Delfi Cocoa (Europe) GmbH: auf der Veddel und in Rothenburgsort stinkts ­ der BSU nicht?

Seit dem Herbst des letzten Jahres kommt es insbesondere im Bereich der Wohnbebauung auf der Veddel und in Rothenburgsort immer wieder zu einer extremen, unangenehmen und beißenden Geruchsbelastung (Kakao/verbrannte Schokolade). Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über Kopfschmerzen beschwert und darüber, dass sie sich nicht draußen aufhalten mögen. Der Gestank tritt auch am Wochenende auf. Auch das Schadensmanagement der BSU ist offenbar bereits auf den Fall aufmerksam geworden.

Am Einsiedeldeich auf der Peute ist die alte Kakaorösterei von der „Delfi Cocoa (Europe) GmbH" saniert und erweitert worden. Verarbeitet werden sollen dort nun jährlich über 110.000 Tonnen Kakaobohnen.

Mit einer Pressemitteilung vom 11. Juni 2009 meldete die Delfi, sie habe die kommerzielle Produktion in der neuen Kakaofabrik in Hamburg offiziell begonnen. Die Feierlichkeit anlässlich der Eröffnung fand am 8. Oktober 2009 statt.

In einer Mitteilung der BSU an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte heißt es demgegenüber, dass „die Anlagen erst zum 1. Januar 2010 in Betrieb genommen worden" seien.

Der TÜV Nord habe mit einem Sachverständigengutachten am 7. Mai 2009 die Einhaltung der Geruchsimmissionsbegrenzungen prognostiziert.

Ich frage den Senat:

1. Wann wurden der Delfi Cocoa (Europe) GmbH Genehmigungen zum Umbau der Halle 3, dem Umbau der Halle Ost, zur Aufstellung einer neuen Produktionsanlage zur Herstellung von Kakaomasse und zur Erhöhung der Gesamtkapazität erteilt?

Der Delfi Cocoa (Europe) GmbH wurden am 9. Juni 2009 zwei Genehmigungen zur wesentlichen Änderung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. Die Änderungen betrafen den Umbau der Halle 3 sowie den Umbau der Halle Ost verbunden mit der Aufstellung einer neuen Produktionsanlage zur Herstellung von Kakaomasse und Erhöhung der Gesamtproduktionskapazität.

2. Wann wurde die Produktion tatsächlich aufgenommen?

Zum 1. Januar 2010 wurde die Inbetriebnahme der am 9. Juni 2009 genehmigten neuen Betriebsteile angezeigt. Hiervon unabhängig lief die Produktion bereits vorher im Rahmen bestehender immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen.

3. Welche Emissions- beziehungsweise Immissionsbegrenzungen wurden in den Genehmigungen für Geruch festgelegt?

In den beiden Genehmigungen nach BImSchG vom 9. Juni 2009 wurde als Auflage festgeschrieben, dass die Abluft aller stark Geruch emittierenden Aggregate einem Biofilter oder einer Regenerativen Nachverbrennungsanlage (RNV) zuzuführen ist.

In den Genehmigungsbescheiden wurden für Geruch sowohl Emissions- als auch Immissionsbegrenzungen wie folgt festgelegt: Emissionsbegrenzungen:

· Im Abgas der Regenerativen Nachverbrennungsanlage dürfen keine produktbeziehungsweise kakaospezifischen Gerüche mehr wahrnehmbar sein.

· Die in der Abluft der Kernkühlung enthaltenen Geruchsstoffemissionen dürfen die Geruchsstoffkonzentration von 4.000 Geruchseinheiten/m³ (GE/m³) nicht überschreiten.

· In der Abluft der biologischen Abluftbehandlungsanlage dürfen die enthaltenen Geruchstoffemissionen die Geruchsstoffkonzentration von 500 Geruchseinheiten/m³ (GE/m³) nicht überschreiten Immissionsbegrenzungen:

· Die von der Anlage ausgehenden Geruchsemissionen dürfen auf keiner relevanten Beurteilungsfläche außerhalb des Betriebsgeländes zur Überschreitung des nachstehend aufgeführten Immissionswertes (Grenzhäufigkeit von Geruchswahrnehmungen) nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) führen: Wohn- und Mischgebiete 0,08 (8 Prozent der Jahresstunden) Gewerbe- und Industriegebiet 0,12 (12 Prozent der Jahresstunden) Flächen, auf denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten

4. Welche Geruchsbelastungen hat der TÜV Nord mit seiner Geruchsimmissionsprognose vom 7. Mai 2009

a) für das Gebiet Veddel

b) für das Gebiet Rothenburgsort prognostiziert?

Mit der Geruchsimmissionsprognose vom 7. Mai 2009 hat der TÜV Nord für

a) das Gebiet Veddel Geruchsbelastungen von bis zu 7 Prozent,

b) das Gebiet Rothenburgsort Geruchsbelastungen von bis zu 8 Prozent der Jahresstunden prognostiziert.

5. Ist es zutreffend, dass in den Genehmigungsbescheiden festgeschrieben ist, dass der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte in der Abluft der Abluftbehandlungsanlage und der Regenerativen Nachverbrennungsanlage frühestens drei Monate, spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme durch olfaktorische Messungen nachzuweisen ist?

Ja.

6. Bezogen auf eine Inbetriebnahme im Juni 2009 hätten entsprechende Messungen frühestens im September 2009, spätestens im Dezember 2009 erfolgen müssen. Welche diesbezüglichen Nachweise sind bislang erfolgt und wann?

Die Fristen für die Messungen beziehen sich auf die Inbetriebnahme der neuen, am 9. Juni 2009 genehmigten Anlagen und die damit verbundene Produktionserhöhung.

Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte ist der zuständigen Behörde somit spätestens bis zum 1. Juli 2010 nachzuweisen.

7. Wie stellt sich das Vorgehen der BSU gegenüber der Delfi Cocoa (Europe) GmbH hinsichtlich der Geruchsbelästigung dar?

Zur Beurteilung der Geruchssituation in den Stadteilen Veddel und Rothenburgsort müssen der zuständigen Behörde zunächst die Messergebnisse der Delfi Cocoa (Europe) GmbH vorliegen.

8. Welche weiteren Schritte/Konsequenzen hat die BSU unternommen oder geplant?

Weitere Schritte sind für den Fall erforderlich, dass die Delfi Cocoa (Europe) GmbH nicht den Nachweis erbringen kann, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

In diesem Fall muss die Delfi Cocoa (Europe) GmbH ­ entsprechend den Anforderungen im Genehmigungsbescheid ­ unverzüglich die zur Erfüllung dieser Forderung notwendigen Maßnahmen treffen und innerhalb von acht Wochen nach Feststellung der Mängel die Messungen wiederholen lassen.

Ergeben auch die Wiederholungsmessungen, dass die Anforderungen beim Betrieb der Anlage nicht eingehalten werden, bleiben weitere Anordnungen der zuständigen Behörde ausdrücklich vorbehalten.