Wer mit diesen Absprachen einverstanden ist den bitte ich um das

Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht?

Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit diesen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Abgeordneten Björn Tschöpe zum Fraktionsvorsitzenden gewählt hat. Herr Tschöpe, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich im Namen dieses Hauses und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit viel Erfolg!

(Beifall) Des Weiteren möchte ich davon Kenntnis geben, wie schon gestern in der Sitzung der Stadtbürgerschaft, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass für den durch Verzicht aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Carsten Sieling Herr Reiner Holsten ab dem 15. Oktober 2009 in die Bürgerschaft (Landtag) eingetreten ist. Ich möchte Sie, Herr Holsten, ganz herzlich beglückwünschen und Ihnen für Ihre Arbeit alles Gute wünschen!

(Beifall) ich Ihnen auch heute mitteilen, dass zwischen der Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Bündnis 90/Die Grünen, und der Abgeordneten Frau Troedel, DIE LINKE, eine Pairing-Vereinbarung getroffen worden ist.

Frau Troedel wird sich an den Debatten, aber nicht an den Abstimmungen beteiligen. Frau Dr. Mathes ist ortsabwesend, da sie in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin der Bremischen Bürgerschaft für den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft an der Gedenkfeier für die ermordeten Juden in Theresienstadt teilnimmt.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die neunte Anfrage wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift Barrierefreie Postagenturen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Frehe!

Abg. Frehe (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat unter dem Aspekt der Barrierefreiheit die Absicht der Deutschen Post AG, die eigenbetrieblichen Filialen in Partnerfilialen umzuwandeln?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, im Rahmen der Landesbauordnung die Deutsche Post AG zu verpflichten, den Versorgungsauftrag mit Postdienstleistungen nur an barrierefreie Postagenturen zu übertragen und die bereits von der Deutschen Post AG Beauftragten zu verpflichten, Barrierefreiheit herzustellen, oder ihre Tätigkeit zu untersagen?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf eine Zielvereinbarung zur Herstellung der Barrierefreiheit nach Paragraf 5 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes zwischen Behindertenverbänden und der Deutschen Post AG hinzuwirken oder solche Verhandlungen zu unterstützen?

Präsident Weber:Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Der Senat bewertet die Umwandlung von eigenbetriebenen Postfilialen in Partnerfilialen als baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung, wenn diese in Gebäuden betrieben werden, die nicht als Poststelle, sondern zum Beispiel als Einzelhandelsgeschäft genehmigt sind. In einem solchen Fall ist in dem Baugenehmigungsverfahren neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit insbesondere die in Paragraf 53 Bremische Landesbauordnung geforderte Barrierefreiheit zu prüfen.

Die in der Bremischen Landesbauordnung ausdrücklich für Schalter und Abfertigungsräume der Deutschen Post AG vorgeschriebene barrierefreie Nutzbarkeit ist gleichermaßen für partnerbetriebene Poststellen verbindlich, weil diese ebenso zur postalischen Grundversorgung beitragen wie herkömmliche Postfilialen der Deutschen Post AG. Ist der Betrieb einer partnerbetriebenen Poststelle ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen worden, kann die Bauordnungsbehörde gegebenenfalls die Herstellung der Barrierefreiheit oder die Aufgabe der Nutzung fordern.

Zu Frage 3: Ausgehend von der vorstehend zu den Fragen 1 und 2 vertretenen Rechtsauffassung sieht der Senat keine Notwendigkeit, auf eine Zielverein barung nach Paragraf 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes hinzuwirken. Sie wäre mit Auswirkung auf das Land Bremen nur bei Poststellen sinnvoll, die baugenehmigt sind und deshalb aufgrund des Bestandschutzes betrieben werden dürfen, obwohl sie nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frehe (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, wie beurteilen Sie die Situation, dass in der Neustadt mehrere Postfilialen in solchen Geschäften eingerichtet worden sind? Ist Ihnen bekannt, dass die Deutsche Post AG die Abgeordneten über einen Brief an den Senator für Wirtschaft, Herrn Nagel, informiert hat, dass am 9. Oktober 2009 im Tabak- und Schreibwarengeschäft in der Friedrich-Ebert-Straße eine weitere Postfiliale eingerichtet worden ist? Wie wollen Sie damit umgehen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Der Brief ist mir nicht bekannt, zu dem Punkt generell kann ich aber Folgendes sagen: Es gibt bei der Deutschen Post AG die Notwendigkeit, bundesweit mindestens 12 000 Poststellen vorzuhalten, davon müssen 5 000 mit unternehmenseigenem Personal als Postfiliale geführt werden, die übrigen Poststellen können von Partnern betrieben werden, in der Regel von sogenannten Postagenturen. Diese Postagenturen werden häufig ohne vorherige Baugenehmigung in genehmigten Einzelhandelsgeschäften betrieben, dies offenbar ­ bislang jedenfalls ­ in der Annahme, dass das zusätzliche Angebot an postalischen Universaldienstleistungen innerhalb der Variationsbreite eines genehmigten Einzelhandelsbetriebs liegt und deshalb baurechtlich keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, sondern lediglich eine Ergänzung des für ein Einzelhandelsgeschäft typischen Warenangebots darstellt.

In der Konsequenz dieser Sichtweise dürften aus Gründen des Bestandsschutzes auch nicht barrierefreie Postagenturen betrieben werden, wenn auch der genehmigte Laden nicht barrierefrei zugänglich ist.

Das ist ­ so möchte ich ausdrücklich bekräftigen ­ nicht die Rechtsauffassung der Freien Hansestadt Bremen.

Wir sehen das anders, wir sind der Meinung, dass sie

­ wie bereits in der Antwort selbst gesagt ­ den exakt gleichen Anforderungen genügen müssen wie die von der Post selbst betriebenen Filialen.

Diese Problematik ist uns erstmals durch eine Anfrage von Herrn Dr. Steinbrück im April dieses Jahres bekannt geworden, mit der er bauordnungsrechtlich hinterfragt hat, ob es richtig ist, dass in einer Videothek im Buntentorsteinweg in der Neustadt ­ wir wollen jetzt nicht zu präzise werden ­ eine Postagentur betrieben wird, die nicht barrierefrei erreichbar ist. Wir haben ­ das kennen Sie wahrscheinlich auch ­ Herrn Dr. Steinbrück mitgeteilt, dass eine in Postagentur nicht bestandsgeschützt ist, sondern in einem Baugenehmigungsverfahren auf die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen ist, insbesondere auch hinsichtlich der vorgeschriebenen Barrierefreiheit. Unsere Rechtsposition ist da klar, aber nicht endgültig höchstrichterlich geklärt.

Wir haben das im Vorfeld noch einmal prüfen lassen: Hinsichtlich der baurechtlichen Bewertungen der von den Einzelhandelsgeschäften eingerichteten Postagenturen liegt bisher mangels einschlägiger Urteile keine gefestigte Rechtsmeinung vor. Es gibt Urteilssprüche in dieser und in jener Richtung, aber die Auffassung von uns hier in Bremen ­ das habe ich Ihnen beschrieben ­ ist, dass es eine absolute Gleichheit geben muss, und deswegen gehen wir gegen diese Fälle auch vor. Dieser neue Fall in der Friedrich-Ebert-Straße, den Sie eben angesprochen haben, ist mir noch nicht bekannt. In meiner Vorlage handelt es sich nur um diese Videothek in der Neustadt, und da sind wir in Gesprächen. Wenn das nicht geändert wird, bekommen die Probleme, um es einmal allgemein zu sagen.

Präsident Weber: Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frehe (Bündnis 90/Die Grünen): Ich teile diese Rechtsauffassung, die Sie für Bremen vertreten, und freue mich darüber. Welche konkreten Schritte Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Wir sind im Gespräch mit dem Betreiber der Videothek im Buntentorsteinweg und haben ihm auch die rechtlichen Konsequenzen in vollem Umfang vor Augen geführt, sodass wir davon ausgehen, dass es Anpassungen gibt oder der schlechtere Fall realisiert wird, dass sie dann eben keine Postagentur mehr sein kann.

Präsident Weber: Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frehe (Bündnis 90/Die Grünen): Halten Sie es nicht auch für sinnvoll, mit der Deutschen Post AG schon vor der Vergabe solcher Agenturen an bestimmte Betriebe, die nicht barrierefrei sind, zu sprechen, damit sie ihre Auffassung ändert, und dass Sie darauf einwirken, dass die Deutsche Post AG sich dieser Auffassung anschließt?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Die Deutsche Post AG fragt uns ja nicht, bevor sie mit Einzelhändlern in Kontakt tritt, das wäre ja auch ein bisschen viel verlangt. Es gibt, wie gesagt, 12 000 dieser Poststellen, von denen 5 000 selbst als Postfiliale betrieben werden. Das heißt, 7 000 dürfen auch als Postagentur betrieben werden, und da sind die potenziellen Ansprechpartner eben solche Einzelhandelsgeschäfte wie Kioske, Videotheken, alles Mögliche. Der Post muss klar sein ­ ich bin aber auch gern bereit, dies noch einmal in einem Brief an den Vorstand der Post zu schreiben ­, dass wir erwarten, dass sie hier bei uns im Lande Bremen nur solche Einzelhandelsgeschäfte als Partner auswählt, die barrierefrei sind und unserer rechtlichen Auffassung entsprechen, das kann ich gern zusagen.

(Abg. Frehe [Bündnis 90/Die Grünen]: Danke!) Präsident Weber: Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Richter!

Abg. Richter (FDP): Es betrifft nicht nur die Postagenturen und Postfilialen, sondern das Thema Barrierefreiheit ist im Grunde genommen für jeden Laden, für jedes Dienstleistungsunternehmen von Wichtigkeit. Wie handhabt Ihr Ressort Anträge auf Herstellung barrierefreier Eingangssituationen für Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen, wenn hierfür öffentlicher Grund erforderlich ist? Ich unterstelle natürlich, dass dann der öffentliche Grund auch die entsprechende Breite hat, um das zu realisieren, sodass die Verkehrssicherungspflicht nicht eingeschränkt wird.

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Das ist eine praktische Vollzugsfrage, die ich Ihnen so aus dem Stand nicht beantworten kann. Ich müsste erst mit den Fachleuten reden, aber grundsätzlich ist natürlich klar, Barrierefreiheit ist gefordert, entspricht unserer Rechtsauffassung, und deshalb wird auch dann, wenn öffentlicher Raum in Anspruch genommen wird, nach kooperativen Lösungen gesucht, wenn die Verkehrssicherungspflichten dadurch nicht gefährdet werden.

Das kann ich so sagen, aber über Detailfragen müssten wir vielleicht noch einmal in der Deputation sprechen, wie es im praktischen Vollzug im Einzelfall aussieht.

Falls Sie einen konkreten Fall im Hinterkopf haben, was ja sein könnte, dann können wir das selbstverständlich gern besprechen.

Präsident Weber: Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Senator, von der Abgeordneten Frau Busch!

Abg. Frau Busch (SPD): Herr Senator, ich möchte bei der Post bleiben. Sie haben zwei Aussagen getroffen, die eine war, dass die Zielvereinbarung hinsichtlich der Barrierefreiheit für die Partneragenturen genauso gilt wie für die Filialen, und die andere Aussage war, dass von den 12 000 Filialen 5 000 bleiben und der Rest umgewandelt wird. Mir ist ein Beschluss der Deutschen Post bekannt, wonach alle Filialen in Partnerfilialen umgewandelt werden. Im Land Bremen wird das derzeit durchgeführt. Ich bekomme wöchentlich die Mitteilung darüber, welche Filiale betroffen ist. Das geht also wöchentlich hier ein, und bis 2011 werden alle Postfilialen nach Aussage von Herrn Siekmann, das ist der Politikbeauftragte der Deutschen Post, im Lande Bremen umgewandelt sein. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Was wird der Senat unternehmen, um diese Zielvereinbarung, die für die Agenturen dann gilt, auch einzuhalten?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Die Frage habe ich schon zu beantworten versucht, indem wir selbstverständlich darauf achten, dass bei solchen Postagenturen die Ebenerdigkeit, die Barrierefreiheit hergestellt wird, weil wir die klare Rechtsauffassung haben, weil unsere rechtlichen Grundlagen das so vorsehen, vor allem die Bremische Landesbauordnung. Insofern ist die Rechtslage klar. Wir werden noch einmal, das hatte ich soeben in der Antwort auf Herrn Frehes Anfrage schon einmal gesagt, der Post als Ergebnis Ihrer Intervention mitteilen, dass wir davon ausgehen, wenn es zu der zunehmenden Einrichtung solcher Postagenturen kommt, dass dann eben auch das Kriterium der Barrierefreiheit eingehalten wird. Das sage ich hier zu.

Präsident Weber: Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die zweite Anfrage aufrufe, möchte ich noch auf der Besuchertribüne zehnte Realschulklassen der Schulen. Im Ellener Feld und Graubündener Straße ganz herzlich begrüßen.

(Beifall)

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Gebetsraum-Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP. Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Abg. Dr. Buhlert (FDP): Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom