und Hafen in das Milieu Naturnahe Landschaft mit Vordeichsfläche geändert. Die milieuübergreifenden Funktionen Landschaftsachse sowie die Grenze des Landschaftsschutzgebietes werden an die westliche Begrenzung der Vordeichsfläche verlegt, wo auch die Grüne Wegeverbindung verläuft.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm ändert entsprechend in diesem Bereich die Darstellung als Biotopentwicklungsraum Industrie, Gewerbe- und Hafenflächen (14a) in den Biotopentwicklungsraum Auenbereich der tidebeeinflussten Gewässer (1b). Das geplante Landschaftsschutzgebiet wird um diese Fläche erweitert dargestellt.

Die vorhandene Bebauung am Obergeorgswerder Deich soll weitgehend in ihrem Bestand gesichert werden. Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wird im Landschaftsprogramm in dem zu ändernden Bereich das Milieu Wald mit Altablagerung in das Milieu Dorf geändert. Der bereits im Landschaftsprogramm dargestellte Waldstreifen nördlich des Obergeorgswerder Deichs wird im Anschluss an die Darstellung des Milieus Dorf auf ca. 100 m verbreitert. Ebenso wird zur Eingrünung des zukünftigen Gewerbegebietes auf dem Altspülfeld Obergeorgswerder ein Waldstreifen entlang der BAB A 1 dargestellt. In diesen zu ändernden Bereichen wird das Milieu Gewerbe/Industrie und Hafen in das Milieu Wald mit Altablagerung geändert. Der Verlauf der milieuübergreifenden Funktion Landschaftsachse wird dem Verlauf der Straße Obergeorgswerder Deich angepasst.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm ändert entsprechend entlang des Obergeorgswerder Deichs die Darstellung als Biotopentwicklungsraum Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (8e) auf Altablagerungen in den Biotopentwicklungsraum Dörfliche Lebensräume mit artenreichen Biotopelementen (11b); zur Eingrünung des Gewerbegebietes wird entsprechend der Biotopentwicklungsraum Industrie, Gewerbe- und Hafenflächen (14a) in den Biotopentwicklungsraum Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (8e) auf Altablagerungen geändert.

Darüber hinaus soll die bereits gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 26. April 1999 fertig gestellte Rückverlegung des Kreetsander Hauptdeiches in die Darstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm aufgenommen werden. Die von der Rückdeichung betroffene Fläche wird im Landschaftsprogramm von der bisherigen Darstellung als Milieu Wald mit Altablagerung in das Milieu Naturnahe Landschaft mit Vordeichsfläche geändert. Der Verlauf der milieuübergreifenden Funktion Grüne Wegeverbindung wird dem neuen, zurückgenommenen Verlauf des Hauptdeiches angepasst.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm ändert entsprechend in diesem Bereich die bisherige Darstellung als Biotopentwicklungsraum Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (8e) auf Altablagerungen in den Biotopentwicklungsraum Auenbereiche der tidebeeinflussten Gewässer (1b).

Ferner wird unter Beachtung des Flächennutzungsplans die Darstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm im Bereich des Altspülfeldes Kreetsand westlich der rückverlegten Linie des Kreetsander Hauptdeiches zwischen Naturschutzgebiet Rhee, der rückverlegten Hauptdeichlinie und der Strasse Jenerseitedeich geändert. Diese Fläche ist für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die bisherige Darstellung im Landschaftsprogramm als Milieu Wald mit Altablagerung wird in das Milieu Naturnahe Landschaft mit Altablagerung geändert.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm ändert in diesen Bereich den Biotopentwicklungsraum Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder (8e) auf Altablagerungen für eine Teilfläche in den Biotopentwicklungsraum Grünland (6) auf Altablagerungen.