Sicherheit am Flughafen

Die Tatsache, dass es zehn Jugendlichen in der Nacht vom 3./4. Januar 1998 gelang, die Sicherheitsbarrieren auf dem Flughafen Fuhlsbüttel zu überwinden und unbemerkt sowohl das Vorfeld als auch eine Boeing 757 zu betreten, wirft ein beunruhigendes Licht auf die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Sicherung des gesamten Bereichs des Flughafens geschieht auf der Grundlage des von der Wirtschaftsbehörde als Landesluftfahrtbehörde genehmigten Luftsicherheitsplanes des Flughafens Hamburg. Er enthält detaillierte Regelungen über bauliche und technische Vorkehrungen sowie Personenkontrollen in den verschiedenen Bereichen des Flughafens. Nach Auffassung der zuständigen Behörde enthält der Luftsicherheitsplan keine konzeptionellen Lücken. Allerdings können im Einzelfall Mängel im Vollzug auftreten. Aus den bisherigen Erkenntnissen zum Vorfall am 2./3. Januar 1998 sind bereits Konsequenzen zur Verbesserung des Vollzugs insbesondere im Überwachungsbereich gezogen worden, weitere sind vorgesehen. Ein „ähnlich unbehinderter" Zugang kann bei konsequentem, verbessertem Vollzug des Luftsicherheitsplans nahezu ausgeschlossen werden. Ein vorsätzlicher und rechtswidriger Zutritt von Unbefugten kann jedoch trotz intensivierter Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter anderem aufgrund von Informationen der Flughafen GmbH (FHG) wie folgt.

1. Ist inzwischen zuverlässig geklärt, auf welchem Weg die Jugendlichen unbemerkt auf das Vorfeld des Flughafens gelangen konnten? Wenn nein, warum dauert die Ermittlung so lange?

Nein. Die polizeilichen Ermittlungen gegen die Jugendlichen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung dauern noch an. Die Tatverdächtigen haben bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

2. a) Wieso ist das Loch im Zaun (Höhe Wrangelkoppel) nicht von den Sicherheitsdiensten entdeckt worden?

b) Wie wird sichergestellt, dass nicht weitere Löcher (z.B im Baustellenbereich Krohnstiegtunnel/Umgehungsstraße) vorhanden sind?

c) Gibt es eine Möglichkeit, das unerlaubte Übersteigen des Zauns zu registrieren?

Ein Loch im Zaun hat es nicht gegeben.

Der rund 22 km lange Flughafenzaun wird mehrmals täglich durch Streifen der FHG und des Bundesgrenzschutzes (BGS) kontrolliert. Dies dient auch der Registrierung von Manipulationen an der Zaunanlage.

3. Wie genau ist das Sicherheitssystem am Flughafen organisiert?

4. Auf welche Weise wird der Außenbereich des Flughafens gesichert?

Siehe Vorbemerkung.

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Hartnagel (SPD) vom 05.01. und Antwort des Senats

Betreff: Sicherheit am Flughafen

5. Wie werden Flugzeuge gesichert, die über Nacht in Fuhlsbüttel geparkt oder gewartet werden?

Die Luftverkehrsgesellschaften sind verpflichtet, ihre abgestellten Luftfahrzeuge so zu sichern, daß unberechtigte Personen keinen Zutritt haben können. Dazu haben sie für einen wirksamen Verschluß der Einstiegs- und Ladeöffnungen und für eine nachhaltige Bewachung zu sorgen. Diese Aufgaben werden zum Teil durch eigenes Personal und auch durch beauftragte Unternehmen ­ auch im Rahmen von Arbeiten am und im Flugzeug ­ wahrgenommen.

6. a) Welche Überwachungsaufgaben übernehmen jeweils der Flughafen-Kontrolldienst, die privaten Sicherheitsfirmen und der Bundesgrenzschutz?

b) Wer hat welche Kompetenzen?

Zuständig ist

­ die FHG für die Sicherung der nicht allgemein zugänglichen Bereiche und Anlagen sowie der sicherheitsempfindlichen Bereiche vor unberechtigtem Zugang (§ 19b Luftverkehrsgesetz, LuftVG),

­ die jeweilige Luftverkehrsgesellschaft für ihren Bereich nach § 20a LuftVG (z.B. eigene Anlagen, abgestellte Luftfahrzeuge, Abfertigung der Passagiere),

­ der BGS für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 29c LuftVG), insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten. Der BGS setzt im gesamten Flughafengelände Streifen ein. Ferner sind in den Terminals Videokameras zur Überwachung installiert sowie vier Kameras auf dem Vorfeld.

Private Sicherheitsunternehmen arbeiten ausschließlich im Auftrag der o.g. Institutionen.

6. c) Wem obliegt die koordinierende und kontrollierende Aufsicht?

Die Aufsicht über die o.g. zur Sicherung Verpflichteten obliegt

­ der Wirtschaftsbehörde gegenüber der FHG,

­ dem Luftfahrtbundesamt gegenüber den Luftverkehrsgesellschaften,

­ dem Bundesministerium des Innern gegenüber dem BGS.

Eine Koordinierung findet im Rahmen regelmäßiger Besprechungen aller Beteiligten statt.

7. a) Welche privaten Sicherheitsfirmen sind am Flughafen beschäftigt?

­ Hanseatic Security & Services GmbH

­ Flug- und Industriesicherheit GmbH

­ Aviatian Defence International

­ International Aviation Security Inc.

­ Kötter Security.

7. b) Welche Kriterien muss eine private Sicherheitsfirma erfüllen, um am Flughafen tätig werden zu können?

c) Welche Anforderungen werden an die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienste gestellt?

Die Zulassung der Unternehmen als allgemeine Bewachungsunternehmen erfolgt durch die Gewerbeämter nach den Vorschriften der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung. Das Bundesministerium des Innern stellt im Rahmen der Verträge mit den Unternehmen zusätzliche Anforderungen. Alle für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens vorgesehenen Personen werden zuvor einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 29d LuftVG durch die Wirtschaftsbehörde als Landesluftfahrtbehörde unterzogen.

8. a) Wieviel Personal wird nachts für die Sicherung des Flughafens eingesetzt?

b) Wieviel Personal wird tagsüber für die Sicherung des Flughafens eingesetzt?

9. Gibt es entscheidende Unterschiede bei der Sicherung des Flughafens während der Nachtzeiten und der Tageszeiten? Wenn ja, welche?

Die Personalstärke der gesamten im Schichtdienst arbeitenden Sicherheitsorgane am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel beträgt rund 600 Personen. Der größere Teil ist dem Flugbetrieb (6 bis 23 Uhr) zugeordnet (unter anderem Personen-, Paß-, Zugangs-, Gepäck-, Innen- und Außenkontrollen). Diese Aufgaben entfallen weitgehend während der Nachtflugbeschränkungen zwischen 23 und 6 Uhr, die Personalstärke der Sicherheitsorgane in dieser Zeit ist geringer.

10. a) Wie viele finanzielle Mittel setzt die Flughafen GmbH zur Sicherung des Flughafens ein?

b) Wie hoch sind die Sicherheitsgebühren, die die Passagiere über die Flughafengebühr entrichten?

a) Der Aufwand der FHG betrug 1997 ca. 10 Millionen DM.

b) Die FHG erhebt kein Entgelt zur Deckung ihres Aufwands für Sicherheitsmaßnahmen. Allerdings erhält der BGS von den Luftverkehrsgesellschaften ein Sicherheitsentgelt. Dieses beträgt seit dem 1. November 1997 5 DM/Passagier und wird von den Luftverkehrsgesellschaften im Reisepreis veranschlagt.

11. Schließt sich der Senat der Meinung der Flughafen GmbH an, dass es keine Lücke im Sicherheitssystem gibt und der Flughafen optimal geschützt ist? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wenn nein, welche Konsequenzen hält der Senat für notwendig?

12. Hält der Senat es für möglich, dass nicht nur Jugendliche, sondern auch Kriminelle oder Terroristen ähnlich unbehindert die Sicherheitsvorkehrungen des Flughafens überwinden können? Wenn ja, welche Maßnahmen hält der Senat für notwendig? Wenn nein, worauf stützt der Senat diese Auffassung?

Siehe Vorbemerkung.