Dieser Schlüssel sei in einer normalen Wohngruppe üblich und typisch

19/16, Seite 17). Sie fragten, ob es in der Behörde Überlegungen gebe, in diesem Bereich nachzusteuern.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen bemerkten, der Senat habe in Bezug auf den Betreuungsschlüssel eine andere Ansicht als die Sachverständigen. Es sei richtig, dass der Betreuungsschlüssel der sozialpädagogischen Fachkräfte in Relation zu den Betreuten 1 : 2,15 betrage. Es gebe aber keinen Einheits- und Standardschlüssel.

Dieser Schlüssel sei in einer normalen Wohngruppe üblich und typisch. Die Sachverständigen hätten aber vergessen zu erwähnen, dass es auch einen weiteren wichtigen Schlüssel, nämlich den für die haushaltswirtschaftlichen Fachkräfte, gebe. Dieser betrage 1 : 7,0 und komme aus der Historie von großen Einrichtungen, wo unter einem Dach oder auf dem Gelände verteilt eine Vielzahl von Heimgruppen existiert hätten. Dort habe man früher zentrale Küchen gehabt und man habe regelhaft hauswirtschaftliche Fachkräfte eingesetzt. Heutzutage habe man eine ganz andere Struktur:

Es gebe üblicherweise Einrichtungen mit acht Plätzen. Man habe aber bewusst diesen Schlüssel nicht abgeschafft, denn er diene in der Praxis zur Verstärkung der pädagogischen Betreuung. Am Beispiel einer Wohngruppe mit acht Plätzen bedeute der Schlüssel 1 : 7,0, dass sich umgerechnet ­ und zwar werde als Umrechnungsfaktor der Personalkostenwert genommen ­ ein Schlüssel von 1 : 1,81 ergebe. Dieser Schlüssel sei zwar nicht besser als der Hessens. Andererseits sei der hessische Schlüssel auch nicht verifizierbar, denn auch dort gebe es keine Standardschlüssel.

Man könne nicht einfach den Schlüssel aus einem anderen Bundesland und einer völlig anderen Einrichtung, deren Kontext man nicht kenne, nehmen und vergleichen.

Eine andere Möglichkeit würde darin bestehen, aus bestimmten pädagogischen Gründen zu sagen ­ weil der Alltag in Wohngruppen auch eine sehr große Rolle spiele ­ man wolle diesen Schlüssel nicht umwandeln und setze beispielsweise eine hauswirtschaftliche Fachkraft ein. Dies könnte gerade in Wohngruppen, in denen ältere Jugendliche lebten, nicht unvernünftig sein. Dann hätte man eine noch größere Personalressource. Wenn man dies in Stellen ausdrücke, habe man beim Schlüssel 1 : 1,81 eine Personalressource von 4,43 Stellen. Wandle man nicht um, habe man eine Personalressource von 4,86 Stellen. Man müsse also ein Stück über diesen sozialpädagogischen Schlüssel hinausschauen und sehen, was ist an Gesamtpersonalressource vor Ort zum Einsatz zu bringen.

Die SPD-Abgeordneten bezogen sich auf den Hinweis der Experten, dass es abends einen „Betreuungs-Lag" gebe, den man versuche, durch den Einsatz studentischer Hilfskräfte in den Griff zu bekommen. Es scheine, der Senat finde es in Ordnung, wenn durch die von der Stellenbetrachtung her gesehene Auflösung der Hauswirtschaftskräfte diese zur Betreuung eingesetzt würden. Bei den Fällen der Inobhutnahmen gehe es aber um pädagogische Maßnahmen und nicht um die Verrichtung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Sie fragten nach der politischen Linie des Senats in diesem Zusammenhang.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen bestritten, dass es einen „Betreuungs-Lag" gebe. Eine Wohngruppe, in der Minderjährige lebten, sei personell so ausgestattet, dass rund um die Uhr betreut werden könne. Dabei dürfe nicht verkannt werden, dass zu gewissen Zeiten die Einrichtung in der Regel Studenten der Pädagogik beschäftige. Dies bedeute aber keinen „Betreuungs-Lag". Auch in einer Familie gebe es Zeiten, wo manchmal nicht alle Familienmitglieder zu Hause seien. Im Tagesablauf gebe es Zeiten, in denen unterschiedlich dicht betreut werden müsse. In Bezug auf die hauswirtschaftlichen Fachkräfte sei nicht gemeint gewesen, dass diese sozialpädagogisch eingesetzt würden, sondern es bestehe die Möglichkeit, diese Ressource umzuwandeln. Auf diese Weise werde seit dem Jahr 1995 verfahren. Es handle sich also um eine lang ausgeübte Praxis in Hamburg. Sie waren der Ansicht, dass die Träger auf die Flexibilität dieser Einsatzmöglichkeit auch gar nicht verzichten wollten.

Die SPD-Abgeordneten führten die Aussage eines Sachverständigen an, dass viele „Besondere Vorkommnisse" nachts stattfänden (Wortprotokoll 19/16, Seite 16). Zum Thema „Hintergrundrufbereitschaft" gebe es ausführliche Protokolle der Einrichtung „Feuerbergstraße". Sie habe hier zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geführt. Die SPD-Abgeordneten fragten, ob der Senat Erkenntnisse darüber habe, wie viele studentische Hilfskräfte nachts Bereitschaftsdienste in Einrichtungen durchführ10 ten, in denen Hamburger Kinder und Jugendliche betreut seien. Der Hinweis, dass in Familien auch nicht immer alle Familienmitglieder zu Hause seien, greife nicht, denn hier übernehme der Staat eine bestimmte Verantwortung und dies sei nicht vergleichbar mit Privathaushalten.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen widersprachen der Aussage, dass „Besondere Vorkommnisse" vor allem nachts stattfänden. „Besondere Vorkommnisse" kämen zu jeder Tageszeit vor. Es gebe keinen signifikanten Zusammenhang zwischen einem „Besonderen Vorkommnis", einer bestimmten Tageszeit und einem bestimmten Personaleinsatz. Man dürfe die Aussage des Sachverständigen auch nicht in dem Sinne verkürzen, als gäbe es einen kausalen Zusammenhang.

Die SPD-Abgeordneten hielten dagegen, sie hätten die Aussage nicht verkürzt zitiert.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen ergänzten, der Sachverständige sei bei einer Einrichtung für Straßenkids beschäftigt, die nicht vergleichbar mit einer normalen Wohngruppe sei. Kein anderer Sachverständiger habe diese Aussage so in diesem Sinne getätigt, weil alle anderen in ganz normalen Hamburger Einrichtungen arbeiteten. Der zitierte Sachverständige stehe für ein Spezialangebot und habe sozial einen anderen Erfahrungskontext. Deswegen dürfe man aus der Aussage keinen Kausalzusammenhang schließen, und diesen generalisieren.

Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass es bei dem Zitat hilfreich sei, sich auch die dazugehörige Frage anzusehen. Es sei darum gegangen, ob der Zeitpunkt des Hilfeverlaufs mit den „Besonderen Vorkommnissen" gemeinsam dokumentiert werde. Möglicherweise habe der Sachverständige dies missverstanden und habe ein 24-Stunden-Raster angegeben, obwohl die Frage eher auf eine Betrachtung in Monaten oder sogar Dekaden abgezielt habe.

Die SPD-Abgeordneten erwähnten das Strategiepapier der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Haushaltskonsolidierung, in dem es einen Punkt gebe, der die Umsteuerung in günstigere Hilfen sowie Standardabsenkungen beinhalte. Sie wollten wissen, inwieweit in den bisherigen Planungen der Bereich der stationären Unterbringung von Kindern betroffen sei.

Die Senatsvertreter und -vertreterinnen verdeutlichten, dass sie zu den Haushaltsberatungen und geplanten Sparmaßnahmen momentan nicht Stellung beziehen würden, weil es sich um ein noch laufendes Verfahren handle.

Die Vorsitzende stellte die abschließende Beratung fest.

III. Ausschussempfehlung:

Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss bittet die Bürgerschaft, von seiner Beratung Kenntnis zu nehmen.

Stephan Müller, Berichterstattung.