Kinderbetreuung

Trotzdem haben ältere Arbeitslose nach wie vor erhöhte Probleme in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Mit Blick auf den demographischen Wandel und den absehbaren Fachkräftemangel gelten sie jedoch zunehmend auch als Hoffnungsträger, denn Ältere ­ auch des SGB IIBereichs ­ bilden eine der wesentlichen Personalreserven der Freien und Hansestadt Hamburg für die Zukunft. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass sich ihre Lage am Arbeitsmarkt vor Beginn der Wirtschaftskrise verbessert hat und sich auch während der Krise kontinuierlich positiv weiter entwickelte.

Flankierende Leistungen Flankierende Leistungen sind zusätzliche Eingliederungsleistungen in Form von Hilfs- und Beratungsangeboten mit dem Ziel, Vermittlungshemmnisse wie die Betreuung von Kindern, die Pflege von kranken Angehörigen, Schulden, Suchterkrankungen oder psychosoziale Probleme zu kompensieren, um die Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern vornehmlich auf dem regulären oder dem geförderten Beschäftigungsmarkt zu sichern oder zu optimieren bzw. grundsätzlich zu gewährleisten.

Neben der Behebung aktuell bestehender arbeitsmarktpolitischer Probleme ist es für die betroffene Personengruppe aus der Sicht der Arbeitseingliederung primär notwendig, Vermittlungshemmnisse abzubauen, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ohne Zweifel stellen Schulden, Suchtprobleme, die Sicherung der Kinderbetreuung, psychische und soziale Probleme Schwierigkeiten dar, die eine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erschweren oder teilweise sogar unmöglich machen.

Die flankierenden Leistungen, die sozialintegrative Eingliederungsfortschritte bewirken sollen, werden im Rahmen der individuellen Hilfeprozesse zur Eingliederung in Arbeit von den persönlichen Ansprechpartnern, das heißt den Fachkräften für Fallmanagement oder Arbeitsvermittlung der team.arbeit.hamburg in den Job-Centern vermittelt und gesteuert. Folgende flankierenden Leistungen wurden dementsprechend in den Jahren 2008 und 2009 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen angeboten und von ihnen genutzt:

­ Schuldnerberatung

Die Lebensbedingungen von überschuldeten Personen sind oftmals schwierig. So beeinflusst Verschuldung oftmals die Teilhabe der Betroffenen am wirtschaftlichen und sozialen Leben und erschwert die erfolgreiche Vermittlung in Arbeit oder das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die Schuldnerberatung ist ein Hilfs- und Beratungsangebot, welches sich an überschuldete Personen und deren Angehörige richtet mit dem Ziel, Schulden adäquat zu regulieren.

Im Jahr 2008 hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Schuldnerberatung rund 3,3 Mio. Euro bereit gestellt. Davon belief sich der Anteil der für SGB-II-Leistungsempfängerinnen und -Leistungsempfänger bewilligten Mittel auf rund 2,6 Mio. Euro (ca. 77 %). Im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2009 lagen die Ausgaben für die Schuldnerberatung bei insgesamt rund 2,3 Mio. Euro, davon entfielen rund 1,4 Mio. Euro bzw. 60,9 % auf SGB-II-Leistungsempfängerinnen und SGB-II-Leistungsempfänger.

Graphik: Entwicklung Arbeitslose Ältere Ü 50 SGB II der Freien und Hansestadt Hamburg 2005 bis 2009.

Quelle: team.arbeit.hamburg mit Daten der Bundesagentur für Arbeit: Eigene Darstellung.

­ Suchtberatung

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über ein umfassendes, differenziertes Beratungs- und Behandlungsangebot für Menschen mit Suchtproblemen. Die Suchtberatung nach § 16a SGB II wird durch team.arbeit.hamburg überwiegend dann eingeschaltet, wenn die Suchtkrankheit ein Vermittlungshemmnis darstellt oder die Kundinnen oder Kunden dies wünschen. In den Beratungsstellen werden dann suchtkranke Menschen beraten und wenn erforderlich, qualifiziert weitervermittelt in Entgiftung, Entzug und soziale Rehabilitation. Für die Suchtberatung wurden aus Zuwendungsmitteln 2008 insgesamt 9,75 Fachkraftstellen in bezirklichen oder überregionalen Beratungsstellen finanziert. Auch im Jahr 2009 werden aus Zuwendungsmittel insgesamt 9,75 Fachkraftstellen für die Suchtberatung in bezirklichen Beratungsstellen und einer überregionalen Beratungsstelle finanziert.

­ Betreuung Minderjähriger

Es besteht gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Angebote zur Kinderbetreuung quantitativ ausgebaut und durch neue Formen flexibler Betreuung ergänzt werden müssen. Dabei legt die Freie und Hansestadt Hamburg gleichzeitig besonderen Wert auf die Qualität von Betreuung und Bildung. Es ist leicht ersichtlich, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gerade den Bedürfnissen von Alleinerziehenden ­ insbesondere bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie im SGB II-Bereich entgegenkommt.

So nennt das SGB II die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder ausdrücklich als Maßnahme zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (§ 16 Absatz 2 SGB II). Im Rahmen des SGB II bietet sich demnach zusätzlich die Möglichkeit, die Beschäftigung der Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II durch Kinderbetreuung zu unterstützen und hierfür gezielt Mittel der Arbeitsmarktpolitik einzusetzen.

Dementsprechend hat team.arbeit.hamburg Haushaltsmittel in Höhe von rund 5,1 Mio. Euro vom I. bis IV. Quartal 2008 als Kostenzuschuss für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder von SGB-IILeistungsberechtigten im Kita-Gutschein-System, in der Anschlussbetreuung Vorschule, der Eingliederungshilfe oder in der Tagespflege aufgewendet. Davon wurden im I. Quartal 2009 Haushaltsmittel in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro aufgewendet.

Tabelle: Suchtberatung bei SGB II-Leistungsberechtigten.

Zeitraum Anzahl der im Jahresdurchschnitt betreuten Kinder Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder 2008 702 1.

2009 bis 30.09.2009 437 1.

Quelle: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz: Eigene Darstellung.

Tabelle: Schuldnerberatungen bei SGB-II-Leistungsberechtigten.

­ Psychosoziale Betreuungsmaßnahmen Eingeschränkte individuelle Ressourcen, Kompetenzen, Fähig- und Fertigkeiten sowie möglicherweise eine fehlende Einbindung in Familiensysteme bringen oftmals die Gefahr mit sich, dass die betroffenen Menschen von der Teilhabe am Gesellschaftsleben und insbesondere am Arbeitsleben ausgeschlossen sind. Genauso können unerwartete Veränderungen in sozialen Lebenslagen wie Verlust, Trennung, Scheidung, Tod oder Arbeitslosigkeit dazu führen, vorhandene soziale und psychische Kompetenzen zu lähmen. Folgeerscheinungen sind oftmals Hilfebedürftigkeit und soziale Ausgrenzung.

Durch die ressourcenorientierte Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen wendet sich die psychosoziale Betreuung mit dem Ziel der sozialen Integration in die Gesellschaft, des Erlangens von Eigenverantwortlichkeit sowie sozialer und psychischer Stabilität und Leistungsfähigkeit an alle Hilfesuchenden. Dazu wurden den sieben privaten Trägern, die für psychosoziale Betreuungsmaßnahmen gefördert werden, für das Jahr 2009 insgesamt Zuwendungen in Höhe von ca. 1,839 Mio. Euro bewilligt.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt rund 50.000 Beratungen im psychosozialen Bereich durchgeführt. Bis zum 30. September 2009 konnten in demselben Bereich insgesamt 38.080 Beratungen von SGB II leistungsberechtigten Kundinnen und Kunden durchgeführt werden.

Eingliederungs35)- und Verbleibsquote36) der Teilnehmer

Sowohl die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III als auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II werden erbracht, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. zu verkürzen. Die Eingliederungsund Verbleibsquote gibt Hinweise auf den Erfolg der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. der Abgang aus Arbeitslosigkeit können in der Regel nicht ursächlich einem einzelnen Instrument der aktiven Arbeitsförderung zugerechnet werden. Für die Integration in den Arbeitsmarkt ist vielmehr ein Bündel von Faktoren wichtig: die Ausgangsqualifikation der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, die Stabilität ihrer oder seiner Gesundheit und Lebenssituation, die Dauer der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit, die Motivation der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, aber auch die Kombination von (mitunter mehreren) Fördermaßnahmen und Vermittlungsdienstleistungen. Die Eingliederungs-und Verbleibsquoten hingegen beziehen die nach sechs Monaten bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Nichtarbeitslosigkeit auf eine einzelne Fördermaßnahme. Diese Quoten sollten deshalb nicht monokausal interpretiert werden.

Die Chancen zur Eingliederung von Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmern nach Austritt aus einer Fördermaßnahme hängen wesentlich von den allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen, das heißt dem Angebot an offenen Stellen ab. Je besser die Arbeitsmarktsituation, desto größer sind die Chancen zur Eingliederung von Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten weisen daher auch eine Saisonkomponente auf, die mit der Methode des gleitenden Durchschnitts nivelliert wird.

Bei der Bewertung der Eingliederungs- und Verbleibsquoten für einzelne Instrumente der aktiven Arbeitsförderung ist zu beachten, dass sich diese im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden. Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt sind inhaltlich heterogen. Förderung der beruflichen Weiterbildung ­ Maßnahmen führen die Teilnehmerinnen und den Teilnehmer an den Arbeitsmarkt heran und eröffnen ihnen Perspektiven auf neue Einsatzbereiche. Es ist also damit zu rechnen, dass im Anschluss an diese Maßnahmen zunächst Sucharbeitslosigkeit eintritt. Dies ist bei der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, die unmittelbar auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zielt, nicht der Fall.

Beschäftigung schaffende Maßnahmen, von denen im Rechtskreis SGB II ein großer Anteil auf AGH entfällt, sind ein erster Schritt, um die Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

AGH werden bekanntermaßen oft bei Hilfebedürftigen mit multiplen Problemlagen eingesetzt. Sie dienen vorrangig der Herstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung. Eine schnelle Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist bei den Teilnehmern von AGH in der Regel nicht wahrscheinlich.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen befinden sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. in selbständiger Erwerbstätigkeit und sind somit bereits in den Arbeitsmarkt integriert.

Die Nachbeschäftigungsfrist nach Eingliederungszuschüssen beträgt maximal zwölf Monate, der Stichtag zur 35) Die Eingliederungsquote (EQ) weist den Zustand „in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende" nach. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeabsolventinnen und Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben. Sie ist definiert als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/recherchierbare Austritte insgesamt 100. Personen, die zum Stichtag nicht mehr oder noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden nicht berücksichtigt. Zu den berücksichtigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gehören auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie AGH der Entgeltvariante. Für die Berechnung der EQ wird nur die Zahl der recherchierbaren Austrittsdatensätze als Bezugsgröße herangezogen.

Eine Recherche ist demnach bei fehlender Sozialversicherungsnummer nicht möglich.

36) Die Verbleibsquote (VQ) gibt Aufschluss darüber, zu welchem Anteil Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt sechs Monate nach Teilnahmeende nicht arbeitslos sind. Die VQ ist definiert als (nicht Arbeitslose + Arbeitslose, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind)/Austritte insgesamt x 100. Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer, die sich zum Stichtag z. B. in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, in selbständiger Erwerbstätigkeit, in Schule oder Ausbildung, in einer weiteren Fördermaßnahme, im Ruhestand, in Familienphase, in Krankheit oder auch Erwerbsunfähigkeit befinden, zählen zur Menge der „nicht Arbeitslosen". Zu den Nichtarbeitslosen werden bei der Berechnung der VQ auch ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die gleichzeitig Arbeitslosigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung recherchiert wird, zugerechnet.