Hilfestellung für Missbrauchsopfer im Bezirk Bergedorf

Zurzeit wird fast täglich über neue Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen berichtet. Wenn auch Hamburg derzeit nicht in besonderem Rampenlicht steht, so sind dennoch auch hier Verdachtsfälle öffentlich geworden. Sie liegen oftmals viele Jahre zurück. Manches Opfer hat sich bislang nicht getraut sich zu melden oder es wurden frühere Meldungen nicht ernst genommen. Durch die aktuellen Presseberichte werden derzeit viele Opfer ermutigt, ihr Schweigen zu brechen und Hilfe zu suchen. Dies geschieht zumeist nicht bei den Einrichtungen selbst, in denen der Missbrauch geschah, sondern bei neutralen Stellen. Anlaufstelle für solche Opfer sind die anerkannten Beratungsstellen, in Bergedorf zum Beispiel seit 1993 die Beratungsstelle Zornrot e.V.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise aufgrund der Auskünfte von Zornrot e.V. wie folgt:

1. Wie viele Missbrauchsfälle wurden in den letzten vier Jahren im Bezirk Bergedorf den Beratungsstellen gemeldet?

In der kommunalen Erziehungsberatungsstelle und im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) werden dazu keine Statistiken geführt. Von der Beratungsstelle Zornrot e.V. werden Missbrauchsfälle nicht erfasst. Statistisch erhoben wird hier die Anzahl der beratenen Personen, die sich wegen eines Verdachts auf sexuelle Gewalt an die Einrichtung gewandt haben. Dabei wird zwischen telefonischen und persönlichen Beratungen unterschieden. Auch eine statistische Zuordnung hinsichtlich der Art oder Umstände erfolgt nicht, sodass eine Aussage, ob Beratungsfälle sich auf Missbrauch in Einrichtungen beziehen, nicht möglich ist. Wahlperiode nicht selbst an eine Beratungsstelle wenden. Die Opfer vertrauen sich eher Eltern, anderen Verwandten, Lehrerinnen und Lehrern oder Erzieherinnen und Erziehern an.

Überwiegend durch diese Personen wird der sexuelle Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bekannt. Bei den Ratsuchenden, die sich an Zornrot e.V. gewandt haben, handelt es sich zu 95 Prozent um Erwachsene. (Bitte einzeln nennen.) Außer der Beratungsstelle Zornrot e.V. stehen die kommunale Erziehungsberatungsstelle sowie der ASD zur Verfügung. Beide Einrichtungen leisten eine Erstberatung und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Beratungsstellen in Hamburg weiter.

4. Wie zügig können Ratsuchende einen ersten Gesprächstermin erhalten?

In der Beratungsstelle „Zornrot" erhalten Ratsuchende innerhalb einer Woche einen ersten Gesprächstermin.

Beim ASD kann eine Erstberatung sofort in Anspruch genommen werden. In der kommunalen Erziehungsberatungsstelle beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch durchschnittlich drei Wochen.

5. Mussten Hilfesuchende in den letzten vier Jahren abgewiesen werden, weil Mitarbeiter keine Zeit hatten?

Beim ASD und in der kommunalen Erziehungsberatungsstelle wurden keine Ratsuchenden abgewiesen. Bei Zornrot e.V. mussten Hilfesuchende aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden, wurden aber nach Möglichkeit an andere Hamburger Beratungsstellen vermittelt.

6. Werden Wartelisten geführt, und wenn ja, wie lang sind die Wartezeiten?

Die Beratungsstelle Zornrot e.V. und der ASD führen keine Wartelisten. In der kommunalen Erziehungsberatungsstelle wird eine Warteliste geführt. Die Wartezeit beträgt zwei bis drei Wochen. In akuten Notsituationen wird ein sofortiger Gesprächstermin angeboten.

7. Wie viel Personal steht beziehungsweise stand den Einrichtungen für ihre Arbeit in den letzten vier Jahren jeweils zur Verfügung? (Bitte nach Berufsbezeichnung, Stellenanteilen aufschlüsseln.)

8. Wie hohe finanzielle staatliche Zuwendungen haben die Träger jeweils in den letzten vier Jahren aus welchen Haushaltstiteln erhalten?

Personalausstattung und Finanzierung des ASD und der kommunalen Erziehungsberatungsstellen erfolgen aus dem Kontenrahmen Dienstbezüge (KRD). In welchem Umfang Personalkapazitäten dieser Dienste für die Beratung bei sexueller Gewalt entfallen, ist nicht zu spezifizieren. Zur Personalausstattung des ASD siehe Drs. 19/5682.

9. Haben die Träger Spenden, Zuwendungen von nicht staatlichen Einrichtungen beziehungsweise Privatpersonen erhalten?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Im Jahr 2009 hat Zornrot e.V. aus dem Bußgeldfonds Spenden in Höhe von 9. Euro erhalten und darüber hinaus zweckgebundene Spenden von der Hamburger Sparkasse und privaten Spendern von insgesamt rund 8.800 Euro.

10. Reicht nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Finanzierungsgrundlage der jeweiligen Einrichtungen aus, um die derzeitigen Anforderungen und möglicherweise steigende Anforderungen in der nächsten Zeit zu bewältigen?

Ja. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.