Türkisch-Unterricht an Hamburger allgemeinbildenden Schulen

Aus der Türkei stammende Eltern organisieren sich zunehmend, werden selbstbewusster und wollen die erfolgreiche Schulbildung ihrer Kinder fördern. Viele dieser Eltern äußern auch den Wunsch, dass die ­ auch schriftliche ­ Beherrschung der türkischen Sprache, der Herkunftssprache der Familie, auch in der Schule gefördert und gelehrt wird. Die Zahl der für einen Türkisch-Unterricht an Schulen möglicherweise infrage kommender Kinder ist sicherlich hoch, wenn man den Anteil türkischstämmiger Zuwanderer an den Bürgern mit Migrationshintergrund zugrunde gelegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Möglichkeiten gibt es an Hamburger allgemeinbildenden Schulen, das Fach Türkisch als Wahlpflicht- oder Wahlfach oder auch als Neigungskurs zu wählen. Bitte beantworten mit Nennung der jeweiligen Schule, der Klassenstufe, der Teilnahmevoraussetzung sowie den möglichen Abschlüssen.

In den staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg wird bei entsprechender Nachfrage Türkisch als Pflichtfach, als Wahlpflichtfach, als Herkunftssprachlicher Unterricht (HU) sowie als Neigungskurs angeboten. Türkisch wird als Wahlpflichtfach ab Klasse 7 an einigen Gesamtschulen angeboten sowie am Gymnasium Hamm ab Klasse 8. Sofern eine entsprechende Nachfrage an Grundschulen und in der Sekundarstufe I besteht und eine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht, kann Herkunftssprachlicher Unterricht auch als Wahlangebot entweder integrativ oder additiv durchgeführt werden.

Grundsätzlich bestimmen die Sorgeberechtigten in Absprache mit den Kindern, ob das jeweils vorgehaltene Angebot angenommen werden soll. Teilnahmevoraussetzungen gibt es nicht ­ die Schülerinnen und Schüler sind nicht verpflichtet, am Herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen.

Sofern es sich um ein Pflichtangebot handelt, gelten die jeweiligen Bestimmungen für die zweiten Fremdsprachen beziehungsweise den Herkunftssprachlichen Unterricht der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen (APO-AS), § 48 (Hauptschule), § 60 (Realschule) und § 72 (Gymnasium). Wenn Türkisch ab Klasse 7 vier Jahre aufsteigend als Unterrichtsfach und mit den entsprechenden Stundenvorgaben belegt wird, wird die bundesweit geltende Auflage der Kultusministerkonferenz für die zweiten Fremdsprachen erfüllt. Türkisch kann in diesem Fall als zweite Fremdsprache angerechnet werden.

In Hamburg werden im Fach Türkisch ­ wie für jede andere Fremdsprache bei entsprechender Nachfrage ­ zentrale Aufgaben für die schriftlichen Überprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums sowie für das Abitur erstellt. Im Übrigen siehe Anlage.

2. Wie viele Schüler nehmen an diesen verschiedenen Formen des Unterrichts jeweils teil?

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht in Türkisch als Pflichtfach, Wahlpflichtfach, Wahlfach oder an einem Neigungskurs teilnehmen, ist der Anlage zu entnehmen. Die Angaben erfolgen auf der Grundlage von Rückmeldungen der staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg auf eine kurzfristig durchgeführte Umfrage. In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine Qualitätssicherung der Rückmeldungen nur in eingeschränktem Umfang erfolgen.

3. Von wem wird dieser Unterricht erteilt? (Bei der Antwort bitte unterscheiden nach sogenannten Konsulatslehrern und im Staatsdienst beschäftigten Lehrern in der üblichen Laufbahn.) Herkunftssprachlicher Unterricht „Türkisch" in der Fachaufsicht der zuständigen Behörde wird von fest angestellten Lehrkräften integriert im Rahmen der regulären Unterrichtszeit erteilt oder auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit als zentrales Angebot am Nachmittag. Dieser Unterricht findet auf der Grundlage von Rahmenplänen statt und ist zeugnis- und versetzungsrelevant. Als Pflichtfach, Wahlpflichtfach oder Wahlfach wird der Unterricht von Lehrkräften erteilt, die entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland ein Studium abgeschlossen haben und in den Hamburger Schuldienst eingestellt wurden.

Neigungskurse werden in der Verantwortung der Schule angeboten und können auch von Personen geleitet werden, die fachlich geeignet sind, aber kein Studium abgeschlossen haben.

An einigen Schulen besteht ein Angebot „Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht" in Türkisch. Dieses Angebot wird durch das Konsulat organisiert und verantwortet. Es findet außerhalb der regulären Unterrichtszeit an Hamburger Schulen statt, der Unterricht wird von sogenannten Konsulatslehrkräften erteilt, im Übrigen siehe Anlage.

4. Welche Möglichkeiten haben Bürger mit einer in der Türkei erworbenen Lehrbefähigung eines beliebigen Faches oder auch des Faches Türkisch, in Hamburg eine Einstellung im Schuldienst zu finden und gegebenenfalls auch Türkisch-Unterricht zu erteilen?

Für den Erwerb der vollen Lehrbefähigung nach türkischem Recht wird nach dem Studium eines Faches und einer pädagogischen Qualifikation parallel zum Studium oder im Anschluss daran eine in der Regel einjährige Probezeit für ein türkisches Lehramt absolviert. Mit dieser Ausbildung ist eine Einstellung für den Unterricht im studierten Fach in Hamburg möglich.

Für eine Gleichstellung mit einem Hamburger Lehramtsabschluss ist neben dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und pädagogischer Praxis in Deutschland oder vertiefter Kenntnisse des hiesigen Schulsystems das Studium eines zweiten Faches erforderlich. Die Qualifikationsnachweise hierzu werden im Einzelfall geklärt.

5. Wie ermittelt die zuständige Behörde einen Bedarf nach TürkischUnterricht auf Wunsch türkischer Eltern?

Kurse für Herkunftssprachlichen Unterricht und das Fach Türkisch werden eingerichtet, wenn die Eltern dies wünschen. Für die Einrichtung eines Kurses an einer Schule oder für ein regionales Unterrichtsangebot ist Voraussetzung, dass eine durchschnittliche Gruppenstärke von 15 Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Der Unterricht kann jahrgangs- und klassenübergreifend erteilt werden.

6. Es gibt in Hamburg Grundschulen mit verstärktem Fremdsprachenunterricht, so die deutsch-spanische Grundschule Wielandstraße, die deutsch-portugiesischen Züge der Rudolf-Roß-Schule und andere mehr.

Gibt es derartige Angebote auch für die Sprache Türkisch?

Ja. Die Schule Lämmersieth und die Heinrich-Wolgast-Schule haben bilingual deutsch-türkische Züge. Beide Schulen haben zum Schuljahr 2003/2004 jeweils eine Klasse eingerichtet, die Heinrich-Wolgast-Schule hat zum Schuljahr 2009/2010 erstmalig mit zwei Klassen in Jahrgangsstufe 1 begonnen. Das Unterrichtsangebot wird in der Sekundarstufe I an der Rudolf-Roß-Schule weitergeführt.

7. Wenn nein, welches sind die Gründe? Hat es schon Versuche gegeben, solche Angebote zu schaffen?

Wenn ja, woran sind die gescheitert?

Entfällt.