Sachstand beim Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13

Zum vor Ort äußerst umstrittenen Bebauungsplanverfahren Wohldorf-Ohlstedt 13 sind nach wie vor mehrere Normenkontrollklagen beim zuständigen Hanseatischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Viele fragen sich, wie und wann es jetzt weitergeht, wann Klarheit besteht. In der Zwischenzeit geht viel Zeit ins Land. Insbesondere die betroffenen Pächter der anliegenden Ländereien werden hier geschädigt, da diese die Ländereien bereits im letzen Jahr wegen der unsicheren Rechtslage nicht bestellen durften.

Wir fragen den Senat:

1. Wie ist der Sachstand der beim Hanseatischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollklagen? Wann ist dort voraussichtlich mit einer Entscheidung zu rechnen?

Die Normenkontrollverfahren betreffend den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 sind seit dem Jahre 2008 beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bislang nicht anberaumt. Informationen darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen nimmt der Senat zu Angelegenheiten anderer Verfassungsorgane nicht Stellung.

2. Wie ist der Stand der Erschließungsplanungen? Inwieweit sind diese bereits abgeschlossen und wenn ja, werden diese der Bürgerschaft zur Kenntnis gereicht werden?

Die wasserwirtschaftliche Erschließung dieses Gebietes erfolgt durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer. Planung und Entwurf hierzu sind abgeschlossen. Der Antrag auf Plangenehmigung ist eingereicht. Eine Beteiligung der Bürgerschaft ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen.

3. Angesichts des Umstandes, dass die anhängigen Normenkontrollklagen keine aufschiebende Wirkung entfalten, inwieweit wurden bereits welche Anhandvergaben, Vorverträge oder Vorabsprachen mit möglichen Investoren/Bauträgern im Hinblick auf die Realisierung des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 13 getroffen?

4. Wenn ja, mit wem, welchem konkreten Inhalt und wann?

Es wurden bisher weder Anhandgaben ausgesprochen noch Vorverträge mit möglichen Investoren oder Bauträgern geschlossen. Im Übrigen entfällt.

5. Hält der Senat demnach weiterhin an seinen Planungen fest, die Grundstücke im Rahmen eines Einfamilienhausprogramms an Einzelbewerber zu vergeben?

6. Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Sachstand?

Ja. Teilbereiche sollen auch über Bauträger vergeben werden. Hierzu wird zunächst die Sicherstellung der Erschließung abgewartet.

7. Aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 08.07.2008 (Drs. 19/7664) geht hervor, dass die Behörde zwar Kündigungen der Pachtverhältnisse der von den aktuellen Planungen nicht betroffenen Flächen vor Ort ausgesprochen, jedoch den jeweiligen Nutzern diese Flächen bis auf Weiteres zur Nutzung angeboten hat.

a. Hat sich an dieser Regelung seitdem etwas geändert und wenn ja, was und warum?

Nein.

b. Wie viele Pächter vor Ort haben davon Gebrauch gemacht und welche Flurstücke sind betroffen?

Keiner. Im Übrigen: Entfällt.

c. Aus welchem Grunde durften die betroffenen Pächter im letzten Jahr diese Flächen nicht bestellen?

d. Wird zumindest eine befristete Bestellung in diesem Jahr zugelassen werden und wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

Um einem möglichen Baubeginn nicht im Wege zu stehen, wurde zwischen dem zuständigen Bezirksamt und der zuständigen Behörde vereinbart, keine Zwischennutzungen zuzulassen.