Nutzung des ehemaligen Forsthauses im Niendorfer Gehege

Bereits in den Kleinen Anfragen 18/5605, 18/5623, 19/2646 und 19/4926 wurde nach der Nutzung des ehemaligen Forsthauses im Niendorfer Gehege (Bondenwald 108) und des denkmalgeschützten Gebäudes Bondenwald 110a gefragt. Eigentümer der beiden Gebäude ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

In das Gebäude Bondenwald 108 sollte der Revierförster des Niendorfer Geheges einziehen.

Das Objekt Bondenwald 110a wurde bisher durch die SAGA GWG verwaltet.

Eine der vorhandenen sechs Wohneinheiten war auf der Grundlage eines Wohnraummietvertrages an eine Privatperson vermietet.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hamburg e.V. (SDW) wie folgt:

1. Das Gebäude Bondenwald 108 war bisher an die SDW vermietet. Zuletzt wurde vom Bezirk Eimsbüttel angestrebt, das Gebäude wieder als Dienstsitz für den Revierförster der Försterei Niendorfer Gehege vorzusehen (vergleiche Drs. 19/4926). Hier stellte der Senat im März 2009 in der Drs. 19/2646 bereits fest: „Eine Wohnnutzung durch den zuständigen Förster wäre im Niendorfer Gehege zulässig und auch geboten, weil es der Konzeption der Revierförstereien in Hamburg entspricht, dass Dienstsitz (Büro), Betriebshof und Wohnbereich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen.

Denn der Revierförster soll vor Ort persönlich anwesend sein, insbesondere außerhalb der normalen Arbeitszeiten (Wochenenden), um als Beamter mit Vollzugsrechten den Forst- und Jagdschutz zu gewährleisten."

Der bisherige Bewohner des Forsthauses ­ der Geschäftsführer der SDW ­ hatte öffentlich seinen baldigen Auszug aus dem Gebäude angekündigt.

a. Ist der Förster in das Gebäude Bondenwald 108 mittlerweile eingezogen und wenn ja, wann?

Nein.

Wenn nein,

b. warum ist dies noch nicht passiert?

Das Gebäude Bondenwald 108 ist an die SDW unbefristet mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vermietet. Der Geschäftsführer der SDW wohnt gegenwärtig noch dort.

c. für wann ist der Einzug vorgesehen?

d. welche Umbau-/Instandsetzungsmaßnahmen und -kosten sind gegebenenfalls damit verbunden und wer trägt diese?

Die Planungen hierzu sind nicht abgeschlossen.

e. wohnt im Forsthaus Bondenwald 108 immer noch der Geschäftsführer der SDW Hamburg und wenn ja, warum?

Das Gebäude Bondenwald 108 ist an die SDW unbefristet mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vermietet. Der Geschäftsführer der SDW wohnt gegenwärtig noch dort.

f. gibt es gegebenenfalls mittlerweile andere Nutzungspläne für das Gebäude und wenn ja, welche und warum?

Nein.

2. In der Drs. 19/4926 hieß es, dass in dem Gebäude Bondenwald 110a „nach dem derzeitigen Planungsstand der SDW (...) eine Kindertagesstätte vorgesehen" sei. Die Verwaltung des Gebäudes Bondenwald 110a erfolgte bisher durch die SAGA GWG. Eine der vorhandenen sechs Wohneinheiten war auf der Grundlage eines Wohnraummietvertrages an eine Privatperson vermietet.

a. Auf welcher Grundlage plant die SDW hier eine Nutzung des Gebäudes?

b. Wann soll die Kita eröffnet beziehungsweise der Kita-Betrieb aufgenommen werden?

c. Wer wird die Kita betreiben?

d. Welche Maßnahmen müssten unternommen werden, um hier eine Kita nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu errichten und welche Kosten sind mit den Maßnahmen verbunden?

e. Wie viele Betreuungsplätze sollen hier angeboten werden?

f. Welche Fördermittel beziehungsweise welches Förderprogramm wird gegebenenfalls in Anspruch genommen und in welcher Höhe?

g. Welche Behörden/Stellen sind seit wann und zu welchen Fragen mit diesen Planungen befasst?

h. Gibt es gegebenenfalls mittlerweile andere Nutzungspläne für das Gebäude und wenn ja, welche und warum?

Siehe Drs. 19/4926. An diesem Planungsstand hat sich nichts geändert.

3. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/2646 hatte der Senat mitgeteilt, dass für Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen des Gebäudes Bondenwald 110a Kosten in Höhe von 585.000 Euro ermittelt wurden. Nach Senatsauskunft in der Drs. 19/4926 lag eine Entscheidung darüber, wie die Instandsetzung des Gebäudes Bondenwald 110a finanziert werden soll, noch nicht vor.

a. Ist mittlerweile eine Entscheidung darüber erfolgt, wie die Umbau-/Instandsetzungsmaßnahmen für das Gebäude Bondenwald 110a finanziert werden sollen und wenn ja, welche, beziehungsweise wenn nein, wann ist mit der Entscheidung zu rechnen?

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. bis 2. h.

b. Welche Mittel sind gegebenenfalls nunmehr für die Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich? Wie, wann und aus welchen Quellen werden diese Mittel aufgebracht?

Mit der Frage der erforderlichen Mittel für Umbau und Instandsetzungsmaßnahmen hat sich die zuständige Behörde bisher nicht befasst.