Hinterleuchtete Werbesäulen ­ Klagen von Anwohnern nehmen zu

In dem seit 1. Januar 2009 laufenden Werbevertrag ist vorgesehen, dass 900 sogenannter hinterleuchtete Säulen errichtet werden sollen.

Diese Säulen werden auch in den Abend- und Nachstunden beleuchtet. Darüber hinaus wird die Bestückung und Wartung der Säulen zum Teil ebenfalls zur Nachtzeit durchgeführt. Dies führt bei Anwohnern immer wieder zu Unverständnis und Belästigung. Einige Anwohner erkennen Verkehrsgefährdungen, andere werden durch das Licht in ihrer nächtlichen Ruhe beeinträchtigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele der geplanten 900 Säulen sind bereits errichtet und wie sind diese nach Bezirken gegliedert?

Derzeit sind 788 hinterleuchtete Säulen errichtet.

Von diesen Säulen befinden sich 229 in Hamburg-Mitte, 112 in Altona, 93 in Eimsbüttel, 129 in Hamburg-Nord, 130 in Wandsbek, 33 in Bergedorf und 62 in Harburg.

2. Nach welchen Kriterien wurden die Aufstellflächen ermittelt?

Neue Standorte der Werbeanlagen beruhen auf den Anträgen des Betreibers und werden von diesem nach eigenen Kriterien ermittelt. Diese Anträge werden nach für Sondernutzungen gemäß § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) geltenden Kriterien, insbesondere der Verkehrssicherheit, der stadtgestalterischen Verträglichkeit und der Auswirkungen auf die Umwelt einschließlich der Wohnumgebung geprüft und beschieden. Sofern bereits unter der Geltung früherer Werberechtsverträge einzelne Standorte bestanden haben, sind entsprechende Werbeträger am selben Standort mit Vertragsschluss genehmigt worden.

3. Sind dem Senat beziehungsweise den Bezirken Beschwerden über die Aufstellung von „hinterleuchteten Säulen" bekannt und wenn ja, an welchen Standorten und mit welchem Beschwerdegrund?

4. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise der Bezirk ergriffen, um bei Beschwerden Abhilfe zu schaffen?

In den Bezirksämtern sind folgende Beschwerden beziehungsweise Widersprüche eingegangen und hierauf die jeweils beschriebenen Maßnahmen ergriffen worden: Bezirksamt Hamburg-Mitte:

· Oberbaumbrücke: Beschwerde wegen Verkehrsgefährdung. Die Säule wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat um circa 0,5 m versetzt.

· Kirchenallee 23: Sichtbehinderung, weil die Säule zu nah an einem Gebäude stehe. Die Säule wurde abgebaut.

· Hohe Landwehr 67: Beschwerde wegen Belästigung der Anwohner. Die Drehgeschwindigkeit wurde um die Hälfte reduziert.

· Hohe Landwehr 67: Neue Beschwerde wegen Drehens der Säule und Sichtbehinderung. Die Beschwerde wird noch geprüft.

· Horner Landstraße 390 bis 392: Beschwerde wegen Verkehrsgefährdung. Der Standort wurde erneut überprüft und bleibt erhalten.

Bezirksamt Altona:

· Ebertallee/Böcklinstraße: Positionierung der Säule zwischen einer Baumreihe: Der Standort wurde erneut überprüft und bleibt erhalten.

· Königstraße: Lichtbelästigung. Die Säule wurde abgebaut.

· Behringstraße/Johann-Mohr-Straße: Sichtbehinderung. Die Säule wurde abgebaut.

· Stadionstraße: Sichtbehinderung. Die Säule wurde abgebaut.

· Trommelstraße/Pepermöhlenbek, Holstenstraße/Eggerstedtstraße, Hohenzollernring: Lichtbelästigung. Bei jeder dieser Beschwerden wird zunächst eine Messung der Lichtstärke durchgeführt. Werden die vom Länderausschuss für Immissionsschutz in der Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen festgelegten Grenzwerte überschritten, wird zunächst ein Dimmen der Anlage durch den Betreiber angestrebt; wo dies nicht möglich ist, wird die Verlegung der Werbesäule verfügt.

Bezirksamt Eimsbüttel:

· Paul-Sorge-Straße, neben der U-Bahn-Station: Die Beleuchtung wurde als störend bemängelt; sie wurde ausgeschaltet.

· Kollaustraße/Papenreye: Der Standort wurde wegen zu geringer Entfernung zu einer Werbeanlage auf Privatgrund und einem Abstand von nur sechs Metern zu einer Gaststätte im Nachbarhaus bemängelt. Eine Klärung steht noch aus.

· Friedrich-Ebert-Straße/Ordulfstraße: Widerspruch gegen die Anlage wegen Verkehrsgefährdung und Belichtung der Nutzräume. Dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen; eine Entscheidung des Widerspruchsausschusses steht noch aus.

· Lokstedter Steindamm 39, Bushaltestelle Brunsberg: Es wird Verkehrsgefährdung geltend gemacht. Der Standort wurde erneut überprüft und bleibt erhalten.

Bezirksamt Hamburg-Nord:

· Reesestraße 9: Beschwerde wegen Helligkeit im Wohnraum. Die Beleuchtung der Säule wird nachts abgeschaltet.

· Tangstedter Landstraße/Wakendorfer Weg: Beschwerde wegen Sichtbehinderungen für Linksabbieger. Der Standort wurde erneut überprüft und bleibt erhalten.

· Wellingsbütteler Landstraße gegenüber Hausnummer 104 bis 106: Beschwerde wegen Helligkeit im Wohnraum und Austausch der Werbung in den Abendstunden. Die Intensität der Beleuchtung wird zur Nachtzeit reduziert. Die Betreiberin der Säule ist aufgefordert worden, den Austausch tagsüber durchzuführen.

Bezirksamt Wandsbek:

· Bramfelder Chaussee/Fabriciusstraße: Beschwerde wegen Einengung der Nebenflächen (Geh- und Radweg) und Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen. Eine erneute Überprüfung hat keine Beeinträchtigungen ergeben.

· Bramfelder Chaussee 440 bis 446: Beschwerde wegen der Beleuchtung der Säule. Eine erneute Überprüfung hat keine Beeinträchtigungen ergeben.

· Eulenkrugstraße 56: Beschwerde wegen Beleuchtung und Sichtbeeinträchtigung im Bereich der Überfahrt. Eine erneute Überprüfung hat keine Beeinträchtigungen ergeben.

· Poppenbütteler Weg 55: Beschwerde wegen Sichtbeeinträchtigung im Bereich der Überfahrt. Die Anlage wurde abgebaut.

· Saseler Chaussee 157: Beschwerde wegen Beleuchtung und Sichtbeeinträchtigung im Bereich der Überfahrt. Eine erneute Überprüfung hat keine Beeinträchtigungen ergeben.

· Am Gehöckel/Alte Landstraße: Beschwerde wegen Sichtbeeinträchtigung im Bereich der Überfahrt. Die Säule wurde versetzt.

· Bergstedter Chaussee/Iland: Beschwerde wegen Sichtbeeinträchtigung im Bereich der Überfahrt. Die Anlage wurde abgebaut.

· Berner Allee im Bereich Berner Schloss: Beschwerde wegen Verletzung des Denkmalschutzes. Anlage wurde versetzt.

· Oldenfelder Stieg: Sichtbeeinträchtigung im Bereich der Überfahrt. Durch den Einbau von Sichtbügeln wurde der Sichtbeeinträchtigung abgeholfen.

· Alter Zollweg 169: Beschwerde wegen der Beleuchtung der Säule. Anlage wurde versetzt.

· Berner Chaussee 75: Beschwerde wegen Beleuchtung der Anlage. Eine Klärung steht noch aus.

Bezirksamt Bergedorf:

· Wentorfer Straße vor Hausnummer 149 bis 151: Widerspruch, da die Säule gestalterisch nicht zu der angrenzenden Bebauung passe. Der Widerspruchsausschuss hat noch nicht entschieden.

· Reinbeker Redder/Boberger Drift: Widerspruch wegen zu heller und zu langer Hinterleuchtung der Säule und ständiger Ablenkung durch störende Drehbewegung, baurechtliche Vorgaben würden nicht beachtet. Der Widerspruchsausschuss hat noch nicht entschieden.

Bezirksamt Harburg:

· Buxtehuder Straße gegenüber Zur Seehafenbrücke: Standort zu dicht am Radweg, dadurch Sichtbehinderung. Die Säule wurde abgebaut.

· Cuxhavener Straße gegenüber Hausnummer 112: Sichtbehinderung für aus der benachbarten Tankstelle herausfahrende Fahrzeuge. Die Säule wurde so aufgestellt, dass die Sicht so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

· Cuxhavener Straße 144: Der Eingangsbereich der benachbarten Gaststätte sei verdeckt. Es komme zu Sichtbehinderung bei der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz der Gaststätte. Eine Überprüfung hat dies nicht bestätigt.

· Großmoorbogen: Sichteinschränkung an einer stark genutzten Ein- beziehungsweise Ausfahrt. Die Säule wurde abgebaut.

· Winsener Straße gegenüber Hausnummer 234 a: Sichteinschränkung an einer stark genutzten Ein- beziehungsweise Ausfahrt. Die Säule wurde abgebaut.

5. Wurden bis heute Säulen entfernt und/oder Standorte verändert und wenn ja, welche?

a. Gibt es Planungen, weitere Standorte zu verändern und wenn ja, welche?

Siehe Antwort zu 3. und 4. Weitere Planungen der Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM) zur Verlegung einzelner Standorte sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

6. Welche Ämter, Dienststellen wurden bei der Planung und Errichtung eingebunden?

An den der Genehmigungserteilung vorausgehenden Abfahrten der von DSM beantragten Standorte sind die zuständigen Bezirksämter, das zuständige Polizeikommissariat, Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrsdirektion, gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Denkmalschutzamts sowie gegebenenfalls Vertreterinnen und Vertreter der für Landesplanung zuständigen Behörde beteiligt.

7. Ist die Aufstellung von „hinterleuchteten Säulen" auf Grünflächen möglich und wenn nein, warum nicht?

Nach § 1 Absatz 3 Nummer 10 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grünund Erholungsanlagen ist es verboten, in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Werbung irgendeiner Art zu betreiben. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde nach § 1 Absatz 4 der Verordnung Ausnahmen zulassen.

8. Gibt es bei der Standortwahl Mindestabstände, die zu Wohngebäuden oder anderen baulichen Anlagen eingehalten werden müssen?

Einen definierten Mindestabstand zu Gebäuden außerhalb der eigenen Abstandsflächen (§ 6 Hamburgische Bauordnung) gibt es nicht. Es werden aber ermessensgerechte und einzelfallbezogene Entscheidungen getroffen, die dem Rücksichtnahmegebot (siehe § 15 Absatz 1 Baunutzungsverordnung) gerecht werden und somit auch die Anliegerinteressen berücksichtigen.

Der Mindestabstand zu anderen Werbeanlagen beträgt nach den von der Freien und Hansestadt Hamburg abgeschlossenen Werberechtsverträgen 20 Meter.