Neonazi-Konzert in Hamburg-Harburg

Am Samstag, den 20.3.2010, hat in Moorburg ein Neonazi-Konzert mit den Bands „Kategorie C - Hungrige Wölfe" und „Nothlösung" im Schützenhof „Im alten Moorkathen" stattgefunden, an dem circa 450 Personen aus den neonazistischen Spektren, von militanten Kameradschaften und NPD teilgenommen haben.

Die Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe" wird im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Bremen neben den neonazistischen SkinheadBands „Hetzjagd", „Endlöser" und „Endstufe" als „Hooliganband" bezeichnet, die wegen ihrer „gewaltverherrlichenden Lieder in der Skinhead-Szene beliebt" und „in der Vergangenheit zusammen mit rechtsextremistischen Skinhead-Bands bei Konzerten aufgetreten" ist.

Bereits im März 2009 hatte ein Neonazi-Konzert mit der Band „Kategorie C Hungrige Wölfe" in dem von der SAGA ­ Siedlungs-Aktiengesellschaft verpachteten Schützenhof „Im alten Moorkathen" stattgefunden, an dem circa 500 Neonazis und Gleichgesinnte aus ganz Norddeutschland teilgenommen hatten.

Obwohl die Band „Kategorie C" eindeutig rassistische und Gewalt verherrlichende Lieder spielt, der Bandsänger Hannes Ostendorf Sänger der Band „Nahkampf" war und sich an einem Brandanschlag auf ein Bremer Flüchtlingsheim beteiligt hatte und der Bremer Verfassungsschutz die Band in seinem Bericht aufführt, wurde „Kategorie C" von den Hamburger Behörden bisher „nicht als rechtsextremistisch" eingestuft, wie es in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der LINKEN heißt (Bürgerschaftsdrucksache 19/2606).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Personen haben das Konzert der Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe" im Schützenhof „Im alten Moorkathen" in welchem Zeitraum besucht?

Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden fand das Konzert am 20. März 2010 von circa 20.30 Uhr bis circa 23.30 Uhr mit etwa 450 Besuchern statt.

2. Wie wurde für das Neonazi-Konzert mobilisiert beziehungsweise geworben?

Auf ihrer Internetseite kündigte die Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe" für den 20. März 2010 ein Konzert im „Großbereich Hamburg" an. Ein Vorverkauf werde nicht stattfinden, Informationen über den Veranstaltungsort würden über ein Infotelefon weitergegeben werden. Am Vormittag des 20. März 2010 wurden hierzu auf der Internetseite drei Mobilfunktelefonnummern bekannt gegeben.

3. War dem Senat beziehungsweise der Innenbehörde bekannt, welchem politischen Spektrum der Bandsänger Hannes Ostendorf angehört und wegen welcher Straftatbestände er bereits verurteilt ist?

Den Sicherheitsbehörden liegen entsprechende Erkenntnisse vor.

4. Welchen politischen Spektren in welchen quantitativen Verhältnissen gehörten die Gäste des „Kategorie C - Hungrige Wölfe"-Konzerts nach den Beobachtungen der Innenbehörde an?

Nach Beobachtungen der Polizei waren die Konzertbesucher dem äußeren Erscheinungsbild nach dem Spektrum der Hooligans sowie dem rechten Spektrum zuzuordnen. Eine quantitative Aussage bezüglich der jeweiligen Zuordnung kann nicht getroffen werden.

5. Wie viele Polizeikräfte waren im Zusammenhang des Konzertes eingesetzt?

Es waren 187 Beamte eingesetzt.

6. Wie viele und welche polizeilichen Maßnahmen nach den SOG und PolDVG wurden im Zusammenhang des Konzertes gegenüber welchen politischen Gruppierungen durchgeführt?

Nach vorheriger Identitätsfeststellung gemäß Paragraf 4 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) erhielten zwölf Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen waren, einen Platzverweis gemäß Paragraf 12 a des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Eine dem rechten Spektrum zuzuordnende Person wurde im Anschluss an eine vorläufige Festnahme gemäß Paragraf 13 SOG in Gewahrsam genommen.

7. Inwieweit hat die Innenbehörde Kenntnis davon, dass nach dem Konzert Personen in Kleingruppen, rassistische Parolen grölend, durch das Dorf gezogen sind?

Den Sicherheitsbehörden liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

8. Mit welchen neonazistischen Bands hat „Kategorie C - Hungrige Wölfe" seit seiner Gründung auf Konzerten zusammengespielt?

Am 15. September 2007 trat „Kategorie C - Hungrige Wölfe" in Stressenhausen/Thüringen auf einer NPD-Veranstaltung mit musikalischer Umrahmung auf. Zu den weiteren Musikgruppen, die dort auftraten, gehörte unter anderem die Band „Burning Hate", die als rechtsextremistisch eingestuft wird. Danach wurden den Sicherheitsbehörden keine weiteren gemeinsamen Auftritte mit deutschen rechtsextremistischen Musikgruppen mehr bekannt.

9. Ist es richtig, dass die Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe" auch auf einer „Schulhof-CD" der neonazistischen NPD vertreten ist?

Wenn ja, auf welcher und mit welchem Lied? Welche weiteren Lieder von welchen neonazistischen Bands befinden sich auf dieser „SchulhofCD" der NPD? Nein. Im Übrigen entfällt.

10. Ist es richtig, dass die Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe" rassistisches Liedgut verbreitet?

Wenn ja, in welchen Liedern finden sich rassistische Diskriminierungen?

In dem Lied „Deutschland dein Trikot", mit dem die Gruppe im Jahr 2006 auf dem Fußballsampler „...zu Gast bei uns" vertreten war, wird in einer Textzeile bedauert, dass nicht nur das Trikot Deutschlands, sondern auch seine Spieler schwarz und weiß seien. Der Sampler wurde zwar insgesamt als strafrechtlich relevant eingestuft, der Lied jedoch nicht. Weitere Textinhalte mit rassistischen Aussagen wurden seitdem nicht bekannt.

11. Wie hat die SAGA ­ Siedlungs-Aktiengesellschaft nach dem NeonaziKonzert im März 2009 gegenüber dem Pächter des Schützenhofes „Im alten Moorkathen" reagiert?

SAGA GWG hat den Mieter im März 2009 abgemahnt und im Falle der Wiederholung eine fristlose Kündigung angedroht. SAGA GWG hat nunmehr einen Anwalt beauftragt, die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen.

12. Ist es möglich, dem Pächter durch eine Änderungskündigung die Durchführung von Konzerten zu untersagen?

Wenn ja, mit welchen Vertragsklauseln?

Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

13. Ist die Gaststätte des Schützenhofes „Im alten Moorkathen" für Konzerte mit bis zu 500 Personen ausgelegt? Welche feuerpolizeilichen Richtlinien müssen bei solchen Konzerten eingehalten werden? Wurden diese Richtlinien vom Pächter eingehalten?

Richtlinien im Sinne der Fragestellung existieren nicht. Einschlägig ist die Versammlungsstättenverordnung vom 5. August 2003. Vollständige und aktuelle Angaben zu Objekten im Sinne der Verordnung liegen den dafür zuständigen Behörden (Bezirksämtern) vor.

Der Saal der Gaststätte Moorkathen wurde am 6. September 1966 als Schützenhalle genehmigt. Der Saal hat eine Größe von 330 m2 und genießt als Versammlungsstätte Bestandschutz. Entsprechend der Versammlungsstättenverordnung wären hier maximal 660 Besucher zulässig.

Ergänzend dazu führt die Feuerwehr Hamburg bei Gaststätten mit einem Saalbetrieb ab 100 Personen sogenannte Brandverhütungsschauen durch. Eine derartige Brandverhütungsschau wurde im Schützenhof „Im alten Moorkaten" zuletzt im August 2008 durchgeführt.

14. Die Berliner „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus" hat eine Broschüre mit dem Titel „Handlungsräume - Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen" erarbeitet, in der detailliert die Vertragsgestaltung zur Verhinderung der Verbreitung von „rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Gedankengut" auf Veranstaltungen beschrieben wird. Haben der Senat oder andere Hamburger Behörden vergleichbare Informationsmaterialien zu diesem Thema erarbeitet?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Die Polizei Hamburg hat im Februar 2008 ein "Merkblatt für Vermieter von Veranstaltungsräumen" veröffentlicht, das auch auf den Internetseiten der Polizei Hamburg zur Verfügung steht.

Die Justizbehörde hat darüber hinaus einen Auftrag zur Beratung bei Vorkommnissen mit rechtsextremem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund an Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V. vergeben, zu dem auch die Beratung bei rechtsextremen Anmietungsversuchen gehört. In diesem Zusammenhang findet unter anderem die erwähnte Broschüre der Berliner „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus" Anwendung.

15. Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um antisemitische und rassistische Hetze von Nazis und Gleichgesinnten in Hamburg auf Veranstaltungen und Konzerten zu unterbinden? Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat hierfür unternommen?

Der Senat ist der Auffassung, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ausgeschöpft werden müssen. Im Übrigen siehe Antwort zu 14.