Busfahrer-Streik der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH

Betreff: Busfahrer-Streik der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) ­ Lurup und Osdorf bleiben fast ohne Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Warum mutet der schwarz-grüne Senat dies den Bürgerinnen und Bürgern zu?

Seit Wochen kommt es im Busverkehr im Hamburger Westen wiederholt zu Arbeitsniederlegungen von Busfahrerinnen und Busfahrern. Betroffen hiervon sind auch zahlreiche Buslinien im Hamburger Westen, die von der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) betrieben werden, wie die MetroBusLinien 1, 2, 3, 15, 21 und 22, die SchnellBusse 48 und 49 sowie die StadtBusse 185, 186, 189, 256, 284, 285, 286, 288, 289, 389, 489, 585 und 589.

Von diesen Streikmaßnahmen werden unter anderem die Bürgerinnen und Bürger in Lurup und Osdorf hart getroffen. An den Streiktagen müssen sich diejenigen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, bei den winterlichen Straßenverhältnissen zu Fuß (ans Fahrradfahren war wegen der vereisten Wege gar nicht zu denken) zu den S-Bahnhöfen Elbgaustraße oder Othmarschen begeben. Lediglich die zuschlagpflichtigen SchnellBus-Linien 37 und 39 sind dann vor Ort die einzig weit und breit bestehende Verbindung zum öffentlichen Personennahverkehr.

Bei den betroffenen Menschen führen diese Umstände zu Recht zu Verbitterung und zur Einschätzung, dass der Senat, die Regierungsfraktionen und der HVV ihre Belange vernachlässigen. Bezüglich des PVG wird vor Ort berichtet, dass in der Vergangenheit der PVG in punkto Kundenzufriedenheit und Verlässlichkeit bei der Bevölkerung hohes Ansehen genoss; dies soll sich nach den jüngsten Erhebungen in punkto Kundenzufriedenheit deutlich verschlechtert haben.

Ich frage daher den Senat:

1. Können vonseiten der Politik und Verwaltung kurzfristig Notfallfahrpläne eingerichtet werden, um zumindest eine Grundversorgung im Hamburger Westen sicherzustellen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Der Senat wahrt Neutralität bei Tarifauseinandersetzungen.

2. Wie bewerten der Senat sowie die zuständigen Behörden die Erreichbarkeit des ÖPNV in Lurup und Osdorf in den Tagen, wo die Busfahrer der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH streiken?

Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist eingeschränkt, teilweise können die Fahrgäste jedoch auf andere Buslinien ausweichen, insbesondere auf die Schnellbusse 36, 37 und 39. Die SchnellBusse können aus Kulanzgründen im Bediengebiet der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) ohne Zahlung des SchnellBus-Zuschlages genutzt werden. Des Weiteren können die StadtBus-Linien 150, 250 und 283 in Anspruch genommen werden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3. Wie kann diese Situation nach Ansicht des Senats sowie der zuständigen Behörden künftig verbessert werden?

4. Welche Position vertreten der Senat und die zuständigen Behörden als Gesellschafter des Hamburger Verkehrsverbundes bezüglich der laufenden Tarifauseinandersetzung beim PVG?

5. Wie werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dahingehend einwirken, dass die Auswirkungen des Streiks minimiert werden und den Hamburger Westen nicht mehr so einschneidend wie gegenwärtig treffen?

Der Senat wahrt Neutralität bei Tarifauseinandersetzungen.

6. Während des Streiks werden die bestreikten Linien der PVG mit Fahrzeugen der HOCHBAHN, der VHH und von Subunternehmen bedient ­ wenn auch mit deutlich geringerem Angebot. Diese Busse fahren aber leer, weil die Busliniennummern nach Beobachtungen aus der Bevölkerung in den elektronischen Anzeigen nicht auftauchen und potenzielle Busfahrgäste sich entsprechend anders orientieren.

Wie beurteilen der Senat, die zuständigen Fachbehörden und der PVG diesen Umstand? Wie und wann soll dies geändert werden?

Aus Umlaufgründen werden im normalen Betrieb in geringem Umfang auch Busse von anderen Verkehrsunternehmen eingesetzt. Es ist jedoch aus technischen Gründen bislang nicht möglich, nur diese Fahrten auf den dynamischen Fahrplan-Informationstafeln anzuzeigen. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

7. Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass sie zwar durch den Erwerb von Monats- oder Jahreskarten ein Anrecht auf Nutzung des HVV haben; dieses jedoch durch die streikbedingten Ausfälle zahlreicher Buslinien im Hamburger Westen nicht nutzen können. Somit erhält der HVV beziehungsweise der PVG Geld für Leistungen, die durch höhere Gewalt nicht vom Leistungserbringer durchgeführt werden (können). Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Behörden diesen Umstand?

Nach § 16 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) begründen Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ersatzansprüche. Ein Fahrtausfall wegen Streik stellt eine Art der Betriebsstörung dar.

8. Wie hat sich die dokumentierte Kundenzufriedenheit der Kunden der PVG entwickelt? Bitte seit dem Jahr 2005 so detailliert wie möglich aufführen.

Die Kundenzufriedenheit bei der PVG wird seit 2007 auf einer Skala von 1 bis 5 ermittelt. Entstehen der PVG durch die streikbedingt nicht erbrachten Leistungen finanzielle Einbußen aufgrund gekürzter Zuschüsse durch den HVV beziehungsweise die Stadt Hamburg?

Wenn ja, in welcher Höhe und wie werden diese Einbußen ausgeglichen? Bitte ausführen.

Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen der Einnahmenaufteilung im HVV wird der PVG die ermittelte Jahresnachfrage bei ganztägigen Betriebseinstellungen anteilig reduziert. Die Höhe lässt sich erst nach Vorliegen der Einnahmenaufteilung 2009 respektive 2010 beziffern.

Die zusätzlichen streikbedingten Aufwendungen sowie anfallende Fixkosten werden aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages vom Gesellschafter der PVG ausgeglichen.

10. Die Konzessionen für die vom PVG betriebenen Buslinien werden vom Senat auf dem Hamburger Staatsgebiet auf Zeit vergeben. Nach welchen Kriterien wurden und werden die betreffenden Konzessionen vergeben?

Die Genehmigungen zum Linienverkehr mit Bussen wurden nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erteilt.

11. Wann stehen die Beratungen über die Neuvergabe für die Konzessionen der Buslinien an, welche von den aktuellen Streikmaßnahmen betroffen sind?

Zur Laufzeit der der PVG gegenwärtig erteilten Genehmigungen siehe Drs. 19/5447.

Die Entscheidung über die Neuerteilung der Genehmigungen wird rechtzeitig vor dem Auslaufen jeder einzelnen Genehmigung zu treffen sein.

12. Haben die derzeitigen streikbedingten Busausfälle Einfluss auf die Vergabe der Konzessionen für die betreffenden Buslinien?

Wenn ja, welche? Bitte ausführen.

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Auswirkungen eines rechtmäßigen Streiks betreffen die gesetzlichen Kriterien zur Erteilung von Liniengenehmigungen mit Bussen nicht.