Ein weiterer Supermarkt in Iserbrook ­ zulasten des örtlichen Einzelhandels?

In Iserbrook gibt es Gerüchte, dass ein Investor begonnen hätte, an der Osdorfer Landstraße zwischen der Schenefelder Landstraße und der Simrockstraße Grundstücke sowie die Immobilien zu kaufen. Die Befürchtung des dortigen Einzelhandels ist, dass auf diesem Gelände ein weiterer Supermarkt entsteht ­ und dieses weitere Kaufkraft absorbiert sowie den dortigen Einzelhandel nachhaltig gefährdet. Da sich in unmittelbarer Nähe bereits weitere Supermärkte an der B 431 befinden, sind entsprechende Befürchtungen der lokalen Gewerbetreibenden nicht unbegründet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.) Welche Nutzung ist in dem betreffenden Gebiet planrechtlich ausgewiesen?

2.) Welche Bebauung und welche konkreten Nutzungen sind für die besagten Grundstücke vorgeschrieben?

Der Baublock zwischen Simrockstraße und Schenefelder Landstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Iserbrook 22.

Das nördliche Drittel ist einschließlich der Flurstücke 1443 und 1450 der Gemarkung Dockenhuden als Mischgebiet ausgewiesen. Dort ist Einzelhandel für Betriebe bis unterhalb der Vermutungsgrenze des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung zulässig.

Der südliche Teil ist als allgemeines Wohngebiet (Blockrandzone) und reines Wohngebiet (Blockinnenzone) ausgewiesen. Im allgemeinen Wohngebiet sind Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen, zulässig, im reinen Wohngebiet sind sie nur ausnahmsweise zulässig.

3.) Gibt es Abweichungen von den Ausweisungen im Bebauungsplan oder Befreiungstatbestände?

Wenn ja, welche? Bitte ausführen.

4.) Sind in dem beschriebenen Gebiet seit dem Jahr 2009 Bebauungsanträge gestellt worden?

Wenn ja, von wem und mit welchem Bebauungswunsch?

5.) Sind von den zuständigen Behörden Bauvorbescheide ausgestellt worden?

Wenn ja, welche, an wen und zu welchen Inhalten? Bitte ausführen.

Nein.

6.) Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Behörden die Quantität der bestehenden Supermärkte in diesem Stadtteil? Wird die Anzahl als zu niedrig, angemessen oder als zu gering angesehen ­ und warum?

Bitte begründen.

7.) Gibt es aus Sicht der zuständigen Behörden von den bestehenden Supermärkten negative Effekte auf den örtlichen Einzelhandel oder wird hier gar ein weiterer Bedarf gesehen? Bitte ausführen und begründen.

Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

8.) Haben die zuständigen Behörden für die Stadtteile Rissen, Sülldorf, Iserbrook und Osdorf Kenntnis von der Absicht von Supermarktketten wie ALDI, EDEKA, Lidl, Netto oder PENNY, dort neue Supermärkte einzurichten?

Wenn ja, von wem, für welche Standorte und in welcher voraussichtlichen Größe? Bitte ausführen.

Dem zuständigen Bezirksamt liegt ein Bauantrag für den Bau eines ALDI-Markts an der Sülldorfer Landstraße Nummer 158/162 mit einer Verkaufsfläche von 826 m2 vor.