Jugendamt

Projekte mit sportorientierter Zielsetzung

In der folgenden Tabelle werden Maßnahmen aufgelistet, die im Rahmen des Projekts „Kooperation Schule ­ Verein" gefördert werden und im weitesten Sinne Inhalten des in den Rahmenplänen für den Sportunterricht verankerten Bewegungsfeldes „Ringen und Raufen ­ Sich körperlich auseinandersetzen" entsprechen. Darüber hinausgehende Kooperationen organisieren Schulen in eigener Verantwortung. Im laufenden Schuljahr 2009/2010 werden folgende Kooperationen im Bereich „Kampfsport und Kampfkünste" finanziell unterstützt, (identische Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, zum Beispiel Klasse 1, 2, 3, 4). Marschlande von 1899 e.V.

Die verwaltungstechnische Abwicklung der Maßnahmen im Projekt „Kooperation Schule ­ Verein" obliegt dem HSB beziehungsweise der Hamburger Sportjugend (HSJ). Von dort lagen erstmalig entsprechende Daten über Angebote in „Kampfsportarten" für das Schuljahr 2005/2006 vor. In den folgenden Schuljahren sind solche Angebote kontinuierlich Bestandteil des Projekts gewesen.

Für die laufenden Kooperationen können Teilnehmerzahlen erst genannt werden, wenn die Verwendungsnachweise zum 30. Juni eines jeden Jahres vorliegen; diese werden von den Schulen eingereicht. Die Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen für Maßnahmen „Kooperation Schule und Verein" sehen vor, dass ein Angebot dann gefördert werden kann, wenn mindestens zwölf und maximal 20 Schülerinnen und Schüler an diesem Angebot teilnehmen.

Das Projekt „Kooperation Schule ­ Verein" wird etwa hälftig vom HSB und der zuständigen Behörde finanziert. Die Förderung wird für maximal zehn Monate pro Schuljahr gewährt. Halbjährliche Maßnahmen werden maximal fünf Monate gefördert.

Im Bezirk Hamburg-Wandsbek wird einmal in der Woche durch das Projekt Hohnerkamp Kung Fu für Mädchen (seit Oktober 2008, sieben bis 17 Teilnehmer) und Thai Boxen für Jungen (seit Anfang 2009, vier bis acht Teilnehmer) angeboten. Diese Angebote finden nicht in Kooperationen mit anderen statt und erhalten keine gesonderte Förderung.

Im Bezirk Hamburg-Mitte werden im Bereich offener Kinder- und Jugendarbeit/sozialräumliche Angebotsentwicklung beziehungsweise Stadtteilentwicklung folgende Projekte durchgeführt, in denen unter anderem auch Kampfsport ausgeübt wird. Im Vordergrund dieser Angebote stehen das soziale Lernen, das Einüben von Toleranz und klare Regeln für den Umgang miteinander.

Der Verein SpielTiger e.V. kooperiert mit dem SAE-Projekt MUT-Mümmelmannsberg.

Spili-Team e.V. arbeitet im Rahmen der interkulturellen, körperorientierten sozialen Gruppenarbeit gemäß §§ 27, 29 SGB VIII per Einzelvereinbarung im Auftrag des Jugendamts Hamburg-Mitte in Billstedt.

Taisi e.V. arbeitet mit dem Projekt „Cesur" im Auftrag des Jugendamts Hamburg-Mitte, auf der Elbinsel in Veddel.

Im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel wird Boxen als Angebot in einzelnen Einrichtungen auf Wunsch der Jugendlichen in Projektform angeboten und durch Honorarmitarbeiter durchgeführt.

Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

e. Sind gegebenenfalls weitere Projekte geplant und wenn ja, welche?

Von der zuständigen Behörde werden zurzeit keine weiteren Projekte geplant. Davon unabhängig können Schulen in eigener Verantwortung weitere Projekte planen und umsetzen.

Die bestehenden Projekte im Bezirk Hamburg-Mitte werden fortgeführt und gegebenenfalls in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern und nach entsprechender Beschlussfassung im bezirklichen Jugendhilfeausschuss an die sozialräumlichen Bedarfe neu angepasst.

5. Wie viele und welche sogenannten Kampfsportschulen gibt es in Hamburg mit jeweils wie vielen Mitgliedern?

6. Wie hat sich die Anzahl der Kampfsportschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

7. Welche Voraussetzungen, Qualitätsstandards und Vorgaben müssen beim Betrieb einer Kampfsportschule erfüllt werden?

Für gewerblich betriebene Kampfsportschulen ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Darüber hinaus unterliegen sie keinen besonderen Einschränkungen nach dem Gewerberecht oder einer gesonderten Erlaubnispflicht.