Der Senat teilte in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in

Finanzielle Auswirkungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (IV) „Der Bundestag hat im Juli 2009 ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege verabschiedet. Danach besteht die Möglichkeit, dass Investitionen im Hafengebiet ­ anders als im derzeitigen Hamburgischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hamburgisches Naturschutzgesetz) ­ künftig als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen sind. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt am 1. März 2010 in Kraft.

Der Senat teilte in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/5085 mit, dass seine Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien, ob eine Aufrechterhaltung der Ausnahmen von der Anwendung der Eingriffsregelung landesrechtlich möglich und sinnvoll ist. Die zuständigen Behörden würden an Lösungsvorschlägen für eine „sachgerechte" Regelung arbeiten, ohne sich allerdings geeinigt zu haben, wie hinsichtlich des Hafenprivilegs verfahren werden soll und welche finanziellen Verpflichtungen daraus für den Hafen erwachsen.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt:

1. Hat die Hamburg Port Authority (HPA) hinsichtlich geplanter Investitionsmaßnahmen bereits Mehrkosten ermittelt oder Schätzungen von Mehrkosten vorgenommen für den Fall, dass das sogenannte Hafenprivileg ab

1. März 2010 entfällt und nicht durch eine landesrechtliche Regelung ersetzt wird?

Ja.

Wenn ja:

2. Wie hoch ist nach diesen Ermittlungen beziehungsweise Abschätzungen der HPA jeweils der zusätzliche Finanzbedarf für die Hafenausbauprojekte

a) Zentralterminal Steinwerder,

Der geschätzte zusätzliche Finanzbedarf beträgt rund 12 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

b) Umstrukturierung Tollerort Süd,

Derzeit wird hierfür kein zusätzlicher Finanzbedarf geschätzt. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

c) Westerweiterung Eurogate,

Der geschätzte zusätzliche Finanzbedarf beträgt rund 3,5 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

d) Blumensandhafen/Verlagerung Dupek,

Derzeit wird hierfür kein zusätzlicher Finanzbedarf geschätzt. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

e) Container Terminal Altenwerder/Norderweiterung,

Der geschätzte zusätzliche Finanzbedarf beträgt rund 0,3 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

f) Umstrukturierung Steinwerder Hafen,

Derzeit wird hierfür kein zusätzlicher Finanzbedarf geschätzt. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

g) Anpassung Einfahrt Vorhafen (Drehkreiserweiterung) und für

Der geschätzte zusätzliche Finanzbedarf beträgt rund 0,6 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Drs. 19/5169.

h) welche weiteren Projekte, wenn das sogenannte Hafenprivileg ab 1. März 2010 entfällt und nicht durch eine landesrechtliche Regelung ersetzt wird?

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.