Vernetzung von Polizei (COMVOR) und Staatsanwaltschaften (MESTA)

Nach mehr als zehnjähriger Planung und millionenteuren Pannen ist Ende März 1999 das polizeiliche Computersystem „COMVOR" in Betrieb genommen worden. Das neue System soll die Arbeit der Polizei erleichtern und effektiver machen. Eine Effektivitätssteigerung ließe sich auch durch eine Vernetzung der Datenverarbeitungssysteme von Polizei (COMVOR) und Staatsanwaltschaft (MESTA) erreichen. Die Polizei könnte dann nach Abschluß ihrer Ermittlungen ihre Ergebnisse auf dem elektronischen Weg an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Die Polizei Hamburg hat am 18. März 1999 das System COMVOR (Computerunterstützte Vorgangsbearbeitung) in der ersten Stufe eingeführt. Diese Stufe bildet die meistgebrauchten Formulare der Polizei ab und speichert alle Vorgänge in einer zentralen Datenbank. In den nächsten Ausbaustufen wird COMVOR um folgende Funktionalitäten erweitert: Stufe 2 (30. Juli 1999)

­ Einarbeitung von Verbesserungsvorschlägen aus Stufe 1

­ Volle Offline-Funktionalität, damit COMVOR unabhängig vom Netzwerk betrieben werden kann

­ Weitere Formulare zur Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung von Massendelikten

­ Automatische Vergabe von Aktenzeichen

­ Zentrale Index- und Tagebuchführung

­ Analyse der Arbeitsabläufe Stufe 3 (drittes Quartal 1999)

­ Einarbeitung von Verbesserungsvorschlägen aus Stufe 2

­ Wiedervorlage von Vorgängen über E-Mail

­ Spezialprogramm zur Zuschreibung von Vorgängen

­ Spezialprogramm zur Führung des KTU-Tagebuchs

­ Schnittstelle zu COMPASS (Verfahren für das Inkasso von Abschleppkosten)

­ Anschluß an eine zentrale Druck- und Poststraße beim LIT

­ Optimierung der Arbeitsabläufe Stufe 4 (viertes Quartal 1999)

­ Einarbeitung von Verbesserungsvorschlägen aus Stufe 3

­ Automatische Erstellung von Eingangsstatistiken

­ Schnittstellen zu den Verfahren Polas-Neu, PKS und MESTA

­ Vorbereitung für Mapping (Lagedarstellung auf elektronischen Stadtplänen).

Die Architektur von COMVOR berücksichtigt bereits die Interoperabilität mit Fremdsystemen.In diesem Zusammenhang werden konkret elektronische Schnittstellen zu Stellen außerhalb der Polizei betrachtet, so auch die Schnittstelle zumVerfahren der Staatsanwaltschaft (MESTA).Eine Abstimmung der Projekte COMVOR und MESTA hat stattgefunden; die Schnittstelle ist definiert.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist bei der Installation von COMVOR die spätere elektronische Datenübermittlung aus dem polizeilichen System an die Staatsanwaltschaften geplant worden?

2. Besteht die Möglichkeit einer Vernetzung von COMVOR und MESTA? Wenn nein: Warum nicht?

Ja, siehe Vorbemerkung.

3. Plant der Senat die Vernetzung von MESTA und COMVOR? Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?

Vorbehaltlich einer Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und entsprechender Mitbestimmungsverfahren soll im Rahmen der vierten Ausbaustufe von COMVOR bis zum 31. Dezember 1999 eine Schnittstelle zum Austausch von Vorgangsdaten realisiert werden.

4. Ist eine andere elektronische Vernetzung geplant?

Nein; zur Staatsanwaltschaft sind derzeit keine anderen elektronischen Vernetzungen geplant.

Nach erfolgter Ausweitung und Optimierung des behördenübergreifenden „FHH-Infonet" ist beabsichtigt, diesen Kommunikationsweg ergänzend auch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft zu nutzen.

5. Welche Kapazitäten könnten durch eine Vernetzung eingespart werden?

Die tatsächlichen Effizienzgewinne können erst nach Analyse und Optimierung der Arbeitsabläufe (Stufen 2 und 3) beziffert werden.