Qualität des Schulunterrichts in Hamburg weiterentwickeln
Neben der Frage der Schulstruktur ist auch die Weiterentwicklung der Qualität von Schulunterricht von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler in Hamburg. Deshalb ist es sinnvoll, zur Entwicklung zukünftiger Reformvorhaben verlässliche und aktuelle Daten über den Stand der Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität in Hamburg auszuwerten.
In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:
1. An welchen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden Befragungen zur Bewertung der Unterrichtsqualität einzelner Lehrer durch Schüler, Eltern und/oder Lehrerkollegen durchgeführt? An welchen dieser Schulen ist eine solche Befragung verbindlich? Bei freiwilligen Befragungen: Wie hoch ist der Anteil der Lehrer, die freiwillig an der Befragung teilnehmen?
Die Beantwortung der Frage erfolgt auf der Grundlage von Rückmeldungen der staatlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Angesichts der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine Qualitätssicherung der Rückmeldungen nur in eingeschränktem Umfang erfolgen.
An folgenden weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden Befragungen zur Bewertung der Unterrichtsqualität einzelner Lehrkräfte durch Schülerinnen und Schüler, Eltern und/oder Lehrkräfte durchgeführt:
- Schulen, an denen die Befragungen verbindlich sind: Christianeum, Gymnasium Altona, Gymnasium Oberalster, Heilwig-Gymnasium, Marion Dönhoff Gymnasium, Schule Surenland
- Schulen, an denen die Befragungen freiwillig sind: Albrecht-Thaer-Gymnasium, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, CharlottePaulsen-Gymnasium, Gesamtschule Harburg, Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Gymnasium Alstertal, Gymnasium Bondenwald, Gymnasium Bornbrook, Gymnasium Buckhorn, Gymnasium Corveystraße, Gymnasium Farmsen, Gymnasium Finkenwerder, Gymnasium Heidberg, Gymnasium Klosterschule, Gymnasium Lohbrügge, Gymnasium Ohlstedt, Gymnasium Oldenfelde, Gymnasium Osterbek, Gymnasium Othmarschen, Gymnasium Rahlstedt, Hansa-Gymnasium Bergedorf, Heinrich-Heine-Gymnasium, Johannes-Brahms-Gymnasium, Lise-Meitner-Gymnasium, Lohmühlen-Gymnasium, Margaretha-Rothe-Gymnasium, Matthias-Claudius-Gymnasium, Schule am See, Schule Am Walde, Schule Leuschnerstraße, Schule Neugraben, Walddörfer-Gymnasium
Über den Anteil der Lehrkräfte, die freiwillig an Befragungen teilnehmen, liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor.
2. Bei Schulen, die Befragungen zur Unterrichtsqualität durchführen: Welche Stelle ist jeweils für die Organisation der Befragung zuständig?
Für Befragungen zur Unterrichtsqualität ist nach § 89 Absätze 2 und 3 des Hamburgischen Schulgesetzes die Schulleitung verantwortlich. Sie kann die Ausführung an Lehrkräfte übertragen.
3. An welchen weiterführenden Schulen gibt es Qualitätsbeauftragte? Werden diese zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe teilweise freigestellt und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Beantwortung der Frage erfolgt auf der Grundlage von Rückmeldungen der staatlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Angesichts der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine Qualitätssicherung der Rückmeldungen nur in eingeschränktem Umfang erfolgen. Zum Teil wird an diesen Schulen die Aufgabe von Mitgliedern der Schulleitung im Rahmen ihrer Funktionsstunden wahrgenommen.
4. Wie findet die Auswahl zu befragender Schüler im Rahmen von Schulinspektionen statt? Haben Schulleitungen oder andere schulische Gremien einen Einfluss auf diese Auswahl?
Die Befragung von Schülerinnen und Schülern mithilfe von Fragebögen erfolgt als Totalerhebung auf freiwilliger Basis. Für die Teilnahme an Interviews werden die Schulleitungen gebeten, acht bis maximal zwölf Schülerinnen und Schüler zu benennen. Diese sollten Mitglieder des Schülerrats sein oder von diesem benannt werden.
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Lehrkräfte der inspizierten Schule sind, sollen nicht an Interviews teilnehmen.
Die bisher inspizierten Schulen handhaben die Benennung von Schülerinnen und Schülern für Interviews unterschiedlich. In vielen Fällen hat die Schulleitung die Auswahl vollständig dem Schülerrat überlassen, in anderen hat sie die Auswahl an Klassenleitungen delegiert oder selbst vorgenommen.
5. Wie viele allgemeinbildende weiterführende Schulen sind bereits durch die Schulinspektion besucht worden?
Bisher sind 101 allgemeinbildende weiterführende Schulen durch die Schulinspektion besucht worden.
6. Welche Vergleichsdaten zur Ausgangslage und Leistung einzelner Schulen werden vom Senat erhoben (zum Beispiel Vergleichsstudien, Ergebnisse der Schulinspektion und so weiter)?
7. Welche dieser Daten werden den einzelnen Schulen in welcher Form vorgelegt? Erhalten einzelne Schulen auch die Daten anderer Schulen (gegebenenfalls in aggregierter Form) und wenn ja, welche? Wenn bestimmte Daten den Schulen nicht vorgelegt werden, welche Gründe sprechen im Einzelnen dagegen? Vergleich:
- mit allen Schulen
- mit Schulen derselben Schulform
- mit Schulen