Bereifung der Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz

In Norddeutschland ist es in den vergangenen Wochen witterungsbedingt wiederholt zu erheblichen Beeinträchtigungen gekommen; einige Regionen waren aufgrund erheblicher Schneemengen zeitweise von der Außenwelt abgeschnitten. Auf meine Anfrage Drs. 19/5134 hat der Senat mitgeteilt, dass Einsatzfahrzeuge der Hamburger Polizei prinzipiell mit Ganzjahresreifen beschafft und nur bei einigen Sonderfahrzeugen von diesem Grundsatz abgewichen wird. Nicht zuletzt angesichts des anhaltend strengen Winters stellt sich die Frage, ob dies auch für die Fahrzeuge der anderen Einsätzkräfte gilt.

Ich frage den Senat:

1. Über welche Bereifung (Winterreifen, Sommerreifen, Ganzjahresreifen) verfügen jeweils welche Einsatzfahrzeuge

a) der Berufsfeuerwehr Hamburg?

b) insbesondere des Rettungsdienstes?

c) der Freiwilligen Feuerwehren?

Die im Fuhrpark der Feuerwehr Hamburg (Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Katastrophenschutz) betriebenen Einsatzfahrzeuge werden mit einer Bereifung ausgestattet, die eine Ganzjahreseignung durch „M+S"-Eigenschaften oder vergleichbare Qualitätseigenschaften aufweist. Diese Bereifungsausstattung entspricht der „Handlungsempfehlung zur witterungsgerechten Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen" des Normenausschusses Feuerwehrwesen vom 5. Dezember 2006.

Ausgenommen von dieser Regelung sind elf Kommandowagen. Diese werden mit Sommer- beziehungsweise Winterreifen ausgestattet, da für diese Fahrzeuge keine Ganzjahresreifen erhältlich sind.

d) des Katastrophenschutzes/der Hilfsorganisationen?

Die organisationseigenen Fahrzeuge der Hilfsorganisationen werden nach eigener Lagebeurteilung und im Hinblick auf den Einsatzzweck von den Hilfsorganisationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit der erforderlichen Bereifung ausgestattet. Detaillierte Daten liegen der zuständige Behörde nicht vor und sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a) bis 1. c).

2. Kommen die Feuerwehr und Hamburger Organisationen, die sich im Katastrophenschutz engagieren, prinzipiell auch im Falle von Schneekatastrophen, erheblichen Schneeverwehungen oder Ähnlichem in Hamburg und im Umland zum Einsatz?

a) Welche Aufgaben nehmen sie bei solchen Anlässen im Einzelnen wahr?

b) Hat es in diesem Winter solche Einsätze gegeben und wenn ja, wann und inwiefern?

Ja. Die derzeitige Schnee- und Eislage in Hamburg hat aber noch nicht zu einem Katastropheneinsatz geführt. Die einzelnen Aufgaben der beteiligten Organisationen würden im Einsatzfall anlassbezogen festgelegt werden.

3. Verfügen die Feuerwehr und die Hamburger Katastrophenschutzorganisationen über Fahrzeuge, deren Reifen auch bei erheblichen Schneemengen und gegebenenfalls erhöhter Geschwindigkeit eine stets sichere Fahrt ermöglichen?

Bei winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr müssen grundsätzlich die Fahrweise und die Geschwindigkeit den jeweiligen Bedingungen angepasst werden.

Darüber hinaus sind alle Rüstwagen, Löschfahrzeuge und Kampfmittelräumdienstfahrzeuge der Feuerwehr Hamburg mit Allradantrieb und einer erhöhten Bodenfreiheit versehen. Hierdurch werden unter anderem auch Fahrten bei größeren Schneemengen ermöglicht.

4. Hat es seit Mitte Dezember 2009 Vorkommnisse gegeben, in denen die Besatzungen von Fahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr oder der Hilfsorganisationen bei Einsätzen besondere Probleme zu bewältigen hatten, die nicht zuletzt auf eine fehlende Winterbereifung zurückzuführen waren?

a) Wie häufig hat es derartige Probleme gegeben, was ist in den Einzelfällen vorgefallen und welche Folgen hatte dies für andere Verkehrsteilnehmer und für den Erfolg des jeweiligen Einsatzes?

b) Haben die Leitungen der Ämter Polizei und Feuerwehr sowie die Leitung der Behörde für Inneres Informationen über Probleme infolge fehlender Winterreifen erreicht? Wann hat es welche Berichte über solche Vorfälle gegeben und an wen?

Nein. Im Übrigen entfällt.

5. Der Senat hat ausgeführt, bei der Polizei werde nur ausnahmsweise von dem Grundsatz, Ganzjahresreifen zu verwenden, abgewichen, etwa wenn für bestimmte Fahrzeuge keine Ganzjahresreifen erhältlich seien.

Gibt es Anhänger oder Fahrzeuge bei der Polizei, bei der Feuerwehr oder den Hilfsorganisationen, für die ausschließlich Sommerreifen vorgehalten werden, die aber auch im Winter zum Einsatz kommen (sollen)?

Um welche Fahrzeuge handelt es sich gegebenenfalls und weshalb wird so verfahren?

Im Fuhrpark der Feuerwehr Hamburg werden keine Fahrzeuge vorgehalten, die ausschließlich mit Sommerreifen ausgestattet sind.

Sofern bei der Polizei Anhänger oder Fahrzeuge nur mit Sommerreifen ausgestattet sind, werden diese bei winterlichen Straßenverhältnissen grundsätzlich nicht eingesetzt.