Steuer

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2010

Die Finanzbehörde hat darauf hingewiesen, dass nach Abschluss des Projekts Flottenmanagement in Kürze die Abstimmung der Überarbeitung der Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen eingeleitet werden könne. Die Finanzbehörde geht davon aus, dass schon die regelmäßige Bereitstellung der Fuhrpark-Berichte durch das Flottenmanagement den Behörden eine deutliche Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten bieten werde.

Der Rechnungshof hält angesichts wiederholt festgestellter Mängel (Tz. 600) an seiner Auffassung fest, dass die Steuerung durch die Behörden selbst nicht ausreicht und auch die Berichte des Flottenmanagements die Überwachung bestehender und notwendiger Vorgaben nicht entbehrlich machen.

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2010

Abschleppwesen Behörde für Inneres

Der zentrale Verwahrplatz für abgeschleppte Fahrzeuge wird bisher nicht haushaltsneutral betrieben. Die Behörde hat die jährliche Kostenunterdeckung von mehr als 100.000 Euro nicht zum Anlass genommen, die Verwahrgebühren anzupassen.

Die Behörde muss ihr Vertragscontrolling nachhaltig verbessern.

Mit dem Gesetz zur Neuorganisation des Abschleppverfahrens vom 9. September 20031 wurde das Abschleppwesen in Hamburg neu geregelt. Danach sollen abgeschleppte Fahrzeuge sichergestellt und erst nach Begleichung der für die Abschleppmaßnahme entstandenen Kosten und Gebühren herausgegeben werden, um so die in der Vergangenheit entstandenen

Außenstände und Einnahmeausfälle zukünftig zu vermeiden. Die Behörde für Inneres hat zum 1. Januar 2005 einen zentralen Verwahrplatz eingerichtet.

Durch einen konzentrierten Abbau der Altforderungen und die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts konnte die Behörde bis Ende 2008 ihre in Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen entstandenen Außenstände von rund 2,4 Mio. Euro auf weniger als 1 Mio. Euro und die Einnahmeverluste von rechnerisch rund 500.000 Euro auf unter 100.000 Euro reduzieren.

Zentraler Verwahrplatz Gebührenkalkulation

Der Senat beabsichtigt, mit den Einnahmen aus den für die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen erhobenen Verwahrgebühren

sämtliche Kosten der Einrichtung und des Betriebs des zentralen Verwahrplatzes zu refinanzieren und ihn somit haushaltsneutral zu betreiben.

Die von der Behörde erwartete und bei ihrer Kalkulation der Verwahrgebühren zugrundegelegte Anzahl an Sicherstellungen von 25.000 Fahrzeugen pro Jahr wurde in jedem Jahr seit Inbetriebnahme des Verwahrplatzes deutlich unterschritten:

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis statistischer Daten der Behörde

Seit 2007 besteht eine jährliche Kostenunterdeckung von mehr als 100.000 Euro. Hierin sind die Personalkosten der Verwaltung noch nicht enthalten, denn die Behörde hat nahezu sämtliche bei der Polizeiverwaltung anfallenden Personalkosten in ihrer Kalkulation unberücksichtigt gelassen. Die gebotene Einbeziehung der maßgeblichen Personalkosten erhöht ­ angesichts der unveränderten Gebührenhöhe ­ den Grad der Kostenunterdeckung und damit das negative Ergebnis des Verwahrplatzes.

Trotz der dauerhaften Unterschreitung der prognostizierten Verwahrfälle und der erkannten Unterdeckung der Kosten durch die Gebühreneinnahmen hat die Behörde keine Anpassung der Höhe der Verwahrgebühren vorgenommen. Sie hat damit gegen das Kostendeckungsgebot aus § 6 Absatz 1 Satz 2 Gebührengesetz verstoßen. Die angestrebte Haushaltsneutralität für den Verwahrplatz hat sie nicht erreicht.

Der Rechnungshof hat dies beanstandet und die Behörde aufgefordert, eine Überprüfung und Anpassung der Verwahrgebühren mit dem Ziel der Kostendeckung vorzunehmen und künftig eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Verwahrgebühren sicherzustellen.

Verwertung sichergestellter Fahrzeuge

Nicht abgeholte Fahrzeuge werden so lange verwahrt, bis sie durch öffentliche Versteigerung oder durch Verschrottung verwertet werden. Bis zur Verwertung fallen für die Fahrzeuge täglich neue Verwahrgebühren an. Seit der Einrichtung des Verwahrplatzes sind für rund 300 verwahrte Fahrzeuge, die nicht abgeholt wurden, Forderungen in Höhe von rund 386.000 Euro entstanden. Lediglich rund ein Viertel ihrer Forderungen konnte die Behörde durch Einnahmen aus unmittelbaren Zahlungen der Fahrzeughalter sowie aus Versteigerungserlösen decken, die restlichen Forderungen Verwahrgebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Verwertung.