II Kassenwesen Ordnungsmäßige Kassenprozesse sind eine unabdingbare Voraussetzung für ein geordnetes Haushalts und

Dies wäre geboten gewesen, weil nach der aktuellen Veranschlagung im Haushaltsplan Mehrausgaben von rund 8,2 Mio. Euro in der Eingliederungshilfe insgesamt zu verzeichnen sind (Tzn. 237 f. und 241 f.).

21. Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung „Auswanderer museum Ballinstadt" festgestellt, dass bei Baubeginn eine die Etatreife dokumentierende Bau- und Kostenunterlage fehlte und die Behörde für Kultur, Sport und Medien gesperrte Mittel in Höhe von rund 12,3 Mio. Euro auszahlte. Zudem hat die Behörde die Bürgerschaft nicht über Planungsänderungen informiert, dadurch unnötig Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro beantragt und so den Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit nicht berücksichtigt (Tzn. 507, 519 f.).

22. Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung „Finkenwerder Knoten" festgestellt, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit Mittel in Höhe von 45 Mio. Euro ohne die erforderliche etatreife Bau- und Kostenunterlage veranschlagt hat (Tzn. 390 bis 392).

23. Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung „Ausbau der Sengelmannstraße" festgestellt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die ­ auch für eine tragfähige Information der Bürgerschaft ­ erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht angestellt hat (Tzn. 427 bis 430).

24. Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung „IBA Hamburg GmbH" festgestellt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Bürgerschaft bei der Etatentscheidung unzureichend über die Konkretisierung der veranschlagten Kosten informiert hat. Zudem hat eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Bau des „IBA Docks" gefehlt (Tzn. 555 f. und 566 f.).

25. Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung „Mittelfristige Ertragsentwicklung der Hamburg Port Authority AöR" festgestellt, dass der Senat entgegen seinen Erklärungen gegenüber der Bürgerschaft aus dem Teilbörsengang der Hamburger Hafen und Logistik AG erzielte Erlöse nicht zusätzlich zur Finanzierung der allgemeinen Hafenstruktur verwenden, sondern damit in den Vorjahren regelmäßig vom Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg getragene Mittel ersetzen will (Tzn. 548 bis 550). Kassenwesen Ordnungsmäßige Kassenprozesse sind eine unabdingbare Voraussetzung für ein geordnetes Haushalts- und Rechnungswesen.

Sowohl das kamerale als auch das künftige doppische Haushaltswesen setzen ebenso wie jegliche betriebswirtschaftliche Steuerung auf den aus Zahlungsprozessen abgeleiteten Buchungen auf.

Auf Leitungsebene und bei der Sachbearbeitung bedarf es einer stärkeren Aufmerksamkeit für die Anforderungen des Kassenwesens.

Die Anforderungen an eine ordnungsmäßige, wirtschaftliche und durch leistungs fähige IT-Systeme gestützte Abwicklung des Zahlungsverkehrs müssen ­ auch im Interesse einer schlanken Verwaltung ­ erfüllt werden.

26. Ein großer Teil des Verwaltungshandelns ist mit Prozessen des Kassenwesensverbunden: Alle Einzahlungen (wie die Entrichtung von Verwaltungsgebühren durch den Bürger) und Auszahlungen (etwa von staatlichen Unterstützungsleistungen) werden kassenmäßig erfasst und in Buchführung und Rechnungslegung abgebildet.

Das Kassenwesen der Stadt betrifft damit neben der für die Aufsicht und übergreifende Steuerung verantwortlichen Finanzbehörde und der Kasse.Hamburg auch alle anderen Dienststellen der Stadt.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet pro Jahr über 10 Mio. Buchungsbelege. An einzelnen Tagen werden über 50.000 Buchungsvorgänge abgewickelt.

Sie liefern auch die Datenbasis für weitere betriebswirtschaftliche Prozesse (zum Beispiel Steuerung durch Kosten- und Leistungsrechnung). Künftig werden mit der Einführung einer ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushaltssteuerung ­ Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH) ­ und der Einführung der staatlichen doppelten Buchführung (Doppik) die Anforderungen an Validität und Transparenz der Daten aus den Kassenprozessen weiter steigen.

Kassenwesen im Rahmen dieses Beitrags umfasst Verantwortlichkeiten für Anordnungen, Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung einschließlich ihrer informationstechnischen Unterstützung.

Technische Rahmenbedingungen

28. Die Informationstechnik (IT) hat angesichts des Massengeschäftes mit Kassenvorgängen maßgebliche Bedeutung für ein funktionierendes Kassenwesen. Neben einer Vielzahl fachbezogener IT-Verfahren werden hierfür in der Verwaltung zentrale IT-Verfahren eingesetzt. Mit der zentralen Einführung von SAP R/3 Ende der neunziger Jahre hat die Stadt u.a. die Ziele verfolgt, Schnittstellen zwischen verschiedenen IT-Verfahren zu vermeiden, konsistente Datenbestände zu sichern und die Geschäftsprozesse zu optimieren.

Der Rechnungshof hat bereits im Jahr 2003 gefordert, Schnittstellenproblemen erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und die Vorteile der SAP R/3-Funktionalitäten auszuschöpfen.

29. Gleichwohl hat der Rechnungshof bei seinen aktuellen Prüfungen erhebliche Mängel festgestellt, die insbesondere aus dem weiterhin unzureichenden Zusammenwirken fachbezogener und zentraler IT-Verfahren resultieren. Veraltete Verfahren und fortbestehende Schnittstellenprobleme haben voneinander abweichende Datenbestände zur Folge. Dies ist mit der Gefahr einer unzutreffenden Haushaltsrechnung der Stadt und von Vermögensschäden (vgl. auch Tz. 31) verbunden. Die erforderliche manuelle Nachbearbeitung ist fehlerträchtig und löst erheblichen zusätzlichen Aufwand aus:

­ Die Kassengesamtabschlüsse der Stadt werden mangels auto matisierter Schnittstelle zwischen einem auslaufenden und einem parallel dazu bereits betriebenen neuen Kassenverfahren manuell mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms zusammengestellt.

­ Nicht zuverlässig funktionierende Schnittstellen zwischen Kassenverfahren und fehlerhafte Voreinstellungen im SAPPSCD-System haben in der Vergangenheit zu Korrekturbedarfen in Millionenhöhe geführt.

­ Bei der Erhebung des Büchergeldes ist nach der Datenerfassung im fachbezogenen IT-Verfahren infolge einer fehlenden automatischen Schnittstelle eine gesonderte manuelle Übertragung in das zentrale SAP-Kassenverfahren erforderlich.

­ Beim Zuwendungsmanagement mit dem IT-Verfahren INEZ sind trotz grundsätzlich bestehender Schnittstelle zum Kassenverfahren bei bestimmten Fallkonstellationen aufwendige manuelle Nachbearbeitungen notwendig. Die Übereinstimmung der Daten ist nicht gewährleistet.

­ Teils deutliche Abweichungen haben sich bei einem Abgleich der Datenbestände der drei IT-Verfahren gezeigt, die für die Einnahme von Gebühren für Krankentransport- und Rettungsdiensteinsätze eingesetzt werden.