Wohnen

Da ein großer Teil der Fälle mit der Diagnose F10 (Psychische Verhaltensstörungen durch Alkohol) auch in der Inneren Medizin behandelt wird, kommt es hier zu Differenzen.

23. Wie bewertet der Senat die derzeitige Auslastung der genannten Hamburger Kliniken/Einrichtungen? Betrachtet der Senat die Anzahl der Betten/Behandlungsplätze im Allgemeinen und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen im stationären und teilstationären Bereich als jeweils ausreichend?

Wenn nein, was gedenkt der Senat zu tun?

Im Rahmen der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans 2010 hat der Landesausschusses für Krankenhaus- und Investitionsplanung nach § 18 HmbKHG vereinbart, eine Arbeitsgruppe zur vertieften Prüfung der Entwicklungen in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie („Prüfauftrag Entwicklung der Psychiatrie/Psychotherapie u. Psychosomatik") einzusetzen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden mit der Fortschreibung des Krankenhausplans 2010 ­ dem Krankenhausplan 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg ­ voraussichtlich im 4. Quartal 2010 vorgelegt werden.

24. Wie viele gerontopsychiatrische Betten gibt es in Hamburger Kliniken?

Der Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg weist keine gesonderten vollstationären Kapazitäten in der Gerontopsychiatrie aus. Mit Ausnahme der Asklepios Klinik Nord, welche im Rahmen des Zentrums für Ältere eine eigene Abteilung für Gerontopsychiatrie in enger Kooperation mit der Fachabteilung für Geriatrie führt, sind die gerontopsychiatrischen Angebote Teilangebote der Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie in den Hamburger Krankenhäusern.

25. Wie viele gerontopsychiatrische Patientinnen und Patienten wurden in den letzten fünf Jahren in Hamburger Krankenhäusern behandelt?

Siehe Antwort zu 8.

a. Gab es Wartezeiten?

Wenn ja, wie lange?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

26. Wie viele Plätze gibt es für Korsakow-Patienten in Hamburg? Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln?

Der Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg weist keine gesonderten Kapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Korsakow-Syndrom aus.

Das Haus Öjendorf des Trägers PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH bietet 131 chronisch mehrfach beeinträchtigten abhängigkeitskranken Männern Pflege, Hilfe und soziale Betreuung, ohne dass Suchtmittelfreiheit Ziel oder Zugangsvoraussetzung ist.

Die Einrichtung Sachsenwaldau des Trägers fördern & wohnen ist mit 150 Plätzen ­ darunter eine Station speziell für Frauen ­ konzeptionell insbesondere auf den Personenkreis älterer psychisch kranker Menschen mit Korsakow-Syndrom ausgerichtet.

Darüber hinaus nehmen 14 weitere Pflegeheime im Hamburger Stadtgebiet Pflegebedürftige mit Korsakow-Syndrom auf.

27. Wie viele Korsakow-Patienten werden außerhalb Hamburgs untergebracht?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

28. Wie viele Kinder und Jugendliche mussten in den letzten fünf Jahren in allgemein-psychiatrischen Abteilungen aufgenommen werden, weil es keine Plätze in Abteilungen für Kinder und Jugendliche gab?

Die Zahl der Fälle im Alter unter 18 Jahren, die in Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie Hamburger Krankenhäuser vollstationär behandelt wurden, sind untenstehender Tabelle zu entnehmen. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in der Allgemeinpsychiatrie ist unterschiedlich, auch fachlich begründet. Einen unmittelbaren Rückschluss auf unzureichende Kapazitäten in den Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie lassen die Daten nicht zu.

Vollstationäre Fälle in den Hamburger Krankenhäusern im Alter von unter 18 Jahren, die im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie behandelt wurden.

Krankenhausdiagnosestatistik der BSG, 2005 bis 2008.

29. Wie hat sich die Anzahl der Fixierungen entwickelt? Gibt es Zahlen darüber?

Wenn ja, wie viele gab es in den letzten fünf Jahren?

Unterbringung außerhalb Hamburgs

Die Aufsichtskommission gemäß § 23 Absatz 4 nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten beanstandet in der Drs. 19/4858 erneut die Verlegung von Patientinnen und Patienten in Einrichtungen außerhalb Hamburgs.

30. Wie viele erwachsene Patientinnen und Patienten wurden in den letzten fünf Jahren in welchen Einrichtungen mit welcher Begründung außerhalb Hamburgs untergebracht?

Belastbare Zahlen über die erstmalige Inanspruchnahme von Hilfen in außerhamburgischen Einrichtungen liegen erst ab 2006 vor. Die in Anspruch genommenen Einrichtungen und die jeweilige Anzahl der Hilfeempfängerinnen und -empfänger sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die Hilfegewährung in Einrichtungen außerhalb Hamburgs erfolgt

· in rund einem Drittel der Fälle nach Ablauf der Förderhöchstdauer einer bereits im Rahmen der Jugendhilfe eingeleiteten Maßnahme zur Sicherung der pädagogisch notwendigen Betreuungskontinuität,

· bei einem weiteren Drittel der Fälle entspricht sie dem Wunsch- und Wahlrecht (zum Beispiel beim Wunsch nach ländlichen Strukturen, bestimmter konfessioneller oder weltanschaulicher Ausrichtung) oder weil sie therapeutisch indiziert ist (zum Beispiel um der Reizüberflutung der Stadt zu entgehen),

· bei dem restlichen Drittel

· aufgrund der Nachfragen nach im weitesten Sinne hochstrukturierten, geschlossenen Hilfen (rund zehn bis 15 Fälle),

· als Hilfen für Ältere Menschen mit Behinderung und altersbedingt steigendem Pflegebedarf (hierzu zählt auch der Wunsch nach einer beschützenden niedrigschwelligen Einrichtung), sowie

· in Form von Wohngruppenangeboten, die in Hamburg zum Zeitpunkt der Nachfrage nicht zur Verfügung standen.

31. Wie viele Plätze gibt es in welchen Einrichtungen innerhalb Hamburgs mit einem hoch strukturierten Tagesablauf?

32. Warum gibt es in Hamburg nicht genügend Plätze in Einrichtungen mit einem hoch strukturierten Tagesablauf für die oben genannten Patientinnen und Patienten?

33. Wie viele Plätze gibt es in welchen Einrichtungen innerhalb Hamburgs für die Unterbringung nach § 1906 BGB in geschlossenen Einrichtungen?

34. Warum gibt es in Hamburg nicht genügend Plätze in Einrichtungen für die Unterbringung nach § 1906 BGB in geschlossenen Einrichtungen für die oben genannten Patientinnen und Patienten?

Die Hilfegewährung nach ­ von der Betreuungsintensität von 1 bis 5 ­ aufsteigenden Bedarfsgruppen ermöglicht den Einrichtungsträgern einzelfallbezogen die Entscheidung, ob sie ein hochstrukturiertes Betreuungssetting zum Beispiel im Anschluss an den Maßregelvollzug anbieten. Aktuell gilt dies für 31 Klienten. Indem die hamburgischen Anbieter sozialpsychiatrischer Leistungen lange Zeit auf einzelne Nachfragen nach hochstrukturierten Hilfen individuell reagierten, gab es keine validen Daten, die auf ein strukturelles Defizit hinwiesen. Zwischenzeitlich allerdings sind die Verhandlungen mit einem hamburgischen Anbieter zum Aufbau eines hochstrukturierten fakultativ geschlossenen Angebots auf der Arbeitsebene einvernehmlich abgeschlossen.

Die Pflegezentren Alsterberg, Bahrenfeld, Farmsen und Holstenhof verfügen zusammen über 118 Plätze zur geschlossenen Unterbringung nach § 1906 BGB.

35. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den letzten fünf Jahren in welchen Einrichtungen mit welcher Begründung außerhalb Hamburgs untergebracht?

In der bezirklichen Datenbank PROJUGA wird das Merkmal „Psychische Erkrankung" als Unterbringungsgrund nicht erfasst. Die Auswertung der Datenbank nach Rechtsgrundlagen der Unterbringungen hat ergeben, dass in den letzten fünf Jahren in drei Fällen stationäre Unterbringungen bei außerhalb Hamburgs ansässigen Leistungsanbietern (Diakoniewerk Jerusalem, Bad Bevensen; AWO Bezirksverband Weser-Ems gGmbH, Oldenburg; Helmuth Scharnowski Haus an der Förde, Flensburg) auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII erfolgt sind. In allen drei Fällen war die Unterbringung außerhalb Hamburgs erforderlich, da eine heilpädagogische Einrichtung mit Beschulungsmöglichkeit in Hamburg nicht vorhanden war. Es ist nicht auszuschließen, dass Jugendliche mit einer psychischen Erkrankung auch auf der Rechtsgrundlage des § 27 SGB VIII stationär untergebracht wurden.

Im Übrigen siehe Drs. 18/5091, 18/7646, 19/1246, 19/3600 19/4110.

36. Wie viele Plätze gibt es in welchen Einrichtungen der Jugendhilfe innerhalb Hamburgs für Kinder und Jugendliche mit der Möglichkeit der einrichtungsinternen Beschulung?

In der Kinder- und Jugendhilfe werden 28 stationäre Plätze mit interner Beschulung vorgehalten. Bei den genannten Plätzen handelt es sich um Platzangebote für stationäre Betreuungen innerhalb der Hilfen nach § 34 SGB VIII. Diese Betreuungsform beinhaltet auch die Betreuung von jungen Menschen, deren Hilfebedarf nach § 35a SGB VIII gutachterlich festgestellt ist, bei denen die Hilfe aber als normale stationäre Hilfe nach § 34 SGB VIII in einem Gruppenrahmen ausgestaltet werden soll. Aus den benannten Gruppen heraus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf das genannte Kontingent von Plätzen zuzugreifen.

37. Warum gibt es in Hamburg nicht genügend Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe für die oben genannten Kinder und Jugendlichen mit der Möglichkeit der einrichtungsinternen Beschulung?

Die der Fragestellung zugrunde liegende Annahme, es gäbe nicht genügend Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe mit einrichtungsinterner Beschulung, trifft nicht zu.