Verbraucherschutz in Hamburg Haustür- und Telefongeschäfte
Immer wieder kommt es zu Problemen bei sogenannten Haustür- oder Telefongeschäften. Ahnungslose Kunden werden von Menschen angesprochen, die ihnen ein Angebot unterbreiten und mit ihnen einen Vertrag schließen wollen. Die Produktpalette kennt hierbei nahezu keine Grenzen mehr. Von Telefonverträgen, Zeitschriften, Nahrungsergänzungsmitteln bis hin zu Finanzprodukten wird alles angeboten. Oftmals werden bei solchen Geschäften an der Haustür oder am Telefon die Kunden weder über ihr Widerrufsrecht noch über Kündigungsfristen informiert. Versteckte Kosten werden vom „Anbieter" nicht erwähnt. Immer wieder werden Verträge abgeschlossen, ohne dass die Kunden sich der entstehenden Probleme bewusst sind. Verbraucherschutzverbände und Fachanwälte werden immer wieder mit unseriös zustande gekommenen Verträgen und ahnungslosen Kunden konfrontiert. Der Verbraucher sucht meist erst spät den Rat von Fachkundigen oder Expertinnen und Experten.
Grundlegende Verbraucherrechte wie beispielsweise das Recht auf umfassende Information oder das Recht auf Widerspruch werden oftmals missachtet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen existieren hinsichtlich sogenannter Haustür- und Telefongeschäfte bundesweit?
Als rechtliche Rahmenbedingungen existieren im BGB (§§ 312 fortfolgende) insbesondere Widerrufs-, Rückgabe- und Informationsrechte der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer. Das Verbot der Werbung mittels Telefonanruf, sofern keine vorherige Einwilligung des Verbrauchers vorliegt, und Regelungen zur Ahndung unerlaubter Telefonwerbung finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Absatz Nummer 2). Weiterhin bestehen Regelungen über das Verbot der Rufnummernunterdrückung und zur Ahndung der Unterdrückung als Ordnungswidrigkeit im Telekommunikationsgesetz (§ 102 Absatz 2).
2. Welche Maßnahmen wurden in Hamburg getroffen, um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte bei Haustür- und Telefongeschäften zu informieren? (Bitte einzeln auflisten.)
Neben der öffentlichen Information durch ein umfassendes und vielfältiges Medienangebot (Fernsehen, Rundfunk, Printmedien, Internet) werden die Verbraucher auf der Internetseite der Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz über ihre Rechte bei Haustürgeschäften, unerlaubter Telefonwerbung und Internetkostenfallen informiert (www.hamburg.de/kundenschutz). Die Verbraucherzentrale Ham burg e.V. hält ebenfalls Informationen im Internet (www.vzhh.de unter dem Button „Markt und Recht") bereit, veröffentlicht Ratgeber (zum Beispiel „Vorsicht Abzocke") und organisiert Vorträge zu diesen Themen. Auch andere öffentlich geförderte Bildungsangebote wie beispielsweise Bücherhallen bieten Zugang zu Informationen und Fachliteratur oder veranstalten Informationsabende. Eine vollständige Auflistung aller diesbezüglichen Aktivitäten liegt der zuständigen Behörde nicht vor.
3. In wie vielen Fällen wurden in Hamburg Betrugs- oder Verdachtsanzeigen aufgrund von Haustür- oder Telefongeschäften gestellt (bitte einzeln für die Jahre 2005 bis 2010 anführen)?
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.
Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
4. Welche Branchen sind in den letzten Jahren in Hamburg besonders auffällig bei unlauteren Haustür- und Telefongeschäften geworden (bitte einzeln für die Jahre 2005 bis 2010 anführen)?
Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. fielen besonders Telefongesellschaften, Verlage, Gewinnspielanbieter, Finanzdienstleister und Energieversorger negativ auf. Da eine Gesamterfassung durch die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. erfolgt, ist eine nach Jahren aufgeschlüsselte Darstellung nicht möglich.
5. Welche Firmen sind in den letzten Jahren in Hamburg durch Probleme bei Haustür- und Telefongeschäften auffällig geworden (bitte für die Jahre 2005 bis 2010 anführen)?
Durch die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. wurden mehr als 100 Firmen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgemahnt. Beispiele finden sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. unter www.vzhh.de unter dem Button „Markt und Recht".
6. Welche Maßnahmen werden zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem Jahr vonseiten des Senats noch geplant und/oder vorbereitet/umgesetzt?
Es wird eine verstärkte Information von Verbrauchern unter anderem mittels Broschüren, Internet und in weiteren Medien vorbereitet, um beispielsweise über ab Juni 2010 geltende gesetzliche Veränderungen bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen und über eine Auswertung der seit Juli 2009 geltenden neuen Vorschriften zur unerlaubten Telefonwerbung zu berichten.