Das Plangebiet wird im Norden und Westen von der BAB A 1 begrenzt

5. Umweltbericht

Beschreibung des aktuellen Zustandes der Umwelt

Die bisherigen Darstellungen des Landschaftsprogramms und des Arten- und Biotopschutzprogramms für den zu ändernden Bereich sind in Ziffer 2 aufgeführt. Diese bisherigen Darstellungen enthalten bereits Entwicklungsziele, entsprechen also nicht dem aktuellen Nutzungsbestand.

Das Plangebiet wird im Norden und Westen von der BAB A 1 begrenzt. Im Osten grenzt es an die Nordelbe. Südlich erstreckt sich der noch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Wilhelmsburger Osten.

Im Plangebiet befinden sich mehrere Altlastverdachtsflächen. Hierbei handelt es sich um die Altspülfelder Georgswerder Hauptdeich Ost sowie das Altspülfeld Kreetsand. Die Mächtigkeit der Spülfelder beträgt ca. 4,50m.

Aufgefüllt wurden sie überwiegend mit aufgespültem Sand, abgedeckt von einer 0,6 m mächtigen Schlickschicht. Flächendeckend liegen in den Schlickfraktionen erhöhte Arsen- und Schwermetallkonzentrationen vor.

Hier soll zukünftig ein Gebiet mit Industrie/Gewerbenutzung entstehen. Sowohl der Flächennutzungsplan als auch das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm beinhalten bereits eine entsprechende Planung. Auf dem Altspülfeld Georgswerder Hauptdeich West wird unter Berücksichtigung entsprechender Anbaubeschränkungen noch Landwirtschaft betrieben. Im Osten dieser Fläche befindet sich eine Windkraftanlage von ca. 130 m Höhe. Die Autobahnböschungen sind mit vielfältigem Gehölzbestand bewachsen.

Das Landschaftsbild wird im Westen und Süden, entlang des Georgswerder Hauptdeiches und des Obergeorgswerder Deiches, von der für die Marsch typischen Deichrandbebauung geprägt. Neben Hausgärten, kleineren Gartenbauflächen und Hofflächen von ehemaligen landwirtschaftlichen Höfen befinden sich in deren Umfeld einige gesetzlich geschützte Biotope nach § 28 Hamburgisches Naturschutzgesetz. Das Gelände fällt von der Deichstraße deutlich nach unten (ca. 4,50 m) auf das ursprüngliche Marschniveau ab; hinter den Gärten ist die Böschungskante des aufgeschütteten Altspülfelds Obergeorgswerder zu erkennen. Südlich an das Dorfgebiet am Obergeorgswerder Deich schließt das durch Auwald geprägte Naturschutzgebiet „Rhee" an, ein ehemaliger Nebenarm der Elbe und Teil der Wilhelmsburger Dove-Elbe.

Bedingt durch die Nähe zur Autobahn und den daran nördlich angrenzenden Gewerbe- und Industriegebieten auf der Peute liegt das Gebiet in einem mit unterschiedlichen Luftschadstoffen stark vorbelasteten Bereich. Lufthygienische Messungen am Obergeorgswerder Deich im Jahr 2008 haben ergeben, dass alle maßgeblichen Grenzund Zielwerte deutlich eingehalten werden.

Auch die landwirtschaftliche Nutzung des Altspülfeldes dürfte durch Austräge von schwermetallbelastetem Boden und Staub zu einer Belastung des Raumes beitragen.

Die Bewohner des Gebietes sind zudem einer hohen Lärmbelastung durch die angrenzende Autobahn ausgesetzt.

Das Deichvorland im Osten des Gebietes vermittelt mit der weitläufigen Brachfläche und dem von Weiden durchsetzten Schilfröhricht einen naturnahen Charakter. Im weiter südlich angrenzenden Bereich Kreetsand ist die Rückverlegung des Hauptdeiches bereits erfolgt. Die alte Hauptdeichlinie ist auf das Niveau des Altspülfeldes abgetragen. Teile der neuen Vordeichsfläche werden derzeit noch als Depot für Kleierde genutzt. Die Fläche wird bereits von einem Wasserzug umschlossen, der im Norden und Süden der Fläche zur Elbe hin geöffnet ist. Die Planfeststellung beinhaltet einen noch weitergehenden Abtrag des Altspülfeldes und die Entwicklung eines tidebeeinflussten Auengebietes.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung/Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

In Umsetzung der Zielsetzung des Landschaftsprogramms zum Entwicklungsbereich Naturhaushalt wird durch den geplanten Abtrag der Altspülfelder Obergeorgswerder Hauptdeich-Ost und Kreetsand und der Renaturierung der Flächen eine qualitative Verbesserung der derzeitigen Situation im Uferbereich der Norderelbe eintreten. Die Maßnahmen werden zum Teil den natürlich anstehenden Kleiboden wieder freilegen. Durch die unter dem Gezeiteneinfluss der Elbe einsetzende Eigenentwicklung werden weitflächige Tideröhrichtgebiete entstehen. Die sich entwickelnden naturnahen Uferbereiche führen zu einer Schaffung neuer Lebensräume für verschiedene, auch für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und zu einer Vergrößerung der Nahrungs- und Laichgebiete an der Stromelbe (Auenbiotopverbundsystem der Elbe). Entlang eines weiten Streifens am Ufer der Norderelbe wird der ursprüngliche Charakter dieser früher dem Tideeinfluss ausgesetzten Landschaft wieder erlebbar werden.

Durch Schaffung größerer Überflutungsbereiche leistet die geplante Maßnahme einen Beitrag zum Hochwasserschutz.

Durch die Darstellung des überwiegenden Teils des bereits bestehenden Wohngebiets am Obergeorgswerder Deich als Milieu Dorf im Landschaftsprogramm wird lediglich die Bestandssituation in der vorbereitenden Planung berücksichtigt. Eine Verbesserung des durch Lärm und Luftschadstoffe belasteten Wohnumfeldes soll durch die Anlage eines ca. 100m breiten Waldstreifens in Abgrenzung zum geplanten Gewerbe-/Industriegebiet im Norden erfolgen.

Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch den Bau des Industrie- und Gewerbegebietes auf dem Altspülfeld Obergeorgswerder sollen durch die starke Eingrünung des Areals gemindert werden; gleichzeitig soll die Eingrünung als Gestaltungselement für das Gewerbegebiet dienen. Die Bebauung des Gebietes wird zu einer großflächigen Versiegelung und dem entsprechend großem Verlust von Bodenfunktionen führen. Die Auswirkung des Verlusts der Landwirtschaftsfläche auf die Biotopvernetzung ist voraussichtlich nicht gravierend und muss in der nachfolgenden Planungsebene näher untersucht werden. Dieses gilt auch für die sich durch die Bebauung des Altspülfeldes ergebenden Veränderungen des Wasserhaushaltes, hier insbesondere für Abschätzungen der Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „Rhee".

Die aufgespülten, ehemals ackerbaulich genutzten Flächen im Bereich Kreetsand, die westlich der neuen Linie des Kreetsander Hauptdeiches zwischen Naturschutzgebiet „Rhee" und der rückverlegten Deichhauptlinie sowie der Strasse Jenerseitedeich liegen, sollen als Grünland entwickelt werden. Die Entwicklung von Grünland mit einer Blänke von ca 1 ha bietet an diesen Standort angepassten, auch seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, vor allem Wiesenbrütern, einen dauerhaften

Lebensraum und dient zudem verschiedenen Vogelarten als Rastplatz.

Die geänderten Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm stellen keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die bauliche Inanspruchnahme der gewerblichen Baufläche Obergeorgswerder mit angrenzenden Flächen ist nicht Gegenstand der Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm. Sie stellt insgesamt einen Eingriff dar; die dafür notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt.

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführun der Planänderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

Bei Nichtdurchführung der Planänderung würde das Altspülfeld Obergeorgswerder-Ost bestehen bleiben. Im Bereich Kreetsand vollzieht die Planänderung lediglich den bereits teilweise ausgeführten Planfeststellungsbeschluss zur Deichrückverlegung und Renaturierung des Deichvorlandes planungsrechtlich nach. Die restlichen aufgespülten, ehemals ackerbaulich genutzten Flächen im Bereich Kreetsand, die nicht Teil der Rückdeichung sind, würden langfristig verbuschen.

Im Bereich des Dorfgebietes Obergeorgswerder Deich sichert die Planänderung lediglich überwiegend die bereits existierende Bebauung planungsrechtlich ab.

Vernünftige Alternativen/Alternativenprüfung, Bewertung

Die Renaturierung des Altspülfeldes ObergeorgswerderOst entspricht den Zielen des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm und führt zu einer qualitativen Verbesserung des Naturhaushaltes in diesem Gebiet.

Es werden keine planerischen Alternativen gesehen. Im Bereich Kreetsand vollzieht die Planänderung lediglich den bereits teilweise ausgeführten Planfeststellungsbeschluss zur Deichrückverlegung und Renaturierung des Deichvorlandes planungsrechtlich nach. Im Bereich des Dorfgebietes Obergeorgswerder Deich sichert die Planänderung lediglich überwiegend die bereits existierende Bebauung planungsrechtlich ab.

Hinweise auf Schwierigkeiten, technische Lücken, fehlende Kenntnisse

Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die strategische Umweltprüfung auf der Ebene des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm.

Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen Nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die Änderung der Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm nicht zu erwarten.

Die bauliche Inanspruchnahme der gewerblichen Baufläche Obergeorgswerder mit angrenzenden Flächen ist nicht Gegenstand der Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm. Naturschutzrechtliche Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden (vgl. Ziffer 5.2).

Monitoring/Umweltüberwachung

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Zusammenfassung/Umweltbericht

Im Rahmen der geplanten Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm wird ein Teil der Darstellung der gewerblichen Bauflächen zugunsten von naturbestimmten Flächen zurückgenommen. Nach Abtrag eines Altspülfeldes im Vordeichsbereich des Georgswerder Hauptdeiches soll sich dort ein tideabhängiges Röhrichtgebiet entwickeln.

Im Sinne der Umweltbelange ist dieses als Verbesserung anzusehen.

Des Weiteren vollzieht die geplante Änderung hinsichtlich der Rückdeichung und Renaturierung des überwiegenden Teils des Altspülfelds Kreetsand den vorhandenen Planfeststellungsbeschluss nach. Durch die auch hier geplante Entwicklung weiträumiger Tideröhrichtbestände wird es zu einer weiteren Aufwertung des Gebietes kommen. Die sich entwickelnden naturnahen Uferbereiche werden neue Lebensräume für verschiedene, u.a. gefährdete Tier- und Pflanzenarten schaffen und der ursprüngliche Charakter dieser früher dem Tideeinfluss ausgesetzten Landschaft wird in diesen Gebieten wieder erlebbar werden. Durch Schaffung größerer Überflutungsbereiche leistet die geplante Maßnahme einen Beitrag zum Hochwasserschutz.

Auch die Ausweisung des bereits bestehenden Wohngebietes am Obergeorgswerder Deich vollzieht vorhandene Tatbestände planungsrechtlich nach.