Energieverbrauch und kosten sind durch Betriebsoptimierungen und geringe Investitionen noch zu

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2010

Erweiterungsbau Rechtshaus Universität Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung /Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Der ausgeführte Wettbewerbsentwurf umfasst Bauelemente, die sich in der Ausführung und im Betrieb als unwirtschaftlich erwiesen haben.

Energieverbrauch und -kosten sind durch Betriebsoptimierungen und geringe Investitionen noch zu senken.

Unzureichende Bauunterhaltungsmittel gefährden eine nachhaltige Werterhaltung des Gebäudes.

Durch den Umbau des bestehenden Rechtshauses der Universität Hamburg (UHH) und einen Erweiterungsbau sollte eine konzen trierte Unterbringung der 1998 zusammengeführten juristischen Fachbereiche und der bisher auf 19 Standorte verteilten Bibliotheken erreicht werden. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) hatte den Auftrag für den Neubau im Zuge eines Verhandlungsverfahrens als „Schlüsselfertiges Gebäude" vergeben. Er enthielt neben Planungs- und Bauleistungen auch den Architektenentwurf. Der sechsgeschossige Erweiterungsbau wurde im Juli 2004 fertiggestellt. Der Rechnungshof hat die Maßnahmen unter Einbeziehung einer mehrjährigen Betriebsphase geprüft.

Treppen und Wasserbecken

Das Atrium des Rechtshauses enthält neben den erforderlichen Treppenanlagen zur Erschließung von Alt- und Neubau vier zusätzliche Treppen, die entsprechend dem Architektenentwurf lediglich einer funktionellen Komfortverbesserung dienen und nicht notwendig sind.

Zur Verbesserung des Raumklimas wurde im Atrium ein Wasserbecken vorgesehen. Nach verschiedenen Instandsetzungs- und Nachbesserungsversuchen wurde das Wasserbecken nach ungefähr einjährigem Gebrauch außer Betrieb genommen und steht seitdem leer. Inzwischen sieht die Universität als Nutzerin den Betrieb des Wasserbeckens als zu wartungsaufwendig und überflüssig an.

Ausschreibungsverfahren nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil A (VOB/A), § 3, Nr. 4c mit vorangehendem EU-weitem Bewerbungsverfahren, auf der Basis eines Leistungsprogramms. Vergabe an einen Totalunternehmer (Entwurf, Ausführungsplanung, Bauausführung). Vier zusätzliche Treppen nicht notwendig Wasserbecken wartungsaufwendig und überflüssig Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2010

Die Baukosten für die Bauelemente „Treppen" und „Wasserbecken" schätzt der Rechnungshof auf insgesamt rund 90. Euro.

Die Wiederherrichtung des Wasserbeckens würde Kosten von rund 30.000 Euro verursachen.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die BWF entgegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nicht auf einen Verzicht der Treppen hingewirkt und nicht die Notwendigkeit des im Nachhinein als entbehrlich angesehenen Wasserbeckens infrage gestellt hat.

Er verkennt nicht, dass die gewählte Art der Ausschreibung eine Reduzierung von Leistungen erschwert, dennoch hätten durch Verzicht auf unnötige Bauelemente (Treppen und Wasserbecken) Bau- und Bewirtschaftungskosten vermieden werden müssen.

Der Rechnungshof hat die BWF aufgefordert zu klären, in welcher Weise zukünftig unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten eine Nutzung des Atriums stattfinden soll.

Energieverbrauch und -kosten

Durch Optimierung des Betriebs der technischen Anlagen, den Einbau eines Wärmemengenzählers im Neubau als Voraussetzung für ein monatliches Wärmeverbrauchscontrolling, regelmäßige Überprüfungen der Fernwärmeausnutzung und andere mit geringfügigen Investitionen umzusetzende technische Maßnahmen lassen sich Energieverbrauch und -kosten des Rechtshauses weiter senken.

Der Rechnungshof hat daher die BWF aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der UHH den Neubau für ein monatliches Verbrauchscontrolling mit einem Wärmemengenzähler nachzurüsten und die Fernwärmeauslastung künftig in regelmäßigen Abständen auszuwerten und gegebenenfalls anzupassen. Er hat empfohlen, die Umsetzung der vorgeschlagenen energiesparenden Maßnahmen zu untersuchen. Der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat er empfohlen zu prüfen, ob künftig für Neubauten und gegebenenfalls auch für öffentliche Bestandsbauten verbindliche Regelungen für den Einbau von Energiemessgeräten eingeführt werden sollten.

Bauunterhaltung

Für die Bauunterhaltung werden im Wirtschaftsplan der UHH seit vielen Jahren auf gleichbleibendem Niveau rund 6,7 Mio. Euro veranschlagt. Angaben über den Bauunterhaltungsbedarf einzelner Gebäude der UHH liegen nicht vor. Insofern weist auch die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) nach § 24 LHO vom Juli 2000 für den Erweiterungsbau keine Kostenangaben über die jährlichen Folgekosten für Bauunterhaltung aus, obwohl diese dort anzugeben gewesen wären.

Treppen rund 40.000 Euro, Wasserbecken rund 50.000 Euro. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass entgegen den haushaltsrechtlichen Vorgaben Ausgaben für die laufende Bauunterhaltung des Rechtshauses bei der Veranschlagung unberücksichtigt blieben. Durch den Verzicht auf die Ausweisung der jährlichen Folgekosten für Bauunterhaltung in der HU-Bau wurde dem Gedanken einer wirtschaftlichen Substanzerhaltung von Anbeginn an zu wenig Bedeutung beigemessen.

Der Rechnungshof hat die BWF aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der UHH mit einer gebäudebezogenen Erfassung und Beantragung der erforderlichen Bauunterhaltungsmittel die Voraussetzungen für eine nachhaltige Werterhaltung der Gebäude zu gewährleisten, um nachweislich nicht ­ analog dem älteren Gebäudebestand ­ in die Unwirtschaftlichkeit abzugleiten.

Stellungnahme der Verwaltung

Die BWF und die BSU haben die Feststellungen des Rechnungshofs anerkannt und zugesagt, seinen Forderungen und Empfehlungen nachzukommen.

Vgl. Jahresbericht 2009, Tzn. 213 bis 216.