Asbestbelastung ­ immer noch in Schulen im Hamburger Westen?

Als im Sommer 2009 bei Sanierungsarbeiten in der Sporthalle der Wellingsbüttler Peter-Petersen-Schule Asbest in der Heizungsanlage gefunden wurde, zeigte sich Hamburgs Politik entsetzt: Umfangreiche Sanierungsarbeiten wurden versprochen.

Die jüngste Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion zum Thema „Asbest in Schulsporthallen und -gebäuden" (siehe Drs. 19/5354 vom 9. März 2010) ergab, dass zahlreiche Schulsporthallen immer noch als mittel oder gering belastet gelten.

Im Wahlkreis IV (Blankenese, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Rissen und Sülldorf) sind hiervon die Ganztagsschule Franzosenkoppel, das Goethe-Gymnasium, das Gymnasium Rissen Voßhagen sowie die Schule Iserbrook betroffen.

Daher frage ich den Senat:

1. Gymnasium Rissen

Laut Drs. 19/5354 wurde in dieser Sporthalle asbesthaltiger Kitt in Flanschen der Lüftungskanäle sowie vermutlich alte asbesthaltige Flanschdichtungen im Rohrnetz gefunden.

a) Ist die Schulsporthalle trotz der festgestellten Asbestfunde für den Schulbetrieb und für Sportvereine uneingeschränkt nutzbar?

Ja.

b) Wenn ja, warum wird diese Auffassung trotz der festgestellten Asbestschäden vertreten?

Wenn nein, warum nicht?

Die sachverständige Begehung und Bewertung der Asbestfunde nach den Technischen Baubestimmungen ­ Asbest ­ der Freien und Hansestadt Hamburg vom 25. Juli 1989 mit Änderungen vom 8. April 1993 hat ergeben, dass eine Entfernung der Asbestbauteile nicht erforderlich ist. Nach Einschätzung der mit dieser Aufgabe betrauten Sachverständigen geht von den Einbauteilen aufgrund der Art und Weise, wie sie verbaut sind, keine Gefährdung aus.

c) Welches Gutachterbüro hatte diese Sporthalle untersucht?

LFK Ingenieurgesellschaft Luthe Fricke Kuhlmann.

d) Welche Maßnahmen zur Asbestbekämpfung wurden seit den Messungen im vergangenen Jahr konkret ergriffen, um in dieser Sporthalle etwaige Gefahren der Gesundheitsgefährdung auszuschließen? Bitte darstellen sowie den finanziellen Umfang benennen.

Es wurden keine Maßnahmen über die Begehung und Untersuchung hinaus durchgeführt. Aussagen zu Kosten entfallen deshalb.

e) Sind in dieser Sporthalle in den vergangenen Jahren Untersuchungen nach Asbest durchgeführt worden?

Wenn ja, welche und wann? Bitte ausführen.

Die Sporthallen sind in den vergangenen Jahren, abgesehen von der Begehung der Heizungsanlagen im Jahr 2009, nicht auf Asbestbauteile untersucht worden.

f) Aus welchen Gründen ist laut Drs. 19/5354 eine Neubewertung der Maßnahmen erst in fünf Jahren notwendig? Bitte ausführen.

Je nach Einstufung eines Asbestfundes nach den Technischen Baubestimmungen ­ Asbest ­ der Freien und Hansestadt Hamburg vom 25. Juli 1989 mit Änderungen vom 8. April 1993 in die Dringlichkeitsstufe II oder III ist der Fund innerhalb von zwei beziehungsweise fünf Jahren neu zu bewerten. Die bei den einzelnen Sporthallen vorgesehenen Fristen für die Nachbewertung ergeben sich aus der Einstufung der jeweiligen Asbestfunde durch die von der zuständigen Behörde mit dieser Aufgabe betrauten Sachverständigen.

g) Wie wird konkret sichergestellt, dass dieses Untersuchungsintervall eingehalten wird?

Die fristgerechte Neubewertung der Asbestfunde wird durch ein elektronisch unterstütztes System der Wiedervorlage sichergestellt.

2. Goethe-Gymnasium

Laut Drs. 19/5354 wurden in dieser Sporthalle asbesthaltige Schnüre als Dichtung, asbesthaltige Spachtelmasse der Lüftungsmaschine, asbesthaltige Flachdichtungen in Rohrflanschen und Schiebergehäuse sowie Stopfbuchsenpackung in Schieber gefunden.

a) Ist die Schulsporthalle trotz der festgestellten Asbestfunde für den Schulbetrieb und für Sportvereine uneingeschränkt nutzbar?

Ja.

b) Wenn ja, warum wird diese Auffassung trotz der festgestellten Asbestschäden vertreten?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1. b).

c) Welches Gutachterbüro hatte diese Sporthalle untersucht?

LFK Ingenieurgesellschaft Luthe Fricke Kuhlmann.

d) Welche Maßnahmen zur Asbestbekämpfung wurden seit den Messungen im vergangenen Jahr konkret ergriffen, um in dieser Sporthalle etwaige Gefahren der Gesundheitsgefährdung auszuschließen? Bitte darstellen sowie den finanziellen Umfang benennen.

Im Geräteraum sowie dem Umkleide- und Duschraum für Mädchen wurde die Außenbeschichtung der Lüftungskanäle im Bereich der Flanschverbindungen erneuert und ergänzt. Die Kosten belaufen sich auf 192,42 Euro.

e) Sind in dieser Sporthalle in den vergangenen Jahren Untersuchungen nach Asbest durchgeführt worden?

Wenn ja, welche und wann? Bitte ausführen.

Die Sporthallen sind in den vergangenen Jahren, abgesehen von der Begehung der Heizungsanlagen im Jahr 2009, nicht auf Asbestbauteile untersucht worden.

f) Aus welchen Gründen ist laut Drs. 19/5354 eine Neubewertung der Maßnahmen erst in zwei Jahren notwendig? Bitte ausführen.

Siehe Antwort zu 1. f).

g) Wie wird konkret sichergestellt, dass dieses Untersuchungsintervall eingehalten wird?

Die fristgerechte Neubewertung der Asbestfunde wird durch ein elektronisch unterstütztes System der Wiedervorlage sichergestellt.

3. Ganztagsschule Franzosenkoppel

Laut Drs. 19/5354 wurden in dieser Sporthalle asbesthaltige Dichtungen in vier Flanschen und zwei Schiebergehäuse gefunden.

a) Ist die Schulsporthalle trotz der festgestellten Asbestfunde für den Schulbetrieb und für Sportvereine uneingeschränkt nutzbar?

Ja.

b) Wenn ja, warum wird diese Auffassung trotz der festgestellten Asbestschäden vertreten?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1. b).

c) Welches Gutachterbüro hatte diese Sporthalle untersucht?

LFK Ingenieurgesellschaft Luthe Fricke Kuhlmann.

d) Welche Maßnahmen zur Asbestbekämpfung wurden seit den Messungen im vergangenen Jahr konkret ergriffen, um in dieser Sporthalle etwaige Gefahren der Gesundheitsgefährdung auszuschließen? Bitte darstellen sowie den finanziellen Umfang benennen.

Es wurden keine Maßnahmen über die Begehung und Untersuchung hinaus durchgeführt. Aussagen zu Kosten entfallen deshalb.

e) Sind in dieser Sporthalle in den vergangenen Jahren Untersuchungen nach Asbest durchgeführt worden?

Wenn ja, welche und wann? Bitte ausführen.

Die Sporthallen sind in den vergangenen Jahren, abgesehen von der Begehung der Heizungsanlagen im Jahr 2009, nicht auf Asbestbauteile untersucht worden.

f) Aus welchen Gründen ist laut Drs. 19/5354 eine Neubewertung der Maßnahmen erst in fünf Jahren notwendig? Bitte ausführen.

Siehe Antwort zu 1. f).

g) Wie wird konkret sichergestellt, dass dieses Untersuchungsintervall eingehalten wird?

Die fristgerechte Neubewertung der Asbestfunde wird durch ein elektronisch unterstütztes System der Wiedervorlage sichergestellt.

4. Schule Iserbrook

Laut Drs. 19/5354 wurden in dieser Sporthalle asbesthaltige Schnüre als Dichtungen in den Flanschverbindungen der Lüftungskanäle gefunden.

Zusätzlich wurden Asbestprodukte in Rohrflanschen und Schiebergehäusen im Heizungsraum entdeckt.

a) Ist die Schulsporthalle trotz der festgestellten Asbestfunde für den Schulbetrieb und für Sportvereine uneingeschränkt nutzbar?

Ja.

b) Wenn ja, warum wird diese Auffassung trotz der festgestellten Asbestschäden vertreten?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1. b).

c) Welches Gutachterbüro hatte diese Sporthalle untersucht?

LFK Ingenieurgesellschaft Luthe Fricke Kuhlmann.

d) Welche Maßnahmen zur Asbestbekämpfung wurden seit den Messungen im vergangenen Jahr konkret ergriffen, um in dieser Sporthalle etwaige Gefahren der Gesundheitsgefährdung auszuschließen? Bitte darstellen sowie den finanziellen Umfang benennen.

Es wurden keine Maßnahmen über die Begehung und Untersuchung hinaus durchgeführt. Aussagen zu Kosten entfallen deshalb.

e) Sind in dieser Sporthalle in den vergangenen Jahren Untersuchungen nach Asbest durchgeführt worden?

Wenn ja, welche und wann? Bitte ausführen.

Die Sporthallen sind in den vergangenen Jahren, abgesehen von der Begehung der Heizungsanlagen im Jahr 2009, nicht auf Asbestbauteile untersucht worden.

f) Aus welchen Gründen ist laut Drs. 19/5354 eine Neubewertung der Maßnahmen erst in zwei beziehungsweise in fünf Jahren notwendig? Bitte ausführen.

Siehe Antwort zu 1. f).

g) Wie wird konkret sichergestellt, dass dieses Untersuchungsintervall eingehalten wird?

Die fristgerechte Neubewertung der Asbestfunde wird durch ein elektronisch unterstütztes System der Wiedervorlage sichergestellt.