Beflaggung öffentlicher Gebäude in Hamburg

Ich frage den Senat:

1. Sind derzeit an öffentlichen Gebäuden Fahnen gehißt, die keine Hoheitsflaggen oder -symbole darstellen? Wenn ja, an welchen Gebäuden und welche Flaggen sind dort im einzelnen gehißt?

Derzeit sind an öffentlichen Gebäuden keine Fahnen gehißt, die keine Hoheitsflaggen oder -symbole darstellen.

2. Hält der Senat in den vorstehenden Fällen die Ausnahmebestimmungen nach Nummer 6. bzw. Nummer 6.7 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg für gegeben? Wenn ja, aus welchen Gründen?

Ja. Gemäß Ziffer 6.7 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel können auch andere Flaggen als die in der Anordnung explizit erwähnten Bundes- und hamburgischen Landesflaggen gesetzt werden. Bei einem besonderen Anlaß, der nur ein Senatsamt, eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt betrifft, kann gemäß Ziffer 6.3 der Anordnung der Senator oder die Senatorin, der Staatsrat oder die Staatsrätin bzw. der Bezirksamtsleiter oder die Bezirksamtsleiterin die begrenzte Beflaggung anordnen.