Finanzamt

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2010

tümer berücksichtigt werden. Die Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ erwartet eine Optimierung des Personaleinsatzes, die zur Intensivierung der unvermuteten Prüfungen (vgl. Tz. 682 f.) genutzt werden soll.

Organisation der Kassenaufsicht

Die Kassenaufsicht in der Steuerverwaltung wird von einer Orga nisationseinheit wahrgenommen, die Teil eines auch für Kassenangelegenheiten zuständigen Referates ist. Einer anderen Organisationseinheit desselben Referates obliegt die fachliche Steuerung der Steuerkasse; eine weitere Organisationseinheit dieses Refe rates wird von der Kassenaufsicht geprüft. Der Rechnungshof hat die fehlende Distanz zwischen prüfender und steuernder bzw. prüfender und geprüfter Organisationseinheit problematisiert und in diesem Zusammenhang auf die Organisation der Kassenaufsicht im Bereich der Allgemeinen Verwaltung hingewiesen, die der Notwendigkeit wahrnehmbarer Distanz Rechnung trägt.

Der Rechnungshof hat empfohlen, seine Feststellungen zum Anlass für eine grundlegende Veränderung der Stellung der Kassenaufsicht im Organisationsgefüge der Steuerverwaltung zu nehmen.

Die Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ will die Empfehlung aufgreifen.

Steuerkasse

Im Jahr 2008 hat die Steuerkasse mehr als 1,9 Mio. unbare Einzahlungen verbucht. 23,6% der Einzahlungen ­ rund 450.

Fälle ­ konnten nicht im automatisierten Verfahren gebucht werden, sodass sie als „unklare Zahlungseingänge" zur manuellen Nachbearbeitung ausgesteuert wurden. Der hierfür zuständigen Girostelle waren 15 Stellen zugeordnet, deren Bruttopersonalkostenwert rund 800.000 Euro betrug. Die große Zahl unklarer Zahlungseingänge bindet somit in erheblichem Umfang Personal.

Änderung der Geschäftsabläufe

Das Finanzamt für Steuererhebung plant und erprobt in der Steuerkasse eine Änderung der Geschäftsabläufe bei der manuellen Zuordnung von Zahlungseingängen. Schriftliche Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass der Entscheidungsprozess intransparent ist. Nicht nachprüfbar ist insbesondere die Frage, ob und gegebenenfalls welche Organisationsalternativen mit welchem Ergebnis gegeneinander abgewogen worden sind.

Der Rechnungshof hält daran fest, dass auch bei zunächst ungesteuerten Veränderungsprozessen die Überleitung in ein unter Berücksichtigung etwaiger haushaltsrechtlicher Vorgaben geordnetes und entsprechend dokumentiertes Verfahren gewährleistet sein muss.

Technische Unterstützung des Geschäftsprozesses

Die maschinelle Auswertung der von den Banken übermittelten Datensätze ist mit diversen Schwächen behaftet. Der Rechnungshof hat technische Verbesserungen vorgeschlagen und entsprechende Initiativen im Rahmen der länderübergreifenden IT-Projekte zur Automationsunterstützung der Finanzämter angeregt. Die Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ will sich in den Gremien des IT-Verbundes für eine Beseitigung der Schwächen einsetzen.

Bei der für den Bereich der allgemeinen Verwaltung zuständigen Kasse.Hamburg waren im Jahr 2008 in deutlich geringerem Umfang als bei der Steuerkasse „unklare Zahlungseingänge" manuell zu bearbeiten. Der Rechnungshof hat dies darauf zurückgeführt, dass den zugrunde liegenden Zahlungsaufforderungen in vielen Bereichen ­ etwa der Verwarnung von Verkehrsteilnehmern ­ vorbereitete Überweisungsträger mit den für die Zuordnung der Zahlung nötigen Angaben zum Verwendungszweck beigefügt werden.

Er hat gefordert, die Möglichkeit eines Einsatzes vorbereiteter Überweisungsträger auch für die Steuerkasse zu prüfen.

Die Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ hat zugesagt, Kontakt mit der Kasse.Hamburg aufzunehmen, um einschlägige Erkenntnisse zu gewinnen, zugleich aber auf erheblich höhere Portokosten, schlechte Erfahrungen mit sogenannten Zahlungshinweisen und die mangelnde Eignung vorbereiteter Überweisungsträger bei Selbstberechnung der anzumeldenden Lohn- und Umsatzsteuer hingewiesen. Außerdem würden die Bemühungen, die Akzeptanz für das Lastschrifteinzugsverfahren zu erhöhen, unterlaufen.

Schließlich müsse ein solches Vorhaben programmtechnisch im länderübergreifenden Projekt EOSS1 koordiniert werden. Entsprechende Kapazitäten seien dort zurzeit nicht vorhanden.

Der Rechnungshof hält die Zweifel hinsichtlich des Nutzens vorbereiteter Überweisungsträger für die automatische Verbuchung von Einzahlungen nicht für durchgreifend: Höhere Portokosten entstehen nur dann, wenn gerade der vorbereitete Überweisungsträger zu einer höheren Portostufe führt. Auch bei der Selbstberechnung der anzumeldenden Lohn- und Umsatzsteuer sind vorbereitete und nur hinsichtlich des konkreten Steuerbetrags ergänzungsbedürftige Überweisungsträger denkbar. Im Übrigen dauern die Bemühungen zur Steigerung der Akzeptanz für das Lastschriftverfahren bereits seit geraumer Zeit an. Hinsichtlich der Koordination im Automationsprojekt EOSS könnte die Abstimmung mit anderen Ländern zu einer Veränderung der Prioritäten führen. Die Automationsunterstützung in den Finanzämtern ist am 1. Juli 2007 auf ein neues Verfahren umgestellt worden. Das hat dazu geführt, dass bestimmte Sicherungsmechanismen bei der Auszahlung von Steuerguthaben nicht mehr wie bisher gehandhabt werden konnten. Insbesondere war es nicht mehr möglich, einen Fall bereits vor der maschinellen Auszahlung des Steuerguthabens für eine spezielle Kontrolle durch den zuständigen Sachgebietsleiter auszusteuern. Das neue IT-Verfahren sieht im Einklang mit länderübergreifend abgestimmten Vorgaben lediglich eine nachgehende Kontrolle vor.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Umstellung zu einem kompletten Wegfall der speziellen Kontrollen geführt hat. In mehr als zwei Jahren ist es der Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ nicht gelungen, die nachgehende Kontrolle auf der Grundlage eines sogenannten Erstattungsdatenspeichers zu organisieren. Der Rechnungshof hat dies beanstandet und zugleich kritisiert, dass sich die Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ im neuen IT-Verbund bisher nicht für programmtechnische Lösungen zur vorlaufenden Überprüfung von Erstattungen nach dem früheren Standard engagiert hat.

Der Rechnungshof hat gefordert, die neuerdings erkennbaren Bemühungen zur Verwirklichung nachgehender Kontrollen deutlich zu beschleunigen und dabei auf die Erfahrungen anderer Länder zurückzugreifen. Außerdem hat er vor dem Hintergrund des vormaligen Hamburger Standards angeregt, im IT-Verbund auf die Wiedereinführung vorlaufender Kontrollen hinzuwirken.

Die Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ hat die schnellstmögliche Einführung der nachgehenden Kontrollen zugesagt und des Weiteren angekündigt, sich im IT-Verbund für die Einführung vorangehender Kontrollen einzusetzen.

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.

Notwendige Kontrolle bei der maschinellen Erstattung von Steuern nicht mehr gewährleistet