Genehmigung für Solar-Katamaran der Gesamtschule Niendorf

Die Gesamtschule Niendorf ist seit 14 Jahren als „Umweltschule in Europa" ausgezeichnet. Im letzten Jahr hat die Umweltklasse der Schule in einem Schüler-Lehrer-Projekt einen mit Solarzellen angetriebenen, 4 Meter langen Katamaran entwickelt. Jüngst wurde ihnen für dieses umweltfreundliche Mobil durch den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg der Deutsche Klimapreis der Allianz Umweltstiftung verliehen.

Die Schule würde den Katamaran gern in Schulnähe am Alsterlauf liegen haben und für Fahrten auf der Alster nutzen. Hierfür soll nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts" vom 25. März 2010 seitens der zuständigen Behörde eine Genehmigung erteilt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften gelten für den Schiffsverkehr auf der Alster?

Für den Schiffsverkehr auf der Alster gelten die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen, das Hamburgische Wassergesetz (HWaG), das Hafenverkehrs- und Schifffahrtsrecht im Hamburger Hafen, die Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer und die Verordnung zur Regelung der Benutzung der Alster mit maschinenangetriebenen Fahrzeuge (Alsterschifffahrtsverordnung).

Für Sportfahrzeuge gilt darüber hinaus die Sportbootrichtlinie (Anwendung der Richtlinie 94/25/EG). Die Vorschriften der Binnenschiffsuntersuchungsordnung können auch auf Sportfahrzeuge angewendet werden.

2. Welche Normen betreffen motorgetriebene Fahrzeuge auf Hamburger Gewässern? Gibt es abweichende Regelungen für die Alster?

Die zu Frage 1 benannten rechtlichen Grundlagen gelten für die motorgetriebenen Fahrzeuge auf Hamburger Gewässern, die Alsterschifffahrtsverordnung gilt ausschließlich auf der Alster.

3. Welche Genehmigungen und Erlaubnisse müssen im vorgenannten Fall für einen Liegeplatz am Alsterlauf und das Befahren der Alster vorliegen? Welche Voraussetzungen müssen für deren Erteilung erfüllt sein?

Für einen Liegeplatz im Alsterlauf wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt, die nach einem Wasserrechtsverfahren gemäß § 15 HWaG erteilt wird, sofern keine nachteiligen Wirkungen für das Gewässer durch die Sondernutzung zu erwarten sind.

Eine Fahrerlaubnis wird aufgrund der Alsterschifffahrtsverordnung erteilt, die unter anderem die Zulässigkeit der maschinenangetriebenen Schifffahrt definiert.

4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Dauerkonzession beziehungsweise eine Einzelfahrerlaubnis zu erhalten?

Die Voraussetzungen für die maschinenangetriebene Schifffahrt auf der schiffbaren Alster sind in der Alsterschifffahrtsverordnung enthalten.

5. Wie viele Einzelfahrerlaubnisse wurden 2008 und 2009 erteilt?

Es wurden im Jahr 2008 129 Einzelfahrerlaubnisse erteilt, im Jahr 2009 waren es 112.

6. Wie viele motorgetriebene Schiffsbewegungen gab es 2008 und 2009 auf der Alster?

Motorgetriebene Schiffsbewegungen werden nicht erfasst.

7. Wie viele solarbetriebene Schiffe haben auf der Alster eine Befahrerlaubnis?

Für 2010 besitzen aktuell drei Fahrzeuge mit Solarstromerzeugung Fahrerlaubnisse für die schiffbare Alster.